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Raucherpausen Arbeit
Der Raucher unterbricht die ArbeitMüssen Raucherpausen nachgeholt werden oder gelten sie als Zeitaufwand?
Insbesondere Raucherpausen haben immer wieder zu Auseinandersetzungen am Arbeitplatz und vor den Gerichten geführt. Die Raucherentwöhnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit und wird heute vorwiegend am Arbeitplatz unterdrückt. In vielen Betrieben wurden deshalb eigene Rauchzonen für Raucher geschaffen. Eine der Aufgaben eines jeden Unternehmers ist es, Nichtraucher mit einem Nichtraucherarbeitsplatz auszustatten.
Das Durchführen von internen Raucherpausen ist nicht im Anstellungsvertrag festgelegt, sondern bedarf interner Absprachen. Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Raucherpausen? Die Auseinandersetzung mit dem Rauchen von Arbeitnehmern, die Einrichtung separater Raucherzonen und ein generelles Rauchverbot im eigenen Haus werden für jedes einzelne Werk verhandelt und in Unternehmensvereinbarungen festgehalten. Es ist jedoch allein der Dienstherr, der darüber bestimmt, ob Raucherpausen als Arbeitszeiten gezählt und ausbezahlt werden.
Dass Raucherpausen nicht vergütet werden, hat sich eingebürgert. Vielfach müssen Rauchende das System der elektronischen Zeiterfassung benutzen und sich für Raucherpausen ausmerzen. Verweigert der Dienstgeber generell die Rauchpausen während der Arbeitszeiten, wird ein Verstoß regelmässig gerügt und der Dienstvertrag bei weiteren Verstössen gegen die Rauchpausenregelung beendet. Angesichts der Umstand, dass Rauchpausen zu Warnungen und manchmal auch zu Entlassungen Anlass geben können, wird die große Last für das Beschäftigungsverhältnis deutlich.
Dabei geht es nicht nur darum, ob die Kurzpausen für Raucher nachzuholen sind oder nicht, sondern ob der Unternehmer sie überhaupt toleriert. Die Arbeitgeberin kann durchaus ein Raucherverbot erlassen und ihren Beschäftigten das Tabakrauchen verbieten, so dass keine kleinen Raucherpausen erlaubt sind. Nur die im Anstellungsvertrag festgelegten Unterbrechungen sind dann erlaubt.
Jeder, der gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit Folgen für das Arbeitsrecht kalkulieren. Deshalb ist es nicht nur ein unangenehmes und gesundheitsschädliches Leiden, sondern kann auch das Arbeitsleben ernsthaft schädigen. Zur Vermeidung dessen sollten die Mitarbeiter mit den Vorschriften des Unternehmens vertraut sein und auf keinen Fall unautorisierte Raucherpausen machen. Bei Bedarf sollte man das Beratungsgespräch mit dem Arbeitgeber führen und besprechen, ob und inwieweit es Lösungsansätze gibt, die das Beschäftigungsverhältnis nicht mindern.
Wieviele Rauchpausen sind zulässig? Die meisten Raucher machen ein oder zwei Pausen vom Rauchen als Teil ihrer täglichen Arbeit. Sie können mit einer Kippe ihre Abhängigkeit stillen und sich gleichzeitig für einen Moment entspannen, bevor sie zur Arbeit zurückkehren. Es ist eine Sache, dass Raucherpausen nicht Teil der Arbeitszeiten sind und daher von der Erfassung ausgeschlossen werden sollten.
Hinzu kommt, dass kontinuierliche Pausen für Raucher immer wieder zu Arbeitsunterbrechungen führen, die manchmal die Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters mindern. Deshalb erhebt sich die Fragestellung, wie viele Raucherpausen es gibt. Gemäß des Arbeitszeitgesetzes haben Mitarbeiter das Recht auf eine 30-minütige Unterbrechung, wenn sie bis zu neun Arbeitsstunden pro Tag arbeiten.
Jeder, der mehr als neun Arbeitsstunden leistet, hat das Recht auf 45min. In der Regel kann diese Zeit auch für Raucherpausen verwendet werden. Darueber hinaus gibt es aber kein Recht auf Pausen fuer Raucher. Inwieweit und in welchem Ausmaß Rauchpausen gemacht werden können, ist abhängig vom jeweiligen Bedarf. Was sind die gesetzlichen Regelungen für Raucherpausen?
Das generelle Recht auf Pausen ist in 4 ARZG festgelegt, es wird jedoch nicht auf gesonderte Raucherpausen hingewiesen. Gleichzeitig muss der Unternehmer einen strengen Raucherschutz gemäß 5 der Arbeitsplatzverordnung einhalten. Die Arbeitgeberin hat die Möglichkeit zu entscheiden, ob, wo und wann das Rauchen erlaubt ist, während die Sicherheit von Nichtrauchern beibehalten wird.
Es gibt keine andere allgemeine gesetzliche Grundlage mit speziellen Vorschriften für Raucherpausen. Vielmehr sind Raucherpausen oft in betrieblichen Vereinbarungen festgelegt. Andernfalls obliegt das Recht des Managements sowieso dem Unternehmer, der darüber zu entscheiden hat, ob und wann er rauchen darf.