Einigungsgebühr Rechtsanwalt

Abwicklungsgebühr Rechtsanwalt

Hat der Rechtsanwalt die Vergleichsgebühr nicht zusammen mit der anteiligen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Übernimmt der Rechtsanwalt die bei Vertragsabschluss anfallenden Kosten, löst dies eine Vertragsgebühr aus. Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Münster/Augsburg.

Vereinbarungsgebühr - und der beauftragte Verkehrsrechtler

Der nach § 121 Abs. 4 ZPO beauftragte Rechtsanwalt kann die Bearbeitungsgebühr nur gegenüber der Nr. 3400 VVV RVG geltend machen. Weitere Aktivitäten, z.B. die Beteiligung am Vergleich, sind in der Regel nicht Gegenstand des Koregulierungsbeschlusses. Der beauftragte Verkehrsrechtler hat keinen Anspruch auf eine Vertragsgebühr. Gemäß 121 Abs. 4 ZPO findet die Bestellung eines Verkehrsanwaltes zur Vertretung einer Person statt.

Die Verkehrsanwältin ist keine unterbevollmächtigte Anwältin. Vor allem als Verkehrsjurist hat er nicht die Position eines Anwaltes. Das spiegelt sich auch in der Ziffer 3400 VVV RVG wider, wonach sich das Mandat des Verkehrsrechtlers auf die Abwicklung des Verkehrsgeschehens der Vertragspartei "mit dem Bevollmächtigten" begrenzt. Beteiligt sich der Verkehrsjurist am Abschluß eines Vergleiches, bekommt er vom Finanzministerium keine Vergleichsgebühr gemäß Nr. 1000 RVVG und kann diese prinzipiell nicht in Anspruch nehmen1.

Eine andere Folge würde einerseits dem zugrundeliegenden Verordnungsbeschluss, der seine Basis in 121 Abs. 4 ZPO hat, sowie der damit zusammenhängenden Gebührenordnung in Nr. 3400 VVV RVG widersprechen.

Forum Schulderberatung: Abwicklungsgebühr abrechnen

Die Honorierung juristischer Tätigkeiten ist seit 2004 im Anwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Die entscheidende Fragestellung, ob die Abwicklungsgebühr nach BRAGO oder die Abwicklungsgebühr nach RVG angefallen ist, ist der Tag, an dem die Abrechnung oder die Abrechnung erfolgt ist. Wenn die Vereinbarung vor dem 1. Juli 2004 getroffen wurde, gilt BRAGO, RVG, wenn die Vereinbarung nach dem 1. Juli 2004 getroffen wurde.

Für die Schuldenberatung sollte die neue Vergleichsgebühr sicherlich von größter Wichtigkeit sein, da hier der rechtliche Aufwand für Ratenzahlungsverträge oder -abrechnungen abgewickelt werden kann. Danach ist zunächst die Abwicklungsgebühr zu entrichten. Das Vergleichsentgelt fällt bereits an, wenn ein Vertragsabschluss zwischen zwei Vertragspartnern durch die Zusammenarbeit eines Rechtsanwaltes erfolgt, wodurch ein Rechtsstreit oder auch nur eine Unsicherheit der beiden Vertragsparteien über ein Vertragsverhältnis ausgeschlossen wird.

Bemerkenswert ist, dass der Anwalt den Vertrag nicht einmal selber schließen muss. Stattdessen genügt es, dass er zum Abschluss des Abkommens beizutragen hat. Gleiches trifft zu, wenn der vom Rechtsanwalt erarbeitete Vergleichsvorschlag zunächst nicht akzeptiert wird, die Beteiligten ihn dann aber zu. Anmerkung: Die Eliminierung der Unsicherheit als notwendiger Bestandteil für die Bildung der Abwicklungsgebühr ist an keine formgebunden.

Es ist unerheblich, ob es sich um einen Gerichtsvergleich oder einen vorprozessualen Vergleich für die anfallende Vergleichsgebühr handelte. Weil der Gesetzgeber die Entlastung der Justiz beabsichtigte, wird der Vergütungssatz bei einem Vergleich außergerichtlich mit dem 1,5fachen und bei einem Vergleich gerichtlich mit dem 1,0fachen errechnet.

Die Vergleichsgebühr gilt auch dann, wenn über den Vertragsgegenstand oder den Vergleich nur so genannte unabhängige Beweismittel angestrengt sind, wenn Rechtshilfe nur für die gerichtliche Beurkundung eines Vertrags oder eines Ausgleichs verlangt wird oder wenn sich die Abtretung des VA nur auf den Vertragsabschluss oder einen Vergleich ausdehnt.

Anders die rechtliche Situation nach BRAGO. Das Vergleichsentgelt ist entstanden, wenn ein Rechtsanwalt am Abschluß eines Vergleiches beteiligt war. Die Einigung ( 779 BGB) verpflichtete beide Seiten, sich einander anzunähern. Die Rechtsanwaltskammer jubelt mit Blick auf die vereinfachte Festsetzung der Gebühren, eine vorsichtige bis zweifelhafte, aber auf jedenfall kritische Entfernung ist beim Umgang mit der Abwicklungsgebühr angemessen.

Ist der Rechtsstreit oder die Unsicherheit der Vertragsparteien über ein Vertragsverhältnis durch ein gegenseitiges Zugeständnis (Vergleich) ausgeräumt, so ist der Auftrag wirkungslos, wenn die dem Auftrag zugrundeliegenden Tatsachen nicht der Realität entsprechen und der Rechtsstreit oder die Unsicherheit nicht eingetreten wäre, wenn die Tatsachen bekannt gewesen wären.

Die Unsicherheit über ein rechtliches Verhältnis ist gleichbedeutend mit Unsicherheit, wenn die Realisierung eines Anspruches ungewiss ist. 23 BRAGO: Vergleichsgebühr(1) Der Rechtsanwalt bekommt fünfzehn Prozent des gesamten Honorars (Vergleichsgebühr) für die Unterstützung beim Vergleich (§ 779 BGB). Das Vergleichsentgelt wird dem Rechtsanwalt auch dann gezahlt, wenn er nur an den Vergleichen teilgenommen hat, es sei denn, seine Teilnahme war nicht der Grund für den Vergleich.

Ist ein Rechtsstreit über den Vergleichsgegenstand hängig, wird dem Rechtsanwalt die Vergleichsvergütung nur in voller Höhe erstattet. Der Rechtsanwalt bekommt die Ausgleichsgebühr für die Teilnahme an einem aufschiebend bedingten oder widerruflichen Abschluss, wenn die Voraussetzung erfüllt ist oder der Abschluss nicht mehr aufhebbar ist.

In den Fällen, in denen die Forderungen vertragsgemäß veräußert werden können, finden die Ziffern 1 und 2 auch auf öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse Anwendung. Abs. 1: Das Honorar für die Mitarbeit beim Vertragsabschluss fällt an, durch die der Rechtsstreit oder die Unsicherheit der Beteiligten über ein Vertragsverhältnis ausgeräumt wird, es sei denn, der Auftrag ist ausschliesslich auf eine Anerkennung oder einen Erlass beschränk.

Das betrifft die Teilnahme an einer Vereinbarung zwischen den Beteiligten in einem der in 36 RVG beschriebenen Prozesse (Schiedsverfahren). Das Honorar fällt auch für die Teilnahme an Auftragsverhandlungen an, es sei denn, dies war nicht der Grund für den Vertragsabschluss. Eine aufschiebende oder widerrufliche Teilnahmegebühr für einen abgeschlossenen Auftrag fällt an, wenn die Voraussetzung erfüllt ist oder der Auftrag nicht mehr auflösbar ist.

Absatz 4: Soweit die Forderungen vertragsgemäß veräußert werden können, finden die Absatz 2 und Absatz 2 auch auf öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse Anwendung. Abs. 5: Die Gebühren fallen nicht an in Ehe- oder Lebenspartnerschaftsangelegenheiten. Rechtssprechung über die Abwicklungsgebühr nach BRAGO. Ratenzahlungsvereinbarung führt zu einer Vertragsgebühr, wenn der Widerspruch gegen die Mahnung zurückgezogen wird.

BGH, Urteil vom 20.12.2006, VII ZB 54/06: Keine Vergleichsgebühr für Vergleiche im Vollstreckungsverfahren, wenn dies nicht ausdrücklich geregelt ist.

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