Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Egvp Bea
Eggenberg BeaAktuelles zum BeA und zum EGVP
Fragestellung: Nach Benachrichtigung durch die Judikative steht der EGVP-Kunde noch zur Disposition; eine Entscheidung über den Termin der Schließung soll im Mai 2018 getroffen werden. Inwiefern können die Mitglieder der Kammer den EGVP-Client für elektronische Rechtsgeschäfte ohne beA ausnutzen? Broschüre: Der EGVP-Bürgerkunde (oder ein so genanntes "Drittprodukt", vgl. https://egvp.justiz.de/Drittprodukte/index. php) kann für die Übermittlung im elektron. jur.
Zu beachten ist jedoch, dass die Unterschriftenfunktion des EGVP-Bürgerkunden eine Meldungssignatur ( "Container-Signatur") anwendet, die im Rahmen der ERVV seit dem 01.01.2018 aufgrund von 4 Abs. 2 ERVV nicht mehr zulässig ist. Sie müssen daher im ERVV-Anwendungsbereich die zugehörige qualifizierende digitale Unterschrift bei Fremdbewerbungen anhängen.
Ist das EGVP auch für Anwälte geeignet, die das beA oder das EGVP noch nicht ausprobiert haben? Der Einsatz von EGVP erfordert wie jede andere Applikation eine Einweisung. Der EGVP-Client wird von der Rechtsprechung nicht unterstützt. Inwiefern kann die verlängerte Nutzungspflicht ohne beA erfüllbar sein?
Durch die Deaktivierung des beA können keine Meldungen in den beA-Postfächern empfangen werden, so dass aufgrund der Unzugänglichkeit des beA kein Verstoss gegen § 31a Abs. 6 BRAO vorliegen kann. Kann das zentrale elektronische Schutzregister auch ohne beA genutzt werden? Die Berufspflicht nach 49c BRAO ist seit dem 01.01.2017 gegeben.
Welche Bedeutung hat die Unzugänglichkeit des beA für die erweiterten Nutzungspflichten im Mahnungsverfahren? Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die elektronische Akteneinführung in der Rechtspflege und die weitere Verbreitung des Rechtsgeschäfts (vom 17. Juni 2017, BGBl. I 2208) besteht ab dem 31. Dezember 2018 eine verlängerte Pflicht zur Nutzung des Mahnfahrens.
Ohne das beA kann die Erweiterungspflicht erfüllt werden, da das automatische Mahnwesen auch die Übermittlung in gedruckter Form über das so genannte Barcodeverfahren vorsieht. Die ERVVV ist nach Angaben der Koordinationsstelle für das automatische Mahnwesen im Mahnwesen nicht einsetzbar, so dass die vom EGVP-Bürgermandanten generierte Behältersignatur auch 2018 für das automatische Mahnwesen wiederverwendet wird.