Abmahnung Personalratsmitglied

Warnung vor Betriebsratsmitglied

um eine Verwarnung zu erhalten. (bejaht) und die Notwendigkeit einer Warnung (bejaht). Entscheidend ist, ob der betreffende Betriebsrat die Vorgaben einhält. Neuer "Urlaub" für ein Mitglied des Personalrats. Löschung einer Warnung aus der Personalakte.

Warnung / 9.3 Warnung der Betriebsratsmitglieder| TVöD Office Professional| Öffentliche Hand

Personenakten sind eine Zusammenstellung von Dokumenten und Verfahren, die sich auf das persönliche und das Beschäftigungsverhältnis eines Mitarbeiters beziehen und eine interne Verbindung zum Beschäftigungsverhältnis haben. Demnach kann der Personalrat nicht die gesamte Belegschaftsakte einreichen. Diese ergibt sich indirekt aus § 83 BetrVG. Die Gewährung eines eigenständigen Rechts auf "Säuberung" der Personalien würde - so das BAG - das durch Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes garantierte generelle Recht auf Persönlichkeit des betreffenden Betriebsratsmitgliedes beeinträchtigen.

Beruht ein solcher Antrag auf 78 BetrVG, sind die Arbeitsgerichte nicht daran gehindert, den Antrag aus rechtlicher Sicht der 242, 1004 Abs. 1 S. 1 BGB zu prüfen. Dies ist nur ein Auszug aus dem Programm TVöD Office Professional. Anschließend können Sie TVöD Office Professional 30 minuten lang kostenlos und kostenlos ausprobieren und den ganzen Aufsatz durchlesen.

Entlassung eines Betriebsratsmitglieds nicht ohne triftigen Grund möglich

Gemäß 15 Kündigungsschutz-Gesetz haben Betriebsratsmitglieder einen Sonderschutz. Ein ordentlicher Austritt ist hier nicht möglich. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied nur dann abberufen kann, wenn er einen triftigen Anlass dazu hat. Sie als Betriebsrat haben einen speziellen Entlassungsschutz. Das soll Sie davor bewahren, dass Ihr Arbeitgeber seine Chancen nach Ablauf Ihrer Amtsperiode wahrnimmt und Sie als "Rache für Ihr Betriebsratsmandat" abtut.

So lange die Stellvertreter nicht in der Repräsentation aktiv geworden sind, gibt es jedoch keinen besonderen Entlassungsschutz für sie. Die Kündigungsmöglichkeit ist auch für nachfolgende Stellvertreter gegeben. Mitarbeiter, die zu einer Unternehmens- oder Wahlsitzung eingeladen oder die Ernennung eines Wahlausschusses beantragt haben, sind zudem vor Entlassung geschützt.

Die Kündigungssicherheit der Mitglieder einer Jugend- und Ausbildungsvertretung ist mit der der Mitglieder des Betriebsrats identisch. Für Mitarbeiter, die zu einer Gesellschaft oder Wahlsitzung oder zur Wahl eines Wahlvorstandes eingeladen werden, besteht der Entlassungsschutz ab dem Tag der Einberufung bzw. dem Tag der Bewerbung und endet mit der Bekanntmachung des Wahlausgangs. Diese Kündigungsmöglichkeit besteht jedoch nur für die ersten 3 Mitarbeiter, die in der Ausschreibung aufgeführt sind.

Ist keine Arbeitnehmervertretung oder keine Jugend- oder Lehrlingsvertretung bestellt, besteht der Entlassungsschutz für 3 Monate vom Tage der Ausschreibung an. Im Rahmen des Entlassungsschutzes ist jede normale Entlassung prinzipiell gegenstandslos. Die Kündigungsmöglichkeit schützt Sie - wie Sie sehen konnten - aber nicht vor einer unangekündigten Aufhebung. Dies sind im Grunde die selben Motive, die Ihren Arbeitgeber dazu berechtigt, Ihre anderen Mitarbeiter zu kündigen.

Im Folgenden sind einige Beispiele aufgeführt, in denen die Entlassung eines Betriebsratsmitglieds aus gutem Grunde als effektiv erachtet wurde: die Entlassung eines Mitarbeiters: Tauglichkeitszeugnis, Fälschung: Wer ein Tauglichkeitszeugnis gefälscht hat, kann auch ohne Vorankündigung als Betriebsratsmitglied entlassen werden (Landesarbeitsgericht (LAG) Bremen, 15.2. 1985, Aktenzeichen I Sa 1986/84). Diese Verhaltensweise begründet eine ausserordentliche ordentliche Auflösung auch eines Mitglieds des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 13.10. 1977, Ref. 2 AZR 387/76).

Einem Betriebsratsmitglied, das den Arbeitgeber oder einen Dienstvorgesetzten ernsthaft beschimpft, muss die Beendigung seines Dienstverhältnisses zugemutet werden (BAG, 2.4. 1987, Ref. 2 AZR 418/86, und VG Ansbach, 7.8. 2012, Ref. AN 8 P 12.00441). Anreicherung zu Lasten des Arbeitgebers: Wird ein Betriebsratsmitglied auf Rechnung des Arbeitgebers personell angereichert, kann dies einen Kostenbetrug darstellen, der eine ausserordentliche ordentliche Entlassung ohne Einhaltung einer Frist rechtfertigen würde.

Raub: Der Raub von Gegenständen, die sich im Besitz des Unternehmens befinden, durch ein Mitglied des Betriebsrats begründet immer eine ausserordentliche Entlassung als strafbare Handlung. Auch wenn der Betriebsrat nur geringwertige Güter "mitnimmt" (LAG Hamm, 12.12.1984, Ref. 3 TaBV 100/84). Auch hier ist eine Stornierung ohne Vorankündigung möglich (LAG Hamm, 14.8. 1980, Az. 10 Sa 221/80).

Private Telefonate: Unbefugte und insgeheim durchgeführte private Telefonate auf Rechnung des Arbeitgebers (im hier genannten 18-Stunden-Urteil Kosten: 1.355,76) begründen eine ausserordentliche Beendigung ohne Benachrichtigung des Betriebsratsmitglieds. Verschärfend kommt hinzu, wenn der Betriebsrat den Tatverdacht zunächst auf einen Kollegen fallen lässt (BAG, 4.3. 2004, Ref. 2 AZR 147/03).

Kostenbetrug: Wenn ein Betriebsrat seine Ausgaben verrechnet, ist dies oft eine außerordentliche Beendigung gerechtfertigt (LAG Hamm, 28.3. 1984, Az. 3 Sa 624/84). Straftatverdacht: Nur der Tatverdacht kann ein Betriebsratsmitglied zur außerordentlichen Auflösung bei schwerwiegenden Verdachtsfällen berechtigt (LAG Baden- Württemberg, 25.3. 1973, Az. 3 Sa 80/73).

Wahl-Werbung: Verleumderische Wahl-Werbung, die zu persönlicher Diffamierung führt und die persönlichen Rechte anderer Arbeitnehmer oder des Arbeitgebers verletzen, kann auch zu einer außerordentlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Frist für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beitragen (BAG, 13.10.1977, Aktenzeichen 2 AZR 387/76). Faustschläge müssen niemals toleriert werden, auch nicht die von Betriebsräten. Wenn ein Arbeitnehmervertreter einen Arbeitskollegen angreift, hat Ihr Arbeitgeber in der Regel einen wesentlichen Kündigungsgrund (LAG Hamm, 26.11.1980, Ref. 3 TaV 44/80).

Sie können auch als Mitglied des Betriebsrats gehört werden, wenn Ihre Mitarbeiter entlassen werden. Beschreiben Sie besonders gut den Entlassungsgrund Ihres Arbeitgebers unter dem Aspekt des Sonderschutzes. Bringen Sie hier die Gegebenheiten des Einzelfalles auf den Punkt: Was hat Ihren Mitarbeiter veranlasst, so zu agieren? Ist es wirklich genug für eine Terminierung aus einem wichtigen Grunde?

Wenn nicht, lehnen Sie die Aufhebung ab. Wie kann ich im Falle einer Beendigung vorgehen? Nachdem Sie eine Kündigungsmitteilung erhalten haben, sollte Ihr Mitarbeiter mit Ihnen reden und Ihren Standpunkt erlernen. In jedem Fall hat er die 3-wöchige Kündigungsfrist (beginnend mit Eingang der Kündigungserklärung) einzuhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefrist ist die Rüge rechtskräftig.

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