Anspruch auf Raucherraum

Recht auf ein Raucherzimmer

Das Recht auf einen Raucherraum oder eine Raucherzone ist im Arbeitsrecht nicht vorgesehen. In vielen Unternehmen gibt es einen Raucherraum. Das Rauchen während der Arbeitszeit: Es gibt kein Gesetz, das einen Anspruch auf das Rauchen während der Arbeitszeit festlegt. Nein, Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Raucherpausen. Go to Right to a smoking break?

Keine Berechtigung zum Rauchen

Koeln - Ein Mitarbeiter der Verwaltung ist seit über 40 Jahren Raucher. Mit Genehmigung des Betriebsrats hat die Hansestadt im MÃ??rz 2007 ein uneingeschrÃ?nktes Raucherverbot fÃ?r alle kommunalen DienstleistungsgebÃ?ude eingefÃ?hrt. Darüber hinaus wurde eine Gleitzeitvereinbarung geschlossen, in der die Kernarbeitszeit von montags bis donnerstags, von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.00 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr festgelegt ist.

In dieser Kernarbeitszeit muss jeder Arbeitnehmer seine Aufgaben erfüllen. außerhalb der Kernarbeitszeit war und ist das Rauchen nicht mehr erlaubt. Der Funktionär war damit nicht einverstanden und wollte die Voraussetzungen dafür schaffen, dass er Pausen zum Rauchen haben konnte. Unter anderem hat er vorgeschlagen, eine unbenutzte Mensa als Raucherraum zu errichten. Nach Ansicht der Landeshauptstadt Köln wurde bewußt auf Raucherzimmer ganz und gar verzichtet, da andere einem flächendeckenden Schutz von Nichtrauchern zuwiderlaufen.

Darüber hinaus ist so etwas nicht in allen Dienstleistungsgebäuden möglich, so dass es zu einer ungleichen Behandlung von Stadtarbeitern kommen kann. Die Beamtin beschwerte sich und sagte auch, dass der Toilettengang während der Hauptarbeitszeit ebenfalls erlaubt sei, so dass Rauchern die gleiche Behandlung zuteil werden müsse. Der Verwaltungsgerichtshof und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen haben mit Beschluss vom 29.03.2010, Az.: 1 A 812/08, zugunsten der Landeshauptstadt Köln entschieden.

Sie vertrat vor allem die Ansicht, dass der Bedienstete nicht das Recht habe, während der Kernarbeitszeit für Raucherinnen und Raucher Kurzurlaub zu nehmen. Dazu gehören auch Pausen für Raucher, die nicht unter die Arbeitszeiten fallen. Auch an dieser Stelle sei noch einmal auf 5 Arbeitsplatzverordnung - Rauchverbot hingewiesen: "(1) Der Unternehmer hat die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit Nichtraucher am Arbeitsplatz wirkungsvoll vor den gesundheitlichen Gefahren des Tabakrauchs bewahrt werden.

Gegebenenfalls hat der Unternehmer ein generelles oder ein auf bestimmte Bereiche des Arbeitsplatzes begrenztes Verbot erwirkt. In öffentlich zugänglichen Betrieben hat der Unternehmer Schutzmassnahmen nach Absatz 1 nur in dem Umfang zu veranlassen, in dem die Beschaffenheit des Betriebes und die Beschaffenheit der Beschäftigung dies zulässt. Daher müssen die Unternehmen effektive Schutzmassnahmen einleiten, egal ob sich die Raucher durch das Rauchen von Kolleginnen und Kollegen schikaniert oder nicht.

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