Kündigung vom Vermieter an Mieter

Beendigung durch den Vermieter an den Mieter

Ein Vermieter kann seinen Mieter nicht eigenverantwortlich auf die Straße setzen. Ein Vermieter kann seinen Mieter nach allgemeinen Regeln nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Jedoch nur an Erben, die keine anderen Mieter waren. Der Vermieter kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Tod des Mieters kündigen.

Pachtvertrag geht auf die Nachkommen über.

Das Erbe eines Erblassers kann auch einen Pachtvertrag beinhalten. Was sind die Rechte und Verpflichtungen der Nachkommen und des Vermieters? 4 Räume, ein altes Gebäude, 130 qm Wohnraum in Bestlage und zu einer unglaublichen niedrigen Miete - die Ferienwohnung von Grossvater und Grossmutter macht sicher einen Unterschied. Man fragt sich: Was geschieht mit der Ferienwohnung, wenn der Grossvater verstirbt?

Nein, denn der Pachtvertrag geht auf die Nachkommen über. Doch auch die Familienmitglieder, die mit dem Toten eine gemeinsame Unterkunft hatten, sind dabei. Wohnt der Mieter allein, wird der Pachtvertrag auf die Nachkommen übertragen. Das Formular muss ebenfalls beibehalten werden: "Die Kündigung muss unter Hinweis auf das besondere Kündigungsrecht in schriftlicher Form vorgenommen werden", so Dr. Elisabeths.

"Es wird von allen Nachkommen unterzeichnet. "Ist die Unterschrift eines Erblassers nicht möglich, muss der Kündigung eine Vollmacht beigefügt werden. Dem Vermieter steht zudem ein besonderes Kündigungsrecht zu. Der Vermieter kann den Vertrag innerhalb eines Monates nach dem Tode des Vermieters auflösen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, die je nach Mietzeit zwischen drei und neun Monate liegen.

Wird der Vertrag mit dem/den Hinterbliebenen fortgesetzt, gilt für den Vermieter die im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist. Im Falle der Beendigung des Mietvertrages müssen die Nachkommen bis zum Ende des Mietvertrages die Immobilie oder das Wohnhaus aufgeben. "Im Zweifelsfall gehen die Nachkommen auch bereits existierende Pflichten des Pächters ein, d.h. sie müssen die Immobilie renovieren", sagt Jan Bittler von der DVEV (Deutsche Gesellschaft für Erb- und Vermögensnachfolge).

"Bei den bis dahin angefallenen Miet- und Nebenkosten sind es Erbverbindlichkeiten, die die Nachkommen zu tragen haben. "Der Erbengemeinschaft kann ihre Verantwortung auf den Erbfall begrenzen ", erläutert der spezialisierte Anwalt für Erbschaftsrecht. Rechtsanwalt Dr. med. Selle empfiehlt, sich schnellstmöglich einen Gesamtüberblick zu verschaffen: "Wenn die finanzielle Belastung der Nachkommen über die Nachlasssumme hinausgeht, kann auch die Erbschaft verweigert werden.

Wenn die Erbschaft abgelehnt wird, geht der Nachlaß auf die Nachfolger über. "Gibt es keine Nachkommen oder sind die Nachkommen nicht bekannt, verfügt das Gericht eine Nachlassverwaltung. Die Vermieter können dann ihren Mietzinsanspruch gegen den Verwalter des Anwesens geltend machen, erläutert Bitter. "Wird kein Nachfolger gefunden, übernimmt das Grundstück, in dem der letzte Mieter seinen Wohnort hatte", fügt Jörn-Peter Jürgens vom Mieterschutzverein hinzu.

Dies kann jedoch ein nachteiliger Effekt für den Vermieter sein. Bei Überschuldung der Immobilie verbleibt der Vermieter in der Regel auf seine Rechnung.

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