Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Lärmbelästigung durch Nachbarn
NachbarschaftslärmB. der Lärmende die Lautstärke als gemäßigt einstuft, während der Nachbarn die Jukebox beinahe in seinen eigenen vier Mauern hat.
Deshalb sollte der erste Arbeitsschritt immer derjenige sein, der den Umgang mit der Lärmquelle sucht. Wenn sich ein grundlegender Lösungswille zeigt, kann es sinnvoll sein, die Nachbarn zu fragen, in die eigene vier Wände zu kommen, vor allem bei heiteren Appartements, damit sie sich selbst von der Problematik ein Bild machen können. Wenn die Nachbarn nichts wissen und der Lärm eine ständige Belästigung ist, kann die Verwaltung helfen.
Dieser kann den Geräuschverursacher zur Ordnung bringen und gegebenenfalls eine Geldstrafe auferlegen. Es gibt mehrere Vorschriften zur Lärmbelästigung und Friedensstörung, zum Beispiel im Straf- (im Extremfall) und im Bürgerlichen Recht sowie in diversen Landesverordnungen. Allerdings findet der Regelungsgrundsatz des 117 des Verwaltungsstrafrechts (Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz OWiG) durchgängig Anwendung: Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn eine Person ohne gerechtfertigten Grund oder in einem unzumutbaren oder unter den gegebenen Bedingungen zu vermeidenden Umfang Lärmbelästigung für die Bevölkerung oder die Umgebung oder die gesundheitliche Belastung einer anderen Person droht.
Wurde die Lärmbelästigung jedoch durch den Einsatz einer lärmbelastenden Einrichtung hervorgerufen, leitet die Bundesanwaltschaft eine Untersuchung ein. Bei der Lärmbelastung bleiben die mietrechtlichen Bestimmungen verhältnismäßig unklar. Eine Geräuschkulisse wird dann als sinnvoll erachtet, wenn sie das sogenannte Raumvolumen nicht übersteigt. Die Raumlautstärke ist definiert als Geräusch, das in der benachbarten Wohnung leicht ertönt.
Oberhalb der Raumlautstärke gibt es deutliche hörbare Nebengeräusche. Auch unterhalb dieser Grenzwerte kann eine Störung der Ruhe ermittelt werden, wenn z.B. eine für den Durchschnittsmenschen unzumutbare psychische Auswirkung der Laute auftritt. Es gibt keine gesetzlichen Ruhepausen, diese können aber in der Haushaltsordnung festgelegt werden.
Das Hausreglement ist für alle Bewohner bindend, so dass der Hausherr bei einem Vergehen mitwirken kann. Bitte achten Sie einerseits darauf, ob diese Vorschrift auch in Ihrem Land Gültigkeit hat und andererseits, ob die Hausregeln hier noch strikte Anforderungen aufstellen. Weitere Bestimmungen können auch am Wochenende gültig sein. Ist es möglich, Lärmbelästigung zu melden?
Wenn Sie Lärmbelastung melden wollen, können Sie entweder die örtliche Kriminalpolizei anrufen, die sich vorort einen Eindruck von der Situation verschaffen kann. Ist es keine akuten Ruhestörungen, kann auch ein Bericht beim Amt für öffentliche Ordnung eingereicht werden. Bei Ruhestörungen ist eine Mietzinsreduktion durchaus möglich, da der Mieter die Räume in einem solchen Maße zu erhalten hat, dass die Wohnqualität nicht eingeschränkt wird.
Übermäßige Lärmbelästigung, die im Einfluss des Eigentümers steht, kann dies sicherlich verhindern. Allerdings muss dem Hauswirt immer die Möglichkeit geboten werden, eine Problemlösung zu suchen. Wenn dies nicht möglich ist oder nicht eintritt, kann der Pächter die Pacht reduzieren. Grundsätzlich hat der Hausherr drei verschiedene Wege, um die Lärmbelästigung zu eliminieren, wenn der Geräuschverursacher nicht zumutbar ist und einen Dauerlärm verursacht:
Achtung - Der Hauswirt kann bei Bedarf auf die Wohnungsordnung bzw. auf die regionale Regelung zur Störung der Ruhe hinweisen. Beendigung - Wenn der Pächter nicht auf Dauer vertragskonform handelt, hat der Pächter die Option einer wirksamen Aufhebung. Lärmschutz - Wenn der Hausherr feststellt, dass der Schall selbst nicht überhöht ist, die Nachbarn sich aber trotzdem belästigt fühlt, kann er das Lärmproblem mit einem besseren Lärmschutz ausräumen.
Mit einem persönlichen Plakat im Stiegenhaus kann den Nachbarn geholfen werden.