Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung während Krankheit durch Arbeitnehmer
Entlassung bei Krankheit durch MitarbeiterBeendigung des Arbeitsverhältnisses bei Krankengeldzahlungen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit dem 01.05.2010 bin ich bei meinem derzeitigen sozialversicherungspflichtigen Dienstgeber angestellt. Ich bin seit dem 07.09.2010 erwerbsunfähig. Ich erhalte seit dem 19.10.2010 fortlaufend Leistungen wegen einer Geisteskrankheit. Es wird erwartet, dass die Erwerbsunfähigkeit drei weitere Monaten andauert. Ich möchte nun das Anstellungsverhältnis zum 1. Juni 2011 beenden, da das Treuhandverhältnis zu meinem derzeitigen Arbeitsgeber nicht mehr bestehen bleibt und ich mich der Aufgabe nicht mehr gewachsen sehe.
Meine Fachärztin stimmt mir zu, dass von mir nicht erwartet werden kann, dass ich wieder an den Arbeitsplatz zurückkehre, da dies den Verlauf der Krankheit beeinträchtigen würde. Er hat mir eine Urkunde für die Arbeitsagentur aushändigt. Beendet die Kündigung durch mich meinen derzeitigen Krankengeldanspruch? 1. muss ich mich trotz meines derzeitigen Krankengeldbezugs als Arbeitsloser registrieren?
Muss ich nach Erhalt der Erwerbsfähigkeit trotz Facharztzeugnis eine Sperrfrist durch die Arbeitsagentur fürchten? Ich werde erst kurz nach Ablauf der Wartezeit für das Arbeitsentgelt I gekündigt. Darf die Arbeitsagentur dieses Benehmen in Frage stellen oder zu meinem Schaden interpretieren? Lieber Frager, vielen Dank für die spezielle Frage, die ich in folgender Rangfolge beantworten werde: Kündigung durch meine Website beendet den aktuellen Krankensalär?
Nein, die Kündigung hat keinen Einfluß auf den Leistungsanspruch, egal welche Partei den Vertrag kündigt. Muss ich mich als Arbeitsloser anmelden, obwohl ich derzeit Leistungen bei Krankheit erhalte? Ja, sie müssen sich bei der Agentur für Arbeit anmelden, aber der Leistungsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung wird ausgesetzt, während sie krankgeschrieben werden.
Muss ich nach Erhalt der Erwerbsfähigkeit trotz Facharztzeugnis eine Sperrfrist durch die Arbeitsagentur fürchten? Eine Sperrfrist ist nicht zu veranschlagen, da Sie einen wesentlichen Kündigungsgrund haben. Ich werde erst kurz nach Ablauf der Wartezeit für das Arbeitsentgelt I gekündigt.
Darf die Arbeitsagentur dieses Benehmen in Frage stellen oder zu meinem Schaden interpretieren? Nein, nur die Befriedigung des Anspruchs auf Arbeitslosenunterstützung ist eine Vorbedingung. Selbst bei nur geringer Vertragserfüllung bleibt der Schaden bestehen. Schreibe deine Kündigung mit unserem Beispiel. Und wie detailliert war die Bearbeitung?