Abmahnung wegen Unpünktlicher Mietzahlung

Warnung vor unpünktlicher Mietzahlung

Lieber Herr / Frau, leider musste ich feststellen, dass Sie Ihre Miete nur unpünktlich bezahlen. Bei der Abmahnung nach dem ersten Zahlungstermin wird nicht eingehalten (siehe Sprung zur Kündigung wegen unpünktlicher Miete: Hallo :) Einmal angenommen erhält ein Mieter eine Abmahnung von seinem Vermieter wegen unpünktlicher Mietzahlungen. und dass der Mieter nach der Abmahnung wieder unpünktlich bezahlt. Er hatte am 10. Oktober eine Verwarnung ausgesprochen.

Beendigung wegen unpünktlicher Mietzahlung

Ausgangssituation: Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann der Mieter prinzipiell nach Mahnung aussteigen. Rechtssache: Die Angeklagten hatten die Pacht mehrfach fälschlicherweise bezahlt (Januar, Maerz und Oktober). Die Angeklagten erklärten für die verspätete Bezahlung, dass sie sich damals über den Arbeitsplatzverlust und den Tod ihres Vater beschweren müssten. In der verspäteten Bezahlung für den Monat September verwiesen die Angeklagten auf die Depressionen der Mieter.

Urteilsbegründung: Das Berliner LG hat nun entschieden, dass nach einer vorherigen Abmahnung wegen konstanter unpünktlicher Mieten auch eine weitere verspätete Bezahlung prinzipiell eine Beendigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt sein könnte. Jedoch ist eine Schemabetrachtung nicht zulässig, sondern muss, wie vom LG Berlin richtig festgestellt, auf dem jeweils vorliegenden Fall beruhen (Urteil vom 16. 09. 2014 - 63 S 322/13 -, juris).

Vor allem " ist angesichts der Mietdauer nicht davon auszugehen, dass das Vertrauen des Klägers in das vertragliche Zahlungsverhalten dauerhaft geschüttelt wurde und der Beklagte seinen Zahlungspflichten in der Folgezeit nicht ordnungsgemäß nachkommen wird (LG Berlin, Urteile vom 16. 9. 2014 - 63 S 322/13 -, Rn. 13, juris).

Bei unpünktlicher Zahlung gibt es die Kündigungsmöglichkeit. Juristisch gesehen sind Sie in einer schweren Lage, denn im Prinzip hat jeder Bewohner eine Menge zu haben.

Kündigungsmöglichkeit wegen nicht fristgerechter Mietzahlung erst nach Mahnung

Möchte der/die VermieterIn wegen unpünktlicher Mietzinszahlungen seines/ihrer MieterIn ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufhören, muss er/sie zuvor eine Abmahnung absenden. Zum einen soll er den Pächter vor den Konsequenzen seines vertragsbrüchigen Handelns warnen, zum anderen soll er ihm die Möglichkeit zur Verhaltensänderung einräumen. Allerdings wird dieser Verwendungszweck der Warnung versäumt, wenn zwischen der Warnung, dem nächsten Zahlungsdatum und der Beendigung nur wenige Tage sind.

Die Verwarnung kam hier am 28. Oktober, weil er die Novembermiete zu verspätet bezahlt hatte. Nach drei Arbeitstagen, am dritten Tag, war die Dezembermiete zur Zahlung fällig und am fünften Tag wurde der Mietvertrag gekündigt. Die Kündigungsfrist wurde vom LG Berlin (65 S 239/15) wegen der unverhältnismäßig geringen Frist zwischen Mahnung, Fälligkeit und Beendigung für ungültig erklärt.

Das Berliner Landesgericht wies auch die reguläre Beendigung (mit Kündigungsfrist) zurück. Schließlich hatte der Hausherr zwei Dekaden lang nicht pünktliche Zahlungen toleriert, und nach der Verwarnung hatte der Pächter den Fälligkeitstermin um nur einen Tag ausgelassen. Der Hausherr hatte am vierten Tag sein Bargeld.

Mehr zum Thema