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Mietvertrag für Vermieter
Vermieter Mietvertrag für VermieterRücktritt vom Mietvertrag: Kann der Vermieter die Mieten anheben?
Gemeinsame Mietvereinbarung? Es wird komplizierter, wenn ein Ehepartner wieder auszieht. Dann kann der ehemalige Chef die Ferienwohnung halten? Ziehen zwei Personen zusammen, entscheidet man sich in der Regel für einen Mitmietvertrag. Auch für den Vermieter ist es in der Regel richtig, wenn er zwei Personen für die Vermietung in Anspruch nimmt.
Wenn einer von ihnen allerdings auf freiwilliger Basis aussteigt, wird deutlich, dass das Model auch seine Vorzüge hat. In der Regel will auch der austretende Gesellschafter aus dem Mietvertrag aussteigen. Selbst wenn der Ex die Mieten in Zukunft allein trägt, haben Sie eine Verpflichtung gegenüber dem Vermieter. Was, wenn er die Mieten streicht und deswegen in Schwierigkeiten gerät?
Oder, wenn er wegzieht und der Vermieter wegen der kosmetischen Reparaturen gestresst ist? Danach könnte er zum zweiten Großmieter zurückkehren, auch wenn er nicht mehr in der Ferienwohnung wohnt. Selbstverständlich können Sie sich auch durch einen Mietvertrag mit Ihrem Ex-Partner oder Zimmergenossen absichern. Aber man muss das miteinander abrechnen, der Vermieter kümmert sich nicht um solche Vereinbarungen.
Dann verschwinde aus dem Dienst. Endet das nicht-eheliche Zusammenleben, hat man auch ein Recht darauf, dass die abgelaufene Person der Beendigung der Gemeinschaftswohnung zugestimmt hat. Außerdem können Sie sich von der Vermietung befreien lassen, wenn Sie nicht mehr in der Ferienwohnung wohnen. Oftmals versagt jedoch der Ausgang auf der anderen Straßenseite, dem Wirt.
Also funktioniert nichts ohne die Erlaubnis des Wirtes. Der Vermieter ist in keiner Weise dazu gezwungen, eine der Vertragsparteien vom Mietvertrag freizustellen. Normalerweise wird er wenigstens dafür sorgen, dass der restliche Pächter die Mieten selbst zahlen kann. Danach wird die Person, die auszieht, aus dem Arbeitsvertrag genommen und die andere Person kann unter den bisherigen Voraussetzungen weiterarbeiten.
Häufig wollen Vermieter auch nicht auf die Absicherung durch einen Mietvertrag mit zwei Mietern verzichten. Denn der Mietvertrag ist ein wichtiger Baustein. Vor allem bei Altbauwohnungen mit kostengünstigen Mietverhältnissen kommt ein anderer Gesichtspunkt ins Spiel: Die Vermieter spüren hier oft die Möglichkeit, endlich die höheren Mietpreise zu durchsetzen. Sie stehen entweder völlig über Kreuz und vermuten, dass der verweilwillige Pächter auch ausziehen wird.
Sonst gibt es einen neuen Mietvertrag - aber dann mit mehr Mieten. Sie kann jedoch wesentlich höher sein als das, was der Vermieter mit regelmäßigen Mieterhöhungen hätte erreichen können. Der Mietvertrag mit veränderten Vertragspartnern wird nicht wie üblich weitergeführt. In manchen Fällen kann es besser sein, wenn sich die beiden Pächter einig sind und den bisherigen Mietvertrag aufrechterhalten.
Kommt der Vermieter wirklich zu demjenigen, der ausgezogen ist, kann er vom ehemaligen Lebenspartner oder Zimmergenossen eine Entschädigung einfordern. Zudem sind die beiden Seiten dazu verpflichtet, locker in Verbindung zu stehen. Schließlich müssen alle Bewohner Mietzinserhöhungsanträge oder Modernisierungsgenehmigungen im Mietvertrag unterschreiben. Vielleicht will der verbleibende Bewohner seine Pacht nicht allein bezahlen und deshalb eine Wohngemeinschaft errichten.
Er will seinen neuen Lebensgefährten in die Bude mitbringen. Will er keinen Ausschluss wagen, muss er die Untermiete vom Vermieter genehmigen. Er könnte sich selbst kreuzen, wenn es die ganze Zeit überfüllt wäre. Immerhin leben dort bereits zwei von euch zwei. Im Prinzip haben sie das gleiche Schicksal wie die Unverheirateten, dass die Wohnungen entweder von beiden oder gar nicht beendet werden können.
Aber Sie haben noch eine andere Möglichkeit: Derjenige, der in der Ferienwohnung wohnen möchte, kann bei den Gerichten einen entsprechenden Auftrag einreichen. Im Falle der Genehmigung dieses Antrags tritt ein Ehepartner vom Mietvertrag zurück und das Pachtverhältnis wird mit dem verbleibenden Ehepartner aufrechterhalten. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sich der neue Einzelmieter die Immobilie überhaupt finanzieren kann.
Bei bereits geschiedener Eheschließung genügt eine Nachricht an den Vermieter, der in der Behausung verbleiben soll. Der Mietvertrag verläuft auch dann noch reibungslos unter einem einzigen Dach.