Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Krankenkasse

Betriebsunfähigkeitsbescheinigung der Krankenkasse

Der Krankenkasse vorzulegen. Sind Sie arbeitsunfähig und möchten uns eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen? In einem Vermerk muss der Arzt darauf hinweisen, dass er die Krankenkasse des Mitarbeiters informiert, wenn es sich bei der betroffenen Person um einen gesetzlichen Krankenversicherten handelt. Warten Sie auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Krankenkasse. TIPP: Senden Sie Ihren Behindertenausweis per Einschreiben mit Rückschein.

Behindertenausweis

Der Arbeitsunfähigkeitsausweis ist sowohl für die Lohnfortzahlung nach dem Gesetz über die Lohnfortzahlung (EFZG) als auch für den Krankengeldanspruch aus der GKV von wesentlicher Wichtigkeit. Die Weitervergütungspflicht der Unternehmer ist im Gesetz zur Lohnfortzahlung festgelegt, für die GKV ist das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) maßgebend. Bei der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit von Mitarbeitern wird differenziert, ob die Erwerbsunfähigkeit im In- oder im Ausland liegt.

In Deutschland ist der Mitarbeiter dazu angehalten, seine Erwerbsunfähigkeit und deren wahrscheinliche Dauer sofort dem Auftraggeber mitteilt. Wenn die Erwerbsunfähigkeit mehr als drei Tage andauert, muss dem Unternehmer ein ärztliches Attest über das Vorliegen der Erwerbsunfähigkeit bis zum nächsten Werktag vorgewiesen werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann jedoch früher, d.h. vor dem dritten Tag der Krankheit, vorgewiesen werden.

Dabei hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) befunden, dass das Ermittlungsrecht des Unternehmers ohne Einschränkung dem Mitspracherecht des Betriebsrates unterliegt, wenn es um die Zeit und den Geltungsbereich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht. Das BAG hat mit Bescheid vom 26. Februar 2003 unter der Akte Nr. 5 AZR 112/02 beschlossen, dass die vorherige Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Kollektivvertrag reglementiert werden kann.

Daher ist es möglich, dass die Urkunde am ersten Tag der Erwerbsunfähigkeit vorzulegen ist. Auch das BAG kam zu dem Schluss, dass in einer Arbeitsvereinbarung nicht vorgesehen werden kann, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am dritten Tag der Erwerbsunfähigkeit eingereicht werden darf, wenn die entsprechenden Bestimmungen des Tarifvertrags eine vorherige Einreichungspflicht vorsehen.

Wenn die Erwerbsunfähigkeit älter ist als in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegeben, muss der Mitarbeiter ein neues ärztliches Attest vorweisen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird dem Auftraggeber ausgehändigt und beinhaltet Informationen über den Arbeitsbeginn, den Zeitpunkt der Festsetzung und die voraussichtliche Zeitdauer. Aus Datenschutzgründen beinhaltet das Zertifikat jedoch keine Informationen über den Befund selbst.

Für Mitglieder der GKV muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Hinweis darauf beinhalten, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sofort bei der verantwortlichen Krankenkasse eingereicht werden muss. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt in der Regel als rechtlicher Beweis der Erwerbsunfähigkeit. Deshalb kann der Unternehmer keine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belegt nach Angaben der LAG München zunächst nur die Annahme der Erwerbsunfähigkeit.

Stellt sich heraus, dass ein Doktor die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch nicht geprüfte objektive Aussagen akzeptiert hat, ist der Beweismittelwert begrenzt. Dies ist jedoch ein Sonderfall, da der behandelnde Arzt eine ärztliche Kontrolle durchführen muss, bevor er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Macht ein Unternehmer geltend, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu Unrecht erteilt wurde, muss er dies auch nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 15.07.1992 (Az. 5 AZR 312/91) nachweisen.

Diesbezüglich hat das BAG am 11. August 1976 unter Akte 5 AZR 422/75 entschieden, dass eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der bedeutendste gesetzliche Nachweis für das Bestehen einer krankheitsbezogenen Erwerbsunfähigkeit ist. Wenn das Zertifikat ohne vorherige physische Prüfung erteilt wurde, ist der Nachweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäss diesem Entscheid des BAG minderwertig.

Über die Zeitdauer der Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit bestimmt ausschließlich der die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellenden Ärztin oder der Ärztin. Ist als Ende der Erwerbsunfähigkeit ein Tag festgelegt, was in der Regel der Fall ist, wird die Erwerbsunfähigkeit bis zum Ende der Normalarbeitszeit des Mitarbeiters nachweisbar. Bestreitet ein Unternehmer eine Erwerbsunfähigkeit, obwohl dies durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird, muss er nach einer Verfügung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21.03.1996 (Az. 2 AZR 543/95) nachweisen, dass schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Erwerbsunfähigkeit vorliegen und geeignete Sachverhalte nachweisen.

Das BAG hat in seinem Entscheid vom 21. März 1996 festgestellt, dass der Nachweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass der Arbeitnehmer eine Fahrprüfung im Inland abzulegen hat. Dies hätte nach Auffassung der BAG-Richter weiter geklärt werden müssen, um den Nachweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu untermauern.

Die Beweiskraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist jedoch geschüttelt, wenn ein Mitarbeiter während der nachgewiesenen Berufsunfähigkeit in vollen Schichten in einem anderen äquivalenten Beruf gearbeitet hat, wie er im Prinzip auch für seinen Auftraggeber hätte arbeiten sollen. Gelingt es einem Unternehmer, den Nachweis wert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für ungültig zu erklären oder zu schütteln, muss der Mitarbeiter das Gegenteil beweisen.

Mit anderen Worten, letztere müssen Informationen über die gesundheitliche Beeinträchtigung oder welche Erkrankungen vorliegen und warum es zu einer Erwerbsunfähigkeit gekommen ist. Bei Bedarf sollte auch angegeben werden, welche Arzneimittel den Mitarbeiter z.B. daran gehindert haben, die von ihm geschuldete Tätigkeit auszuüben, ihm aber möglicherweise andere kleinere Hilfstätigkeiten ermöglicht haben. Die Verpflichtung, dem Dienstgeber eine Erwerbsunfähigkeit nach 5 EBZG sofort anzuzeigen, ist eine Nebenverpflichtung aus dem Dienstvertrag.

Das bedeutet, dass der Mitarbeiter nicht abwarten darf, bis z.B. ein Arzt mit Sicherheit diagnostiziert wurde. Dabei ist die wahrscheinliche Zeitdauer der Erwerbsunfähigkeit zunächst nach dem subjektivem Wissen des Mitarbeiters zu beurteilen und dem Auftraggeber bekannt zu geben. Der Gesetzgeber verpflichtet den Mitarbeiter in diesem Fall nicht, den Auftraggeber selbst zu informieren.

In der Regel ist ein Unternehmer aus betrieblichen Erwägungen sehr daran interessiert, über eine vorhandene Erwerbsunfähigkeit als Beweis der Erwerbsunfähigkeit informiert zu werden. Die Arbeitgeberin ist nach 7 Abs. 1 Nr. 1 EBZG befugt, die Weiterzahlung zu versagen, solange der Mitarbeiter die nach 5 EBZG zu erstellenden Belege nicht einreicht.

Bei nachträglicher Vorlage der Urkunde durch den Mitarbeiter verfällt das Ablehnungsrecht des Arbeitsgebers im Nachhinein. Das Versäumnis, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, ist daher nur ein vorläufiges Ablehnungsrecht. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auch für Teilzeitbeschäftigte zu erstellen, wenn sie im Sinne des 10 SGB V im Bereich der Familie sozialversichert sind. Obwohl es nicht möglich ist, bei der Erteilung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse Leistungen zu beantragen, ist die Bestätigung für die Lohnfortzahlung durch den Dienstgeber erforderlich.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt an, ob ein Unfall am Arbeitsplatz vorliegt oder vermutet wird. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss auch für Tage ausgestellt werden, die in der Regel nicht arbeitsfähig sind, wie z.B. Ferien, Samstag, Sonntag, Feiertag und andere nicht arbeitsfähige Tage aufgrund von Gleitzeitregelungen. Für den Leistungsanspruch ist die Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die zuständige Krankenkasse besonders wichtig.

Weil nach 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V der Leistungsanspruch auf Krankengeld ausgesetzt ist, solange die Erwerbsunfähigkeit nicht der Krankenkasse angezeigt wird. Gleichwohl entfällt dies, wenn die Anzeige innerhalb einer Frist von einer Wochen nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit erstattet wird. Diese gesetzliche Regelung ist in der Regel jedoch für die Arbeitnehmer von untergeordneter Wichtigkeit, da das Recht auf Lohnfortzahlung in der Regel erst durchsetzbar ist.

Oft werden Mitarbeiter auch im Ausland erkrankt. Dies können Mitarbeiter sein, die ihren Aufenthalt im Ausland haben. Doch in der Realität ist es oft auch so, dass die ausländischen Arbeitskräfte in ihrem Herkunftsland sind. 5 Abs. 2 EZG schreibt vor, dass Mitarbeiter, die sich im Auslande befinden, auch bestimmte Meldungen an ihren Dienstgeber machen müssen.

Dazu gehört, dass eine Erwerbsunfähigkeit und ihre wahrscheinliche Aufenthaltsdauer sowie die Anschrift des Wohnortes mitteilt werden. Der durch diese Meldung entstehende Aufwand ist vom Auftraggeber zu tragen. Mitarbeiter, die in der GKV mitversichert sind, müssen auch die zuständigen Krankenkassen über die Erwerbsunfähigkeit und deren wahrscheinliche Laufzeit informieren.

Hält die Erwerbsunfähigkeit über die angenommene Dauer hinaus an, muss auch die weitere Dauer angegeben werden. Auch die Krankenversicherer können vorsehen, dass die Melde- und Meldepflicht gegenüber der verantwortlichen Krankenkasse auch gegenüber dem Ausland wahrgenommen werden kann. Die Erwerbsunfähigkeit im Gebiet des EWR konnte bis zum 30. April 2010 auch dem Auslandssozialversicherungsträger nach den bis dahin gültigen Vorschriften gemeldet werden.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss seitdem innerhalb einer Frist von einer Woche an die gesetzliche Krankenkasse geschickt werden - ggf. auch per Telefax. Die GKV-Zentrale verweist darauf, dass ein ausländisches Versicherungsunternehmen auch von einer Krankenkasse angewiesen werden kann, eine Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit vornehmen zu lassen. Der GKV stellt fest, dass es sich um einen ausländischen Versicherer handelt. Das dafür festgelegte Datum muss von der Versicherungsnehmerin verbindlich eingehalten und das Ergebnis der Untersuchung der für die versicherte Person verantwortlichen Krankenkasse bekannt gegeben werden.

Sowohl der Auftraggeber als auch die Krankenkasse müssen über die Rückführung eines im Heimatland kranken Mitarbeiters sofort informiert werden. Gleiches trifft auf Mitarbeiter zu, die aus einem anderen als dem EWR-Staat nach Deutschland einreisen. Die Mitarbeiter haben nach Beendigung der Lohnfortzahlung in der Regel ein Anrecht auf Leistungen aus der GKV.

Für alle Fragestellungen im Rahmen des "Krankengeldes" steht ein eingetragener Vorsorgeberater zur Seite. Die eingetragenen Vorsorgeberaterinnen und Vorsorgeberater sind von den Versicherern getrennt und können für ihre Klienten auch Einspruchsverfahren und als Prozessbevollmächtigte in Gerichtsverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) durchführen.

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