Vermieter Kündigt Mieter

Hauswirt kündigt Mieter

Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, so hat er die Formvorschriften zu beachten. Möglichkeit der Kündigung bei Tod des Mieters/Vermieters. Eine Kündigung, die nicht von allen Vertragsparteien ausgesprochen wird. Wenn kein solcher Grund vorliegt, kann der Vermieter die Untermiete nicht behindern. Nach Angaben der Vermieterin wussten die Mieter ohnehin nichts über den Wechsel des Vermieters.

Der Vermieter kündigt den Vertrag - Prüfung der formalen Voraussetzungen

Überprüfen Sie, ob der Vermieter die formalen Voraussetzungen für die Stornierung der Ferienwohnung erfüllte:: Das Mietverhältnis muss in schriftlicher Form beendet werden. Es gilt nur eine Stornierung in schriftlicher Form. Wird der Rücktritt unterzeichnet? Ein nicht unterschriebenes Kündigungsschreiben ist ungültig. Sie sollten den Vermieter nicht auf diesen Irrtum hinweisen. Achten Sie aber darauf, das Orginal der Stornierung zu behalten!

Ist die Nachricht wirklich von Ihrem Vermieter? Sind mehrere Individuen ihre Vermieter, kann es notwendig sein, dass alle Vermieter unterzeichnen. Wenn nur einer von mehreren Mietern oder ein Sachwalter oder ein anderer Beauftragter, z.B. ein Anwalt, die Beendigung des Mietverhältnisses unterfertigt hat, muss der Beendigung eine Original-Vollmacht beigelegt werden. Befinden sich zwischen Vermieter und Unterzeichner der Kündigungserklärung mehrere Unternehmen oder Privatpersonen, muss die ganze Verkettung durch ursprüngliche Vollmachten nachweisen.

Der Vorwurf, dass dem Brief keine hinreichende Handlungsvollmacht (Vollmacht) beigefügt ist, muss der Gegenpartei "sofort", d.h. so bald wie möglich, übermittelt werden - aber Sie haben einige Tage Zeit, um einen Rechtsanwalt um Beratung zu bitten. Sie müssen besonders vorsichtig sein, wenn sich jemand als der neue Besitzer des Haus oder der Ferienwohnung anmeldet und kündigt.

Wird der Vertrag an mehrere Mieter geworben, muss die Kündigungsfrist in der Regel an alle Mieter gerichtet sein (es kann Ausnahmefälle geben!) und muss daher an diese gerichtet werden. In der Kündigungserklärung muss das Mietobjekt, d.h. der exakte Name Ihrer Ferienwohnung oder des Mietvertrages angegeben werden. Die Gründe für die Beendigung sind im Schreiben selbst anzugeben.

Dabei ist deutlich anzugeben, ob eine außerordentliche Auflösung erwünscht ist (z.B. sofortiger Räumung) oder bis zu welchem Termin der Pachtvertrag gekündigt werden soll. Es ist sehr hilfreich, wenn Ihnen die Stornierung zugehen wird. Sie sollten daher den Umschlag, in dem die Stornierung vorgenommen wurde, aufbewahren. Sollten Sie eine Kündigungserklärung bekommen, sollten Sie sich umgehend von einem Experten beraten lassen.

Aber überlegen Sie auch, ob es für Sie von Vorteil sein könnte, die Ferienwohnung bei dieser Gelegenheit aufzulösen. Wenn der Vermieter Ihnen zum Beispiel eine faire Entschädigung zahlt. Ein Vermieter kann Ihnen hier spezielle Optionen anbieten - sofern Sie sicher eine andere Ferienwohnung vorfinden. Wenn Sie auf einen Tag klicken, bekommen Sie Inhalt für das Schlüsselwort: Beschränken Sie die Beiträge durch Verstecken von Schlüsselwörtern:

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