Vorbeugende Unterlassungserklärung Muster

Präventive Unterlassungsanordnung Muster

Der kartellrechtlichen Unterlassungserklärung folgt ein Mahnschreiben. Allerdings ist es so, dass niemand gezwungen ist, die Mustererklärung abzugeben. Wozu eine präventive Unterlassungserklärung? Unterlassungsanspruch: Ein Mittel des präventiven Rechtsschutzes. Darüber hinaus wird eine Unterlassungserklärung gefordert.

Präventive Unterlassungserklärung & Folgewarnungen

Diejenigen, die zum ersten Mal von Filesharing-Warnungen getroffen werden, sind in der Regel sehr schlecht vorbereitet. Viele der Betroffenen müssen jetzt erkennen, dass einer Warnung sehr oft weitere Warnungen nachgeschaltet werden. Deutsche Top 100 Einzelcharts, Bravo Hits, The Dome, Future Trance, Ballermann Hits, Dream Dance etc. Wird der Zugriff auf ein solches Archiv beschuldigt, sind weitere Warnungen gewährleistet.

Dies liegt daran, dass in diesen Beständen eine große Anzahl von Musiktiteln gepackt ist, die von verschiedenen Interpreten kommen und somit verschiedenen Rechtsinhabern zugeordnet werden können. Weil nicht alle Rechtsinhaber oder Interpreten beim gleichen Rechtsanwalt sind, wird in der Regel nur ein einziger Song aus der Kollektion zuerst gemahnt.

Möglicherweise ist die theoretische Warnung zumindest so groß wie die Stückzahl auf der Zusammenstellung. In Fällen, in denen Kunden mehr als ein gutes halbes Jahrhundert Warnungen erhielten, mussten wir sie öfter beraten. Aufgrund der hohen Warnmöglichkeiten können sich Folgewarnungen rasch auf mehrere tausend EUR an Kosten summieren.

Es ist besonders charakteristisch, dass der Verweis auf den Chart-Container oft im Warntext verborgen ist und zunächst nur ein Song gewarnt wird. Der Kartencontainer ist das markanteste Beispiel für eine Lage, die weitere Warnungen auslöst. Doch auch viele andere Beteiligte müssen mit weiteren Warnungen rechnen. 2.

Vor allem in jüngster Zeit wurden immer mehr Warnungen zu Downloads versendet, die vor mehr als 24 Monate hätten stattfinden sollen. Die Verjährungsfrist für Tauschbörsen beträgt drei Jahre, so dass auch in diesem Zeitraum mit Verwarnungen zu rechnen ist. Rechtlich gesehen ergibt sich nun natürlich die Fragestellung, wie dem Kunden, der vor einer Fülle weiterer Warnungen steht, am besten zu helfen ist.

In der Regel besteht die File-Sharing-Warnung aus einer Forderung nach Geld und einer Unterlassungserklärung. Es stimmt, dass die Geldnachfrage, vor allem wegen ihrer oft erheblichen Menge, im Mittelpunkt des Interesses aller Beteiligten sein kann. Aus rechtlicher Sicht stellt jedoch die Bitte um Unterlassungserklärung den juristischen Kernpunkt der Warnung dar. Also ist es ein so genannter einstweiliger Rechtsschutz.

Damit diese sogenannte Repetitionsgefahr ausgeschlossen ist, will sich der Rechtsinhaber nun von der gemahnten Partei in Gestalt der Unterlassungserklärung zusichern, dass seine Rechte in der Zukunft nicht weiter beeinträchtigt werden. Die Warnungen beziehen sich in der Regel auch auf einen sogenannten Lizenz-Schaden. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Kosten der Abmahnung anfallen, wenn ein Rechtsanwalt im Auftrag eines Rechtsinhabers eine Unterlassungserklärung verlangt.

Hier setzt die präventive Unterlassungserklärung an. Wird vorsichtshalber, d.h. bevor die Verwarnung bei Ihnen eingetroffen ist, eine Unterlassungserklärung eingereicht, kann ein Rechtsinhaber Sie folglich nicht mehr zur weiteren Übermittlung einer Unterlassungserklärung aufrufen. Schließlich könnte es immer noch dadurch konterkariert werden, dass man bereits aufgegeben wurde und dem Rechtsinhaber bereits zur Verfügung steht.

Wie wirkt sich die präventive Unterlassungserklärung auf die gemahnte Partei aus? Wenn eine Unterlassungserklärung als Präventivmaßnahme erfolgt, können alle Rechtsinhaber, die sie empfangen haben, keine Verwarnung mehr aussprechen. Bei einem Chart-Container heisst das, dass zwar mehr Musik geladen wurde, aber keine weiteren Warnungen zu befürchten sind. Dazu gehört natürlich auch, dass für einen flächendeckenden Versicherungsschutz alle berechtigten Rechtsinhaber mitversichert sein müssen.

In der Datenbank befinden sich in Deutschland tätige Rechtsinhaber und Warnkanzleien. Damit sind wir in der Lage, alle möglichen Rechtsinhaber und Warnfirmen möglichst ohne Lücken anzusprechen. Die präventive Unterlassungserklärung ist kein Freibrief für Downloads aus dem Netz! Leider gibt es im Netz viele Gerüchte und Falschinformationen zum Themenkomplex Abmahnungen im Allgemeinen und vor allem zu präventiven Abmahnungen.

Oft ist es zu beachten, von der präventiven Unterlassungserklärung abzusehen, da man sich gegenüber einer Mehrzahl von Rechtsinhabern über 30 Jahre bindet und nur schlecht einschätzen kann, was ggf. die Kindern oder sonst später mal machen werden. Diese Bezugnahme ist aus zwei Gründen missverständlich: Erstens wird in der Unterlassungserklärung auf Verhaltensweisen verwiesen, die bereits vom Gesetz her untersagt sind.

Die Unterlassungserklärung verpflichtet nur den Erklärenden selbst, nicht aber seine Nachkommen. Der Anmelder ist auch nicht haftbar für das Benehmen Dritter im Zusammenhang mit der Unterlassungserklärung und der damit zusammenhängenden Konventionalstrafe. Andererseits ist der Verweis auf die 30-jährige Verpflichtung sinnlos, da eine Befristung der Unterlassungserklärung gesetzlich nicht möglich ist.

Die Geschichte von Schlafende Hund, die durch eine präventive Unterlassungserklärung erregt werden könnte, ist allerdings oft noch auf verschiedenen Internet-Seiten zu finden. Wird dann oft mit Bedeutung gefälscht, liefert man sich durch die präventive Unterlassungserklärung sozusagen an das Skalpell, da man nun Kanzleien auf eine aufmerksame Weise warnen würde. Bei den vielen tausend Fälle, in denen wir in den letzten Jahren präventive Abmahnungen für Kunden gemacht haben, gab es nie eine Lage, in der wir vom Aufwachen schlafend aussehender Tiere hätten sprechen können.

Wer von solchen Hinweisen abgemahnt wurde, sollte sicherlich zugeben, dass der Gedanken offensichtlich ist: Durch die präventive Unterlassungserklärung werden Kanzleien und Rechtsinhaber schriftlich angesprochen und mit seinem bisher nichts mit ihm zu tun habenden Ruf in Verbindung gebracht. Die Schlussfolgerung scheint auch naheliegend, dies motiviert Warnfirmen zu exakteren Untersuchungen, denn wer gibt eine präventive Unterlassungserklärung ab, wenn er nichts mit File-Sharing zu tun hat?

Die Warnungen vor Tauschbörsen sind ohne Ausnahme Erzeugnisse von Massenprozessen, in denen keine Einzelfallprüfung stattfindet. Aber auch eine personalisierte Suche nach gewissen Bezeichnungen ist aus juristischen oder sachlichen Erwägungen überhaupt nicht möglich. Dies wäre nicht nur ein ungerechtfertigter Kostenaufwand, diese Information unterliegt auch dem Schutz der Daten und ist daher für die Warnfirmen überhaupt nicht nachvollziehbar.

Bleibt noch zu erwähnen, dass ein aufwachender schlafender Hund durch präventive Auslassungserklärungen unmöglich ist. Oft wird auch konterkariert, dass die präventive Unterlassungserklärung allenfalls die Warnkosten, nicht aber den Schaden an der Lizenz beseitigt. Bleibt nach der präventiven Unterlassungserklärung nur noch ein schwieriger und unattraktiver Schadenersatzanspruch, der im Übrigen im Falle der Umsetzung vom Auftraggeber sofort erreicht werden kann.

Welchen Vorteil hat die präventive Unterlassungserklärung gegenüber einem Warnschutzpaket? Betrachtet man die verschiedenen Internetangebote, so trifft man im Grunde auf zwei Abwehrstrategien. Oft werden so genannten Warnschutzpakete geboten, deren Nutzen jedoch stark umstritten ist. Für solche Offerten wird eine Pauschale (Flatrate) festgelegt, bei der die aktuellen und alle zukünftigen Warnungen jeweils durch Abgabe einer so genannten modifizierten Unterlassungserklärung aufbereitet werden.

Nachteilig an dieser Regelung ist, dass zwar das Unterlassungsrecht durch die Vorlage der nachfolgenden Unterlassungserklärung befriedigt wurde, die ursprüngliche Verwarnung aber gerechtfertigt war und somit auch das Recht auf eine Gebühr entstand! Wesentlich besser scheint hier der Weg der präventiven Unterlassungserklärung, die Rechtsgrundlagen für künftige Warnungen zurückzuziehen. Die Vorteile der Pauschale liegen hier einerseits bei der angebotenen Kanzlei: Weder muss die komplexe Struktur in Gestalt von Datenbeständen für eine präventive Unterlassungserklärung dauerhaft aufgebaut und gepflegt werden, noch fallen diese an.

FÃ?r die AnwÃ?lte ist die Pauschale natÃ?rlich viel gewinnbringender, biete aber allenfalls einen moderaten Kautionssicherheit. Eine präventive Unterlassungserklärung ist in jedem Fall von Fall zu Fall zu prüfen. Ausschlaggebend hierfür ist eine präventive Unterlassungserklärung, die einen flächendeckenden Versicherungsschutz gewährleistet und alle potenziellen Rechtsinhaber tatsächlich kontaktiert.

Das erfordert ein hohes Maß an Fachkompetenz und ein umfassendes Wissen darüber, welche Anwaltskanzleien derzeit welche Rechteinhaber in Deutschland warnen. Die präventive Unterlassungserklärung ist somit das einzig effektive Mittel zur Abwehr künftiger Warnungen und damit verbundener eskalierender Mehrkosten. Wenn Sie eine Warnung bekommen haben, werden wir Sie gern aufklären.

Vor allem aber stellen wir auch klar, ob eine präventive Unterlassungserklärung in Ihrem Falle Sinn macht.

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