Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Rechtsanwalt Solmecke Köln
Anwalt Solmecke KölnAnwalt Kai Solmecke in Köln, Spezialanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Erbschaftsrecht
Kai Solmecke ist Gründungsgesellschafter der Sozietät und Ihr Partner in allen Fragen des bürgerlichen Rechts. Mit der Etablierung eines Spezialistenteams in allen wesentlichen Rechtsgebieten mit aktuell neun Professionals ist es ihm geglückt, seinen Mandanten eine fachkundige Beratung "aus einer Hand" anzubieten. Darüber hinaus hat Solmecke ein umfangreiches Netzwerk an Ressourcen, darunter Steuerberater, Berater für Wirtschaftsprüfung, Anleger, Versicherungsexperten und Notare.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Wirtschaftsrecht.
VILDE BEUGER SOLMECKE, Köln
Mit WILDE BEUGER SOLMECKE - Spezialist für Medien-, Handels- und Sport-Recht - geht die Anwaltskanzlei für London 2012 an den Start und verlegt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 2008 wurde die Anwaltskanzlei in Köln gegründet. Hintergründe sind die derzeit abgeschlossenen Kooperationen als "offizieller Sponsor" des OSP Rheinland sowie mit dem Kanuweltmeister Max Hoff, der die Sozietät auf dem Weg zu den Londoner olympischen Sommerspielen 2012 aufnimmt.
Grundlage der ersten Phase des Projekts ist die Gesundheitsaktion "Bewegung und Gesundheit" mit der Einladung, 3.000 zusätzliche Arbeitsschritte pro Tag zu unternehmen. Im Rahmen einer Probephase bestimmten die mit elektronischem Schrittzähler ausgestatteten Mitarbeitenden ihre mittlere Anzahl der täglichen Arbeitsschritte. Dieser soll in den ersten 4 Wochen der Kampagne durch kleine Änderungen im Alltagsleben um im Schnitt 3.000 Stufen erhöht werden.
In der anschließenden Phase des Projekts wurde das Bestreben festgelegt, dass jeder einzelne Mitarbeitende pro Tag mind. 10.000 Arbeitsschritte absolvieren sollte, ein von Gesundheitsfachleuten empfohlener Betrag, um seine eigene Leistungsfähigkeit zu erhalten.
Rechtsanwalt zum Gesetzentwurf: "Es wird keine Warnung wert sein"
Solmecke: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der streitige Betrag in Urheberrechtsangelegenheiten in der Regel 1000 EUR ist. Für diesen Betrag fallen Mahngebühren in Höhe von 155,30 ? an. Zudem darf die Obergrenze für Mahngebühren nicht " unvernünftig ", d.h. nicht unangebracht " sein. Im Gesetzesentwurf wird auf die "besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls" und die Zahl oder den Schweregrad der Verstöße hingewiesen.
Die Gesetzesvorlage beinhaltet an den maßgeblichen Punkten viele unbefristete juristische Begriffe, die die Rechtsprechung in der Realität interpretieren muss. 39, ist Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Köln: Rechtsanwältin Dr. Wilhelm Beuger-Solmecke. Also könnte die Obergrenze für Warngebühren beibehalten werden? Der Deckel sollte die Regel sein. Aber es ist nicht der erste Anlauf, die Warngebühren zu begrenzen....
Im Jahr 2008 beschloss die damals große Regierungskoalition eine Obergrenze von 100 EUR. Was die Dateifreigabe betrifft, so ist mir kein Einzelfall bekannt, in dem die Mahngebühren auf 100 EUR begrenzt waren. Warum hat die Mütze bisher nicht funktioniert?
In Tauschbörsen haben die Richter immer gesagt, dass der Prozess entweder nicht leicht ist oder die Verletzung des Urheberrechts nicht unbedeutend war. Als ein junger Mensch unrechtmäßig ein laufendes Popalbum runterlädt, verpasst die Schallplattenfirma nur ein Einkommen von rund 15 EUR.... Allerdings verlassen sich die Tonträgerfirmen darauf, dass der junge Mensch das Werk auch anderen - letztendlich der ganzen Welt selbst - zum freien Herunterladen in der Austauschbörse bereitstellt.
Sie haben sich dem angeschlossen, insbesondere das LG Köln, weshalb die Schallplattenfirmen und ihre Rechtsanwälte dort gern mitklagen. Die Streitsumme wird in Köln auf ca. 10000 EUR pro Song geschätzt, das sind 150000 EUR pro Jahr. Hieraus resultieren Warnkosten von etwa 2500 EUR, die dann als anscheinend faires Gegenangebot auf beispielsweise 1000 EUR ermäßigt werden.
Weshalb sollte die neue Obergrenze für Warngebühren funktionieren, wenn die bisherige auch nicht funktioniert hat? In Zukunft können die Richter die unbestimmten juristischen Begriffe nicht mehr so interpretieren, dass sich nichts verändert. Wird die Plattenfirma dann Schadenersatz statt Mahngebühren einfordern? Wird die Welle der Warnungen ein Ende haben, wenn das Recht verabschiedet wird?
Reicht es nicht, 153,50 EUR für eine Abmahnung zu berechnen? Zunächst muss ermittelt werden, mit welcher IP-Adresse ein Lied oder eine Sendung unrechtmäßig verkauft wurde. Nur dann weiss die Firma, an wen sie den Warnschreiben ausstellen kann.