Pünktliche Mietzahlung

Rechtzeitige Zahlung der Miete

Bei pünktlicher Mietzahlung gilt: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Überweisung. BGH-Urteil über den Eingang der pünktlichen Mietzahlung. Ende Oktober wurde eine Mahnung für die zukünftige pünktliche Zahlung ausgesprochen. Späte Mietzahlungen können viele verschiedene Ursachen haben: zahlen, schwächen nur Ihren Anspruch auf pünktliche Mietzahlung.

Vermietung & Verleih: Fazit: Der Überweisungsschein ist ausreichend für die pünktliche Zahlung der Miete.

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Die pünktliche Zahlung der Miete ist das Wichtigste!

Gemäß 556b Abs. 1 BGB ist die Mietzahlung bis zum dritten Arbeitstag des Monates zu leisten. Zur fristgerechten Bezahlung der Mieten ( "Überweisung") hat der BGH nun geklärt, dass es ausreichend ist, wenn der Pächter den Auftrag am dritten Arbeitstag des Monates ausgibt. Eine Gutschrift auf dem Konto des Vermieters bis zum dritten Arbeitstag des Folgemonats ist daher nicht wichtig.

Das Bundesgericht hat weiter präzisiert, dass die in vielen Mietvereinbarungen enthaltenen Klauseln "Die Pünktlichkeit der Bezahlung hängt nicht vom Versand, sondern vom Geldeingang ab" ungültig sind. Durch diese Bestimmung erleidet der Vermieter einen unangemessenen Nachteil, da er dem Vermieter das Gefühl eines bankinduzierten Zahlungsverzugs aufzwingt.

Rechtzeitige Zahlung der Miete - Zeitpunkt der Überweisung ist entscheidend

Ab wann wird die Mietzahlung fristgerecht geleistet? Danach reicht es aus, wenn ein Pächter, der per Banküberweisung zahlt, die Bezahlung bis zum dritten Arbeitstag des Monates leistet. Für die Rechtzeitigkeit der Bezahlung ist daher nicht das Datum des Zahlungseingangs entscheidend, sondern das Datum, an dem der Transportauftrag ausgestellt wird. 556b Abs. 1 BGB legt fest, dass die Mietzahlung zu Anfang, längstens bis zum dritten Arbeitstag der festgelegten Fristen zu leisten ist.

Wenn dies der erste Tag des Monates wäre, müsste die Bezahlung bis zum dritten Arbeitstag des Monates geleistet werden. Es ist jedoch nicht wichtig, dass die Mieten bereits am dritten Arbeitstag des Vertragszeitraums auf dem Vermieterkonto eingegangen sind; es genügt, wenn der jeweilige Vertrag bis zu diesem Termin beim Zahlungsverkehrsdienstleister eingegangen ist.

Wenn der Mietvertrag eine Bestimmung in den Allgemeinen Mietbedingungen enthält, die vorsieht, dass die aktuelle Mietsumme bis zum dritten Arbeitstag des jeweiligen Monates auf dem Mietvertrag verbucht sein muss, ist diese Bestimmung ungültig. Eine erste Mietzahlung nach dem dritten Arbeitstag begründet daher keine Beendigung des Mietzeitraums. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.6.1998 einen entsprechenden Artikel genehmigt, der dem Verpächter den fristgerechten Eingang der Mietzahlung garantiert.

Gibt es einen Arbeitstag für Mietzahlungen am Sonnabend? Gilt der Sonnabend als Arbeitstag für die rechtzeitige Zahlung der Miete, oder nicht? Der BGH hat diesbezüglich bereits zwei Entscheidungen erlassen, die verdeutlichen, dass der Sonnabend nicht als Arbeitstag für Mietzahlungen gilt, da samstags keine Bankwerktage sind (BGH, Urteil vom 13. Juli 2010, VIII SZR 129/09 und VIII SZR 291/09).

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