Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Unterlassungserklärung Verleumdung
Verleumdung von UnterlassungserklärungenVerleumdung: Gemeinsame Durchsetzung mit Unterlassungserklärung
Hallöchen, ich habe hier eine Anfrage an Sie: Der Vorwurf von Ms. A lautet, sie habe einen sehr unansehnlichen Text an den Chef von Ms. B gesandt. In einigen Briefen an eine Bekannte Lügen über über, unter anderem auch, dass Ms. A die Autorin dieses Briefes ist.
Ms. A. lässt mag das nicht und macht einen RA an. Dies bittet Mrs. B. auf der Grundlage einer strafrechtlich verstärkten Unterlassungserklärung, diese Äußerungen zu unterlassen. Natürlich engagiert auch Mrs. B a RA, die schreiben, Mrs. B wird diese Erklärung nicht mehr unterzeichnen, aber würde in den nächsten Jahren diese Ausdrücke nicht mehr machen.
Nun kommt es aber ganz dick: Die RA schreibe an Mrs. A, dass es garantiert ist, dass nur Mrs. A als Autorin dieses Briefes käme gilt, da Mrs. A in Anwesenheit mehrerer Menschen in der Nähe war, zu verplappert sich. Ms. A. ist sich 100%ig der Unschuldig. So große Frage: erneuert Unterlassungserklärung auch wenn nötig gegen die angeblichen Zeugnisse, oder was hat Zeus gesprochen?
Reicht Mrs. A. nicht aus, um öffentliche Äußerungen zu stoppen, muss sie sich wieder verteidigen. Das kann nur die Kollegin A selbst sagen, und wir wollen diese Behauptung nicht herunterspielen. Möglicherweise wäre es für Mrs. A persönlich besser, wenn sie den Buchstaben des Rechtsanwalts im Mülleimer würde wirft.
Würde Ms. A geht nun gegen die erneuerte Aussage vor, so dass würde dies ein dichter Schwanz mit unklaren Ergebnissen ist. Daher sollte Ms. A zuerst eine Übernachtung auf drüber einplanen. Doch wenn man schon viel von Mrs. B. aufgibt, zum Beispiel für ist ihr Märchen bekannt und beansprucht plötzlich, Zeuginnen zu beschwören für ihre Intrigen aus dem Kopf zu ziehen, ist schon eine Vorwitzigkeit.
Denken Sie, dass Ms. B. endlich erfahren muss, dass Wahrhaftigkeit und Redlichkeit ein Muß sind. Hallo, ich habe heute einen Brief von meinem früheren Chef oder ihr Anwältin erhalten.