Was ist Urheberrecht

Das Urheberrecht

Was für Werke unterliegen dem Urheberrecht? Das Urheberrecht ist das Recht, das geistige Eigentum eines Autors zu schützen. Das Urheberrecht ist ein Recht auf geistiges Eigentum an einem Originalwerk des Autors. Urheberrechtsverletzungen sind im Internet an der Tagesordnung. Durch das Urheberrecht erhält der Autor Schutz für sein geistiges Eigentum.

Copyright - Was ist das?

Die Urheberrechte dienen dem Erhalt von Kunstwerken aus den Bereichen Musik, Theater, Literatur und Naturwissenschaften. Im Wesentlichen ist das Urheberrecht durch das Urhebergesetz (UrhG) von 1965, das Pernehmungsgesetz (WahrnG) und das Verlagsrecht (VerlG) reguliert. Das Urhebergesetz gibt dem Rechteinhaber unter anderem das Recht, über die Rechte zur Nutzung seiner Werke uneingeschränkt und exklusiv zu entscheiden.

Sie dienen aber auch dazu, eine angemessene Entlohnung für die Verwendung des betreffenden Werks und den Persönlichkeitsschutz des Autors sicherzustellen. Nachfolgend eine Übersicht der Fragen: I Wie wird das " Urheberrecht " geschaffen? Was sind " moralische Rechte "? Was ist zulässig oder was sind die "Grenzen" des Urheberrechtes? 6 Wann ist das Urheberrecht "beendet"?

Was sind die Konsequenzen einer Urheberrechtsverletzung? Wer ist haftbar und wie für die rechtswidrige Verwendung von (Musik-)Tauschbörsen? Was ist zu tun, wenn Sie der Urheberrechtsverletzung beschuldigt werden? Wie wird das "Urheberrecht" geschaffen? Es gibt kein Verzeichnis für Copyrights wie z.B. für Warenzeichen. Urheberrecht ergibt sich stattdessen von selbst durch die Schaffung eines Werks - aber "nur", wenn eine "persönliche intellektuelle Schöpfung" besteht, wie es das Urheberrechtsgesetz in 2 Abs. 2 (1) ausformuliert.

Auch die Wörter "nur" und "Schöpfung" des Rechts verdeutlichen, dass es sich nicht um eine gewöhnliche, reine Handwerkstätigkeit handelt, also nicht um eine durchschnittliche Designertätigkeit. Gemäss der sogenannten "kleinen Münze" des Urheberrechtes ist die untere Grenze der Schützbarkeit von Geschmacksmustern im Einzelnen oft recht gering. Im deutschen Recht (im Gegensatz zum angloamerikanischen "Copyright", mehr dazu) wird zwischen "moralischen Rechten" und "Verwertungsrechten" differenziert.

Was sind " moralische Rechte "? Daraus ergibt sich unter anderem das moralische Recht des Urhebers (§§ 12 - 14 UrhG). dass der Autor allein entscheiden kann, ob, wann und wie sein Buch publiziert wird (Veröffentlichungsrecht). Darüber hinaus hat jeder Autor das Recht auf Würdigung seiner Autorenschaft. Dabei kann er festlegen, ob sein Schaffen eine urheberrechtliche Kennzeichnung erhält und welche Kennzeichnung verwendet werden soll (Recht auf Urheberrechtsanerkennung).

Der Autor des Werks hat das ausschliessliche Recht der "Verwertung". 15 des UrhG enthält eine nicht erschöpfende Auflistung der ihm zur Auswahl stehenden Urkunden.

Der Autor hat auch das Recht, das Material im Netz öffentlich zugänglich zu machen. Das Urheberrecht räumt dem Autor also sehr umfangreiche Auswertungsrechte ein. Die Urheberrechte sind nicht abtretbar ( " 29 UrhG"), können aber geerbt werden ( " 30 UrhG"). Die Einräumung von Nutzungsrechten kann auch an Dritte erfolgen (§ 31 UrhG). Für diese Fälle gibt es jedoch eine schmale Regel der Zweckbindung, d.h. im Zweifelsfall bleiben die Rechte beim Autor.

Die Übertragung des Nutzungsrechts selbst kann - zumindest prinzipiell - nur mit dem Einverständnis des Autors erfolgen (§ 34 UrhG). Der Grundsatz des Copyrights ist auf den Punkt genau: In Zweifelsfällen immer für den Autor (vgl. § 31 Abs. 5 UrhG). Der so genannte "Copyright" aus dem angloamerikanischen Recht unterscheidet sich vom deutschem Urheberrecht.

Das" Urheberrecht" ist nur eine Form des Verlagsrechts und räumt dem Autor keine so weit reichenden Rechte ein wie das Urheberrecht. Das Urheberrecht entsteht im deutschem Recht mit der Entstehung eines Werks in ausreichendem Umfang. Allerdings wird der "Urheberrechtsvermerk" heute auch im deutschem Recht für die Übertragung der Erklärung verwendet, dass jemand das Urheberrecht beansprucht.

Was ist zulässig oder was sind die "Grenzen" des Urherberrechts? Wie die Eigentumsrechte ist das Urheberrecht ein soziales Recht, d.h. es unterliegen gewissen Einschränkungen zugunsten von privaten und allgemeinen Belangen.

Auf die Einschränkungen des Urheberrechtes (§§ 44a ff. UrhG) kann hier nur hingewiesen werden. So sind beispielsweise "individuelle" Kopien eines Werks für den persönlichen oder naturwissenschaftlichen Einsatz auf jedem Medium erlaubt, sofern sie weder direkten noch indirekten gewinnbringenden Zwecken dienten und sofern eine offenkundig illegal erstellte oder veröffentlichte Schablone nicht zur Reproduktion diente.

Wann ist das Urheberrecht beendet? Die Urheberrechte erlöschen 70 Jahre nach dem Tode des Autors. Dieser Zeitraum läuft ab dem Ende des Kalenderjahrs, in dem der Autor verstorben ist (§§ 64, 69 UrhG).

Welche Konsequenzen kann eine Urheberrechtsverletzung haben? 8. wer haftet wie für die illegale Nutzung von (Musik-)Tauschbörsen? Für die Benutzung von Musik-Tauschbörsen im Hinblick auf Urheberrechte (sog. Filesharing) entfällt in der Regel die vorgenannte Kostenobergrenze von 100,00, sondern es kommt immer auf den jeweiligen Fall an, ob es sich beispielsweise nur um die gemeinsame Dateinutzung eines Einzeltitels oder eines ganzen Albums handelt.

Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von File-Sharing-Diensten im Internet an sich nicht illegal ist, sondern dass nur die gemeinsame Benutzung von (urheberrechtlich geschützten) Inhalten ein Problem darstellt. Hinsichtlich der Haftungsfrage für die rechtswidrige Verwendung von (Musik-)Tauschbörsen ist ausschlaggebend, ob es eine "Täterhaftung" (= der Verwarnte wird der angeblichen Verletzung beschuldigt) oder eine so genannte "Störungshaftung" (= Haftpflicht für andere, weil die behauptete Verletzung über die WLAN-Verbindung des Verwarners erfolgt ist) gibt.

Allerdings ist die bisher wichtige Frage: Ist es eine eigene WLAN-Verbindung oder ein kommerzielles WLAN-Netzwerk eines Hotel- oder Restaurantbetriebs? Im Einzelfall haftet der Besitzer einer Privatverbindung überhaupt nicht für den illegalen Dateitausch durch andere über seine WLAN-Verbindung. "Zu den" guten Cards zählen diejenigen, die über ihre WLAN-Verbindung vor Urheberrechtsverstößen gewarnt wurden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie diese nicht selbst begehen (z.B. weil sie im Ausland oder im Spital waren, als die Urheberrechtsverletzung stattfand) und wenn ihre WLAN-Verbindung hinreichend abgesichert war (ein gesichertes Kennwort und WPA2-Verschlüsselung werden zur Zeit als Standardvoraussetzung angesehen).

Private Personen, die selbst eine Urheberrechtsverletzung durch die gemeinsame Nutzung geschützter Werke begehen, müssen den Rechtsinhabern u.a. die daraus resultierenden Abmahnungskosten ersetzen, sind für Versäumnisse und auch für Schäden haftbar. Kommerzielle WLAN-Betreiber wie z. B. Hotellerie und Gastronomie sind in der Regel NICHT für Urheberrechtsverstöße von Nutzern ihres WLAN-Netzes haftbar. Insbesondere im Hinblick auf die Verantwortlichkeit kommerzieller WLAN-Betreiber (Hotels, Restaurants, etc.) für den illegalen Dateitausch ihrer Kunden ist eine bestmögliche Rechtsberatung indiziert.

Was tun, wenn Sie der Urheberrechtsverletzung beschuldigt werden?

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