1 3 Gebühr Rvg

3 Gebühr Rvg

Artikelwert bis zu 0,3. 0.4. 0.5.

0.7. 1.0. 1.1. 1.2. 1.3 Es besteht kein gesondertes Sitzungsgeld mehr (bisher § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO). Doch nicht nur das neue RVG ist abgedeckt. Es fällt eine Gebühr von 1,3 an, da in jüngeren Fällen in der Regel die Gebühr von 1,3 für Rechtsanwälte erhoben wird. 1.3 1005 Vereinbarung oder Vergleich im Sozialrecht.

Honorarpraxis 1.3 Geschäftsgebühr als Inkassospesen

Für den aussergerichtlichen Forderungseinzug nach Nr. 2300 VVV RVG erhalten Rechtsanwälte eine Gebühr von 0,5 bis 2,5 Euro. Laut Rechtshinweis darf eine Gebühr von mehr als 1,3 nur verlangt werden, wenn die Aktivität aufwändig oder mühsam war. Erfolgt entgegen den Vorstellungen des Zahlungsempfängers kein erfolgreiches außergerichtliches Inkasso, muss er das Mahnwesen einleiten.

Der Anwalt bekommt hier eine 1,0 Bearbeitungsgebühr für den Mahnbescheid nach Nr. 3305 VVRVG, sowie eine weitere 0,5 Bearbeitungsgebühr für den Vollstreckungsantrag. Gemäß der vorläufigen Bemerkung 3 (4) RVG wird die halbe Gebühr (i.d.R. 0,65), maximal jedoch 0,75, auf die Prozessgebühr des Gerichtsverfahrens, d.h. einschließlich des Mahnwesens anrechenbar.

Bislang hat die Kanzlei dies so ausgelegt, dass die Höhe der Geschäftsvergütung um die Hälfe reduziert wird (1.3./. 0,65 = 0,65). Angenommen, dass die Aufwendungen für vorprozessuale Verfahren, vor allem auch der in der Verfahrensvergütung nicht berücksichtigte Teil einer Anwaltsvergütung, nicht zu den im Kostenfeststellungsverfahren zu berücksichtigten Rechtskosten zählen, sondern als eigener Rechtsanspruch auf der Grundlage eines unabhängig zu untermauernden Anspruchs - namentlich des Verzugs - geltend zu machen sind (BGH NJW 06, 2560;

104 Rn. 21, Schlagwort "Außergerichtliche Anwaltskosten"; Harung, NJW 04, 1409; Ruess, MDR 05, 313; a. A. OG Bamberg JurBüro 03, 144). Die Rechtsanwältin musste bisher die HÃ?lfte des GeschÃ?ftshonorars als materiellen Schadensersatzanspruch durchsetzen und dann im Gerichtsverfahren eine 1,0 VerfahrensgebÃ?hr fÃ?r das Mahnwesen festlegen. Infolgedessen hat der Jurist ein materielles Honorar von 0,65 Euro und ein gesetzliches Honorar von 1,0 Euro für das aussergerichtliche Inkasso und das Mahnwesen bekommen.

Dies bedeutete in der Realität, dass der Zahlungsempfänger die Erstattung der Kosten eines Inkassobüros für das aussergerichtliche Inkasso nur bis zu einer Gebühr in Höhe von 0,65 Euro unter dem Aspekt der Schadenminderungspflicht beanspruchen konnte. Der BGH hat jedoch in seiner Verfügung vom 7. März 2007 (Verfahrensrecht Nr. 07, 124, Abruf Nr. 071415) dieser Vorgehensweise entgegengetreten und festgestellt, dass nicht die Betriebsgebühr, sondern die Gerichtsgebühr ermäßigt wird.

Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt muss daher die gesamte 1.3 Geschäftsgebühr im Wege der Klage als Nebenklage nach materiellem Recht durchsetzen ( "umfangreiches Verfahrensrecht aktiv", a.a.O.) und kann für den Mahnbescheid nur eine Gebühr von 0,35 Euro fordern (1.0./. 0,65 = 0,35 Euro). Beschränkt die Schadensminderungspflicht nach 254 BGB die Kostenerstattung jedoch nur auf den Wert, den ein Jurist bei direkter Beauftragung hätte bekommen können, beträgt die Höchstgrenze nun nicht mehr 0,65 Euro, sondern - jetzt von der AG München bescheinigt (31.8. 07, 163 C 11066, Abrufnummer ) - 1,3 Euro.

Achtung: Bei der Durchsetzung der Beitreibungskosten müssen Kreditgeber, Rechtsanwälte und Inkassounternehmen stets beachten, dass eine Abrechnung "nach dem RVG" nicht möglich ist. Der einzige Punkt ist, dass die tatsächlichen anfallenden Istkosten durch die erfundenen Inkassospesen limitiert werden.

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