Wieviel Abfindung nach 3 jahren

Wie hoch ist die Entschädigung nach 3 Jahren?

In den Tarifverträgen ist eine Entschädigung nach der Faustregel vorgesehen. Wer hat Anspruch auf eine Abfindung? Wie wird eine Abfindung berechnet? Abfindung = 0,5 x Brutto-Monatsgehalt x Betriebszugehörigkeit in Jahren. "Die Mitarbeiter kämpfen heute viel härter für ihre Rechte als noch vor wenigen Jahren", sagt Rechtsanwalt Kappenhagen.

Mitteilungsfristen

Der Kündigungszeitraum, den ein Unternehmer für die Entlassung eines Mitarbeiters einzuhalten hat, ist in der Regel proportional zur Dauer der Beschäftigung (Dienstzeit), von einem Tag (Gelegenheitsarbeiter) bis zu fünf Monate. Auch die Kündigungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Arbeitsverhältnis (Arbeiter oder Angestellter). Auch in Tarifverträgen werden oft für die Beschäftigten günstigere Fristen festgelegt als die gesetzlich vorgeschriebenen.

Man unterscheidet zwischen einer ordentlichen und einer fristlosen Beendigung. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt nach den im Gesetz für Arbeitnehmer, im Gewerbegesetz (für Arbeitnehmer) und im Zivilgesetzbuch (für Arbeitnehmer) festgelegten Zeiträumen. Mit der Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Kündigungsfristen der Mitarbeiter. Der Kündigungszeitraum nach 6 Beschäftigungsmonaten ist 6-wöchig, 2-monatig nach 2 Jahren, 3-monatig nach 5 Jahren, 4-monatig nach 15 Jahren und 5-monatig nach 25 Jahren.

Bei Arbeitnehmern gilt eine Frist von 14 Tagen, sofern keine anderen Regelungen nach 77 der Gewerbeordnung von 1859 (GewO 1859) getroffen wurden. Nach dem Zivilgesetzbuch gilt eine Frist von 14 Tagen, es sei denn, der Arbeitnehmer wird täglich oder nach Anzahl der Einheiten ausbezahlt.

Beschäftigte, die ein Beschäftigungsverhältnis kündigen wollen, müssen eine Frist von vierzehn Tagen nach einer Beschäftigungszeit von wenigstens drei Monaten beachten. Für Arbeitsverträge, die vor dem ersten Januar 2003 geschlossen wurden, haben die Beschäftigten das Recht auf eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn das Beschäftigungsverhältnis mehr als drei Jahre gedauert hat.

Der Betrag der Abfindung richtet sich nach der Beschäftigungsdauer. Die Abfindung nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt zwei Monatslöhne, nach fünf Jahren drei Monatslöhne, nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit vier Monatslöhne, nach 15 Jahren sechs Monatslöhne, nach 20 Jahren neun und nach mehr als 25 Jahren einen Abfindungsanspruch von zwölf Monatslöhnen.

Grundlage für die Ermittlung der Abfindung sind neben dem Lohn auch eine anteilige Ermittlung der vorschriftswidrigen Leistungen und der Gesamtwert aller nicht monetären Bezüge des Dienstnehmer. Für Arbeitsverträge, die nach dem 31. Dezember 2003 geschlossen wurden, gibt es ein neuartiges Verfahren, bei dem der Dienstgeber 1,53% des Bruttogehalts in einen speziellen Fonds (die Pensionskasse) zahlt.

Der Mitarbeiter hat nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Wahl, entweder die von dieser Kasse zu entrichtenden Beiträge als Abfindung zu erhalten (sofern der Mitarbeiter länger als 3 Jahre angestellt ist) oder die Beiträge in der Kasse zu hinterlassen, in der jeder neue Dienstgeber seine monatlichen Leistungen erbringt. Eine Entschädigungspflicht des Arbeitgebers besteht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht.

Die Abgangsentschädigung ist nicht geschuldet, wenn der Angestellte den Arbeitsvertrag beendet, ohne wichtigen Anlass zu kündigen oder aus wichtigem Grunde gekündigt wird. Auch das Bauarbeiterurlaubs- und Abfindungsgesetz untersagt eine Abfindung, wenn das Anstellungsverhältnis durch Vereinbarung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern beendet wird.

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