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Mieter Zahlt Unpünktlich
Der Mieter zahlt unpünktlichLangzeitmieter zahlt unpünktlich: Beendigung nicht zulässig
Pünktliche Zahlung der Mieten ist eine der Aufgaben des Pächter. Andernfalls kann es zur Entlassung kommen. Es kommt jedoch immer auf die Gegebenheiten des Einzelfalles an. Wenn Mieter ihre Mieten nicht rechtzeitig bezahlen, ist dies nicht immer ein Kündigungsgrund. Wie das Landgericht Berlin entschieden hat, hängt es immer von den Umständen des Einzelfalles ab.
Dies berichtete die Fachzeitschrift "Das Grundeigentum" (Ausgabe 1/2017) der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund Berlin. Wenn die Mietverhältnisse über viele Jahre ohne Schwierigkeiten bestanden haben, ist eine leichte Verspätung der Mietzahlungen in jedem Falle nicht ausreichend. Im Verhandlungsfall hatte ein Mieter seinen Mieter beendet, nachdem er mehrere aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht fristgerecht bezahlt hatte.
Die Mieterin wollte die Ferienwohnung jedoch nicht aufgeben. Deshalb endete der Prozess vor dem Gerichtshof. Der Mieter hatte mit der nicht pünktlichen Bezahlung tatsächlich gegen die Pflicht gehandelt. Unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten ist die Beendigung jedoch gegenstandslos. Andererseits dauerte das disruptive Zahlungsmoral des Pächters nur wenige Wochen.
Der Mietvertrag lief zuvor reibungslos, so dass der Mieter nicht umziehen musste (Ref.: 67 S 329/16). Es ist für die Mieterinnen und Mieter von Bedeutung, über ihre Persönlichkeitsrechte auf dem Laufenden zu sein. Mit der Mietbremse soll verhindert werden, dass die Mietpreise insbesondere in Ballungszentren steigen. Hier können Sie nachlesen, welche Rechte sie als Mieter haben und wie sie diese am besten durchsetzen können.
Die Mieter sollten auch im Falle einer Mietsteigerung den Blick für ihre eigenen Rechte und Verpflichtungen bewahren und sich ggf. darüber im Klaren sein, ob eine Steigerung in der entsprechenden Ausgestaltung rechtmäßig ist.
Langzeitmieter zahlt unpünktlich: Beendigung nicht zulässig
Deutschland ("dpa/tmn"). Pünktliche Zahlung der Mieten ist eine der Aufgaben des Pächter. Andernfalls kann es zur Entlassung kommen. Es kommt jedoch immer auf die Gegebenheiten des Einzelfalles an. Wenn Mieter ihre Mieten nicht rechtzeitig bezahlen, ist dies nicht immer ein Kündigungsgrund. Wie das Landgericht Berlin entschieden hat, hängt es immer von den Umständen des Einzelfalles ab.
Dies berichtete die Fachzeitschrift "Das Grundeigentum" (Ausgabe 1/2017) der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund-Berlin. Wenn die Mietverhältnisse über viele Jahre ohne Schwierigkeiten bestanden haben, ist eine leichte Verspätung der Mietzahlungen in jedem Falle nicht ausreichend. Im Verhandlungsfall hatte ein Mieter seinen Mieter beendet, nachdem er mehrere aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht fristgerecht bezahlt hatte.
Der Mietvertrag existierte bis zu diesem Datum ohne Einwände. Die Mieterin wollte die Ferienwohnung jedoch nicht aufgeben. Deshalb endete der Prozess vor dem Gerichtshof. Der Mieter hatte mit der nicht pünktlichen Bezahlung tatsächlich gegen die Pflicht gehandelt. Unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten ist die Beendigung jedoch gegenstandslos.
Erstens gab es nur eine kleine Zeitverzögerung. Andererseits dauerte das disruptive Verhalten des Mieters nur wenige Wochen. Der Mietvertrag lief zuvor reibungslos, so dass der Mieter nicht umziehen musste (Ref.: 67 S 329/16).