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überbelegung 1 Zimmer Wohnung
Überfüllte 1-Zimmer-Wohnung? Überfüllung in 1-Zimmer-Wohnung - Vermietungsrecht
Habe ich Recht, wenn ich davon ausgehe, dass, wenn der Gesprächspartner jetzt ohne Genehmigung anruft, die Kündigungsmöglichkeit ohne vorherige Ankündigung gegeben ist? Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Ich kann nicht voraussagen, wie der Hausherr reagieren wird. Entscheidet er sich, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu beenden, ist die Beendigung gegenstandslos.
Wer weiss, ob man dann noch legal mit dem Empfang einer solchen Mitteilung fortfahren kann, oder ob es einfach nur Unglück für den Mieters ist? Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Sie sollten in der Lage sein zu beweisen, dass Sie Ihren Hauswirt um Erlaubnis gebeten haben und dass er die Erlaubnis nicht erteilte.
Überfüllung und Überbelegung der Räume| Anfrage an Rechtsanwalt Nicola Bader
Ich weiß nicht, ob mir hier jemand weiterhelfen kann, aber ich werde es versuchen. Wir leben zur Zeit mit 3 kleinen Kinder in einer Wohnung mit 95m² in 4 Zimmern. Ich bin jetzt wieder unvorhergesehen geschwängert und neben allem anderen stört mich jetzt ängste, dass der Wirt uns wegen des vierten Kindes dann gleichsam wegen überbelegung der Wohnung auf die Straße stellt....
Antwort: Hallo, Sie können eine Beratungsbescheinigung beim Bezirksgericht, mit dieser erhält, wenn Sie bedürftig, für 10 â' Rechtshilfe sind, einholen. Auch eine Überbelegung ist nicht vertragskonform, wenn eine Wohnung unter ursprünglich vertragsgemäà durch die Geburten von Kinder zu überbelegt wird (BGH, WuM 1993, 529 = ZMR 1993, 508). Für zur Ermittlung der Überbelegung gibt es keine allgemeinen gültigen -Voraussetzungen.
Zuerst einmal Verhältnis ist die Zahl der Zimmer und die Größe von Räume für die Einwohnerzahl maßgebend. Faustformel: Als Faustformel gilt, dass es keine Überbelegung geben kann, wenn jeder Erwachsener oder alle zwei Kleinkinder bis zum Alter von ca. 12 qm ein Zimmer auf entfällt haben (AG Nürnberg, WuM 1991, 690).
Sofern das Bundesländer Wohnaufsichtsgesetz verabschiedet wurde, in dem hinsichtlich der Wohnungsgröße Mindestvoraussetzungen festgelegt wurden, können auch diese Werturteile berücksichtigt werden (LG Berlin, GE 1991, 625; s. auch AG Berlin-Schöneberg, GE 1990, 265: Mindestwohnfläche, nach dem Wohnaufsichtsgesetz Berlin Mindestwohnfläche jeder Erwachsene 9 qm, für je Kind unter 6 Jahren 6 qm).
Dabei wird auch die generelle Wohnungsmarktsituation eine wichtige Rolle einnehmen, denn Zusammenrücken der Familienangehörigen mit Wohnungsengpässen stößt auf eher gesellschaftliche Anerkennung, als in der Zeit einer harmonischen Wohnungswirtschaft (AG Limburg, WuM 1990, VOZ, WuM 1990, vOZ, ZOZ, 508). Der Gerichtsstand hat die Belegung bestätigt, wenn eine Dachgeschosswohnung bestehend aus Küche, Zimmer, Flur und Bad mit einer Größe von 30 qm von 2 Erwachsene und 3 Kinder im Lebensalter zwischen 7 und 14 Jahren besiedelt wird (BGH, WuM 1993, 529 = ZMR 1993, 508);
wenn 4 Erw. und 3 Söhne und Töchter eine 70 qm große 4-Zimmer-Wohnung nutzen (BVerfG, GE 1993, 1205); wenn 2 Erw. und 6 Söhne und Töchter in einer 57 qm großen Wohnung unterkommen ((OLG Hamm, NJW 1983, 48 = WuM 1982, 323 = DWWW 1982, 335 = ZMR 1983, 66); wenn 2 Erw. und 6 Söhne eine 54 qm große 2-Zimmer-Wohnung bewohnen (OLG Karlsruhe, NJW 1987, 1952 = WuM 1987, 180 = ZMR 1987, 263 = DWW 1987, 19); wenn ein Bewohner einer Wohnung von 25 qm seine Frau und sein Kind mitnimmt ( (BayObLG, WuM 1983, 309 = ZMR1984, 13; sehr fragwürdig);
mit einer 49 qm großen Wohnung, die von 7 Menschen besiedelt ist (LG Mönchengladbach, NJW-RR 1991, 1113 = ZMR 1991, 110); mit einer 61 qm großen 3-Zimmer-Wohnung, in der 2 Erw. und 7 Söhne wohnen (AG Duisburg, ZMR 1990, 183); mit einer 40 qm großen 1-Zimmer-Wohnung, die von einer 5-köpfigen Famile bewirtschaftet wird (AG Neukölln, GE 1988, 633).