Mahnbescheid

Mahnung

Wo erhalte ich die Mahnung? Eine Mahnung wird vom Postboten gegen Unterschrift an die. Dem Gläubiger steht die Wahl zwischen dem Mahnverfahren mit Zustellung der Mahnung und einer Aktion offen. Für viele Menschen ist der Mahnbescheid ein Horrorbild. Sie müssen die Beschwerde gegen den Mahnbescheid schriftlich an die zuständige Stelle senden oder persönlich einreichen.

Die Mahnung

Dem Beklagten wird der aufgrund des Antrages des Klägers ergangene Zahlungsbefehl vom zuständigen Richter unter der Aufsicht eines Postdienstanbieters zugestellt. 2. Die Mahnung enthält die Adressen des Klägers, des Beklagten und eines etwaigen Bevollmächtigten. Das Gleiche gilt für Zins- und Nebenansprüche. Ebenfalls inbegriffen sind die Gerichtskosten sowie ggf. die Anwaltskosten, ohne dass diese im Mahnbescheid vermerkt werden müssen (die Abrechnung wird durch das zuständige Amtsgericht vorgenommen).

Gibt es keine Ausnahmekonstellationen (z.B. Zinsstaffeln), werden die aktuellen Zinssätze bis zum Tag der Mahnung mitgerechnet. Es wird ein Gesamtbetrag aus allen Geschäftswerten, Kosten und berechneten Zinsbeträgen ermittelt und gedruckt. Auf diese Weise kann der Beklagte auf einen Blick sehen, welchen Gesamtbetrag er zu bezahlen hat. Mit der Mahnung wird eine Meldung über die Mahnung an den Bewerber gesendet; die Mahnung wird nicht an den Bewerber gesendet.

Beispiel "Mahnung

Die 5-minütige Mahnung

Vom rund 25.000 Mahnwesen in Bremen bis weit über 1 Million Mahnwesen beim Mahnwesen in Hessen; in Deutschland werden jährlich mehr als 5,5 Mio. Mahnwesen anhängig. An der Spitze der bundesdeutschen Mahngerichtsbarkeit stehen nach der Zahl der jährlich stattfindenden Verfahren die Gerichte Coburg, Berlin, Euskirchen und Stuttgart. Tragen Sie Ihre PLZ ein und zeigen Sie an, welches Mahn-, Amts- und Landesgericht für Sie zuständiges Gericht ist.

Bei Ansprüchen mit einem Gesamtbetrag von bis zu 5.000,00 . Bei Ansprüchen mit einem Gesamtbetrag von mehr als 5.000,00 ist dies Ihr Mahnungsgericht. Ab 2014: Zahl der jährlichen Mahnwesen auf ganze Tsd. aufgerundet.

Mahnauftrag eingegangen - was nun?

Ausgangssituation ist, dass ein Zahlungsanspruch eines Gläubigers auf einen gewissen Geldbetrag besteht, den er vorher mit der Zusendung einer Faktura an den Zahlungspflichtigen hat. Laut Recht gerät der Debitor einer Reklamation automatisch nach 30 Tagen in Zahlungsverzug, wenn in der Abrechnung ein Zahlungsdatum angegeben ist.

Er kann den Zahlungspflichtigen dann erneut zur Mahnung auffordern oder unverzüglich eine Mahnung einreichen. Zu diesem Zweck muss der Zahlungsempfänger dem sachlich und sachlich befugten Bezirksgericht nur eine berechtigte und gebührende Klage gegen den Zahlungspflichtigen vorlegen. Ob diese Behauptung wirklich gerechtfertigt ist, wird nicht geprüft.

Die glaubhaft dargelegte Geltendmachung dieser Ansprüche gegen den Gläubiger ist ausreichend. Die Mahnung wird dann vom zuständigen Richter ausgestellt und dem Zahlungspflichtigen mit einem Umschlag in gelber Farbe zugestellt. Gleichzeitig wird der Zahlungspflichtige gebeten, sich zur Mahnung zu äußern. In diesem Formblatt kann der Zahlungspflichtige Einspruch erheben, indem er die Geltendmachung der Ansprüche bestritten oder sogar teilanerkennt.

Bei Inaktivität des Schuldners und Verzicht auf das Recht, gegen die Mahnung Berufung einzulegen, kann der Zahlungsempfänger nach 14 Tagen die Vollstreckung des Schuldners anordnen. Verbleibt der Vollstreckungstitel auch nach erfolgter Vollstreckung inaktiv, so wird dieser nach weiteren 14 Tagen erlöschen.

Dann hat der Kreditgeber einen durchsetzbaren Anspruch in der Tasche. Er kann mit diesem Namen einen Vollstreckungsbeamten anweisen, die Forderungen gegen den Zahlungspflichtigen gewaltsam einzuziehen. Bei der Zwangsvollstreckung kann der Zollschuldner keine Einwendungen mehr gegen die Berechtigung der Klage erheben. Gegebenenfalls kann er in wenigen und absolut außergewöhnlichen Fällen durch eine Vollstreckungsklage die betitelte Klage zu streichen suchen.

Solche Rechtssachen sind, dass der Zahlungsempfänger die Forderungen mit absichtlich falscher Information betitelt hatte oder den Zahlungspflichtigen daran gehindert hatte, Berufung einzulegen, indem er damit drohte. Beanstandet der Zahlungspflichtige die Geltendmachung der Ansprüche nach Mahnung, hat er zwei Rechtsschutzmöglichkeiten. Gegen den Mahnbescheid oder den Vollstreckungstitel nach dem Mahnbescheid kann er sich aussprechen.

Gegen die Mahnung muss er innerhalb einer Nachfrist von 14 Tagen Berufung einlegen. Der Lauf der Fristenbeginn ist der Tag der Mahnung. Die Berufung muss innerhalb dieser Zeit beim zuständigen Gericht eingehen. Zu beachten ist, dass das für den Einspruch vorgesehene rotes Formblatt schwer zu fälschen ist und oft nur als schwarzes Blatt beim Bezirksgericht als Adressat eintrifft.

Es ist immer sicher, wenn der Beschwerdeführer den Einspruch auf dem rot markierten Formblatt pünktlich zum Eingang beim Bezirksgericht einreicht. Zu diesem Zeitpunkt hat der Zahlungspflichtige keine Gelegenheit, Einspruch gegen die Forderungen zu erheben. Nur ein formeller Einspruch ist möglich. Mit dem Einspruch hindert er zunächst den Kreditgeber an der Erlangung eines durchsetzbaren Titels und kann im nachfolgenden Rechtsstreit Einspruch gegen die Klage erheben.

Das Mahnverfahren wird nach Erhalt der Berufung durch das Landgericht in ein angefochtenes Mahnverfahren umgewandelt. Der Bezirksgericht teilt dem Zahlungsempfänger mit, dass der Zahlungspflichtige gegen seinen Mahnbescheid Berufung einlegt hat und bittet ihn gleichzeitig, seine im Mahnbescheid behauptete Forderungen durch eine ordentliche Handlung zu untermauern. Zu diesem Zweck muss der Zahlungsempfänger eine Klagebegründung bei dem örtlichen Gericht vorlegen, bei dem er die Rechtmäßigkeit und Begründung seiner Forderungen einreicht.

Die Geltendmachung dieser Ansprüche wird dem Zahlungspflichtigen zugeschickt. Gleichzeitig wird der Zahlungspflichtige gefragt, warum er die Forderungen für unberechtigt erachtet. Über die Begründung der Ansprüche befindet das zuständige Bundesgericht durch ein Gerichtsurteil. Wenn dies aufgrund der Behauptung des Zahlungspflichtigen nicht gerechtfertigt ist, wird die Beschwerde zurückgewiesen und die ursprünglich ergangene Mahnung erlischt.

Unterlässt es der Unterhaltspflichtige jedoch, gegen die ihm zugestellte Mahnung rechtzeitig Berufung zu einlegen, so wird ihm der Vollstreckungstitel vom zuständigen Gericht zugeleitet. Die Schuldnerin kann diesem Vollstreckungstitel widersprechen. Der Vollstreckungstitel wird vom Recht bereits für provisorisch durchgesetzt. Dann kann der Zahlungsempfänger bereits ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Zahlungspflichtigen einleiten, obwohl das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Der Zahlungsempfänger muss einen eingezogenen Geldbetrag zurückerstatten und kann auch für Schäden haftbar gemacht werden, wenn seine Klage durch das Landgericht rechtskräftig zurückgewiesen wird. Nichtsdestotrotz kann er auf diese Weise erheblichen Nachdruck auf den Debitor ausüben und ihn dazu bringen, wenigstens vorübergehend seine Forderungen zu begleichen.

Widerspricht der Zahlungspflichtige dem Vollstreckungstitel, wird der Streitfall auch auf das angefochtene Mahnverfahren übertragen. Hier muss auch der Zahlungsempfänger seine Forderungen im Wege eines Antrags rechtfertigen, der Zahlungspflichtige kann seine Einwände vorbringen und das örtliche Gericht beschließt letztendlich per Spruch. Auch die Einspruchsfrist gegen den Vollstreckungstitel ist 14 Tage.

Eine verspätete Berufung des Zahlungspflichtigen wird auch als Berufung im Sinne des Gesetzes betrachtet. Sie wird daher nicht als nicht zulässig abgelehnt, sondern verschlimmert die Rechtslage des Gläubigers insofern, als der Vollstreckungstitel dem Zahlungsempfänger als Basis für die einstweilige Vollstreckung dienen kann. Beanstandet der Zahlungspflichtige die Mahnung oder den Vollstreckungstitel, so übergibt das Bezirksgericht, das die Mahnung oder den Vollstreckungstitel ausgestellt hat, das Mahnverfahren an das vom Zahlungsempfänger in der Mahnung benannte Bezirksgericht.

Gerichtsstand ist das örtliche Gericht am Sitz des Unterhaltspflichtigen. Das Bezirksgericht am Sitz des Zahlungsempfängers kann jedoch das Mahngerichts sein. Auch kann der Zollschuldner seinen Widerstand oder seinen Widerstand gegen die Klage auf einen bestimmten Betrag der Klage beschränk. Er anerkennt in diesem Falle den anderen Teil der Forderungen als berechtigt, mit der Konsequenz, dass der Zahlungsempfänger hierüber letztendlich einen rechtsverbindlichen Teilvollstreckungstitel erhält und über den Betrag bereits das Zwangsvollstreckungsverfahren anstoßen kann.

Dieses Vorgehen kann für den Debitor aus Gründen der Kostenersparnis nützlich sein. Mit der Berufung gegen die Klage verpflichtet sie den Kreditgeber, die Klage zu rechtfertigen. Zu diesem Zweck hat der Zahlungsempfänger zusätzliche Honorare an die Stiftung und ggf. an einen von ihm bestellten Anwalt zu zahlen. Dadurch wird das Vorgehen je nach Schadenhöhe zum Teil sehr aufwendig.

Ist es dem Zahlungspflichtigen nicht möglich, gegen die Mahnung oder den Vollstreckungstitel wegen Krankheit oder Ferien einen Rechtsbehelf zu erheben, kann er beim zuständigen Gericht die Rückerstattung des bisherigen Status erwirken. Wenn Sie als Debitor in die Ferien fahren, sind Sie gut daran getan, einen Dritten mit der Kontrolle Ihrer Sendungen zu beauftragen.

Die Schuldnerin muss erwarten, dass der Zahlungsempfänger der SCHUFA den Eingang des Zahlungsauftrages mitteilt. Vorraussetzung ist, dass der Kreditgeber mit der SCHUFA als Partnerfirma verbunden ist. Widerspricht der Zahlungspflichtige der Forderung, so kann er der Aufnahme in seine SCHUFA-Informationen mit der Konsequenz widerstehen, dass diese von der SCHUFA bei der Weitergabe von Auskünften an Dritte vorübergehend blockiert werden.

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