Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Treppenhausreinigung
Warnung TreppenreinigungHaus- und Grundbesitzerverband Köln ab 1888: Treppenreinigung
Viele Hauswirte sind mit dem Argument, dass es bei der Treppenhausreinigung nicht funktioniert, beschäftigt. Die Vermieterin hat dieses Problem, wenn die Mehrheit der Mieterinnen und Mieter ihrer Verpflichtung zur Treppenhaus- bzw. Gemeinschaftsflächenreinigung wie im Vertrag vereinbart nachkommt und nur ein oder einige Mieterinnen und Mieter nicht reinigen, weil sie nicht einmal daran denkt, ihre Reinigungsverpflichtung regelmässig zu erfüllen oder der Meinung sind, dass sie selbst bestimmen können, wann eine solche ist.
Er beauftragte entweder einen Reiniger mit der kompletten Sanierung der meist benutzten Oberflächen und stellte die anfallenden Nebenkosten als Bewirtschaftungskosten auf alle Bewohner des Gebäudes, mit der Konsequenz, dass sich die vertragsgetreuen Bewohner, die pflichtgemäß regelm? Im Prinzip muss der nicht reinigende Bewohner gewarnt und zur Erfüllung seiner Reinigungsverpflichtung auferlegt werden.
Ersatzdrohung bedeutet, dass der nicht reinigungswillige bzw. "idiosynkratische" Reinigungsideen aufweisende Bewohner jedes Mal zur Reinigung auffordert. Sehr geehrter Vermieter (genaue Bezeichnung des zu reinigenden Objektes), innerhalb von drei Tagen, danach werde ich es sauber machen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen.
Weil in den meisten Mietverhältnissen insbesondere die Treppenreinigung einmal pro Woche festgelegt wird, muss der Hausherr den Bewohner jedes Mal, wenn die Reinigungsverpflichtung beginnt, daran erinnern und ihn zur Endreinigung bitten und eine Frist setzen. Spaetestens nach 3 bis 4 vergeblichen Verwarnungen ist ein Hauswirt, der sich die Muehe gemacht hat, den Putzverweigerer zu warnen, veraergert.
Er" schmeißt das Handtuch" und zieht es vor, die anfallenden Nebenkosten für den nicht putzenden Bewohner selbst zu tragen. Dem Rechtsstreit eines Mieters gegen einen Pächter, der seiner Reinigungsverpflichtung zur Erstattung der Putzkosten nicht nachkam, hat das Landgericht zugestimmt. Nach Ansicht des Gerichts ist die Forderung gerechtfertigt, obwohl umstritten war, ob der Pächter eine - im vorliegenden Falle entschiedene - Abmahnung erhalten hatte.
Es sei nicht vom Erhalt einer angefochtenen Erinnerung abhängig, da der Hausherr nicht gezwungen sei, einen in Verzug geratenen Bewohner zu mahnen (mit Reinigungspflicht). In der Entscheidung steht wörtlich: "Die Verpflichtung zur Reinigung der Treppe ist vom Bewohner sofort zu erfullen.
Weil alle Bewohner im eigenen Sinne mit einer regelmäßigen und zeitnahen Treppenreinigung rechnen können, ist der Eigentümer nicht verpflichtet, einem vertragsbrüchigen Bewohner im Voraus eine Leistungsfrist zu setzten und erst nach Ablauf der Fristen eine Spezialfirma mit der Sanierung zu betrauen oder die Sanierung selbst vorzubereiten. In der Praxis würde dies bedeuten, dass die Treppe bis zu drei Monate unverputzt bleiben würde und in der folgenden Zeit auch andere Bewohner sich gezwungen fühlen würden, sie nicht zu exakt mit dem Reinigungsplan zu übernehmen.
Bei nicht rechtzeitiger Einhaltung des Reinigungsplans durch alle Bewohner können jedoch Beanstandungen von anderen Bewohnern des Hauses - bis hin zu Mietminderung - auftreten, die dazu führen können, dass der Hausherr die Treppenhausreinigung von vornherein von einem Fachbetrieb durchführen lässt und die Bewohner an den anfallenden Mehrkosten mitwirken.
Dies kann nicht im Sinne der Bewohner und damit auch nicht im Sinne des zur Säuberung eingesetzten Pächter sein....". Es wird empfohlen, den Pächter, der seiner Reinigungsverpflichtung einmal nicht nachkommt, vorsichtshalber an seine Reinigungsverpflichtung zu errinern und ihn darauf hinzuweisen, dass im Falle einer weiteren Nicht-Reinigung ohne weitere Warnung die Endreinigung für ihn durchgeführt wird und ihm die entsprechenden Aufwendungen als Nebenkosten in Rechnung gestellt werden.