Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Außerordentliche Kündigung Mietvertrag durch Vermieter
Ausserordentliche Kündigung des Mietvertrages durch den VermieterKündigung ohne Einhaltung einer Frist bei schwerwiegenden Vertragsverstößen
Eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist für beide Parteien möglich, wenn eine Vertragspartei so gravierende Vertragsverstöße begangen hat, dass der anderen Partei die Fortführung des Mietvertrages nicht zuzumuten ist (§ 543 Abs. 1, § 569 Abs. 2 BGB). BEISPIELE: Ernsthafte Beleidigungen, Drohungen, Übergriffe, dauerhafte Störungen des Hausfrieden, regelmäßige zu späte Mietenzahlungen, unbefugter Zutritt des Vermieters, fehlende Wärmekapazität, Luftfeuchtigkeit, Lärmbelästigung, beträchtliche Schimmelpilzbelastung, falsche Selbstinformation des Mietinteressenten, strukturelle Änderungen durch den Mietinteressenten, nicht unerhebliche Wohnraumabweichungen, nicht gezahlte Kaution.
wenn die Nutzung der Ferienwohnung seine gesundheitliche Situation wesentlich beeinträchtigt ( 569 Abs. 1 BGB), die vertragsgemäße Nutzung der angemieteten Ferienwohnung ihm weder ganz noch zum Teil fristgerecht eingeräumt und wieder zurückgezogen wird (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das Kündigungsrecht des Mietvertrages kann nicht ausgeklammert oder beschränkt werden: Der Mietinteressent nutzt die Immobilie in vertragswidriger Weise und damit werden die Rechte des Mietinteressenten in erheblichem Umfang beeinträchtigt ( 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB), der Mietinteressent kommt mit der Mietzahlung in Rückstand - die Kündigung ohne Kündigung der Immobilie im Falle eines Verzuges!
543 Abs. 2 Sätze 1 und 2) muss vom Vermieter oder Pächter eine entsprechende Nachfrist für die Nachbesserung festgesetzt werden oder es muss eine Verwarnung ausgesprochen werden, und in der Kündigung sind die Kündigungsgründe anzugeben (§ 569 Abs. 4 BGB). Zur Kündigung reicht es prinzipiell aus, wenn einer der in 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 3 BGB genannten Umstände zutrifft; der Vermieter muss nicht im Einzelnen erklären, warum die Fortsetzung des Mietvertrages für ihn daher nicht zumutbar ist (BGH, VIII ZR 142/08).
Ein Termin oder eine Verwarnung ist nicht notwendig, wenn: es keinen Gelingen verheißt (Bei einer Wohnraumabweichung kann der Vermieter keine weiteren qm beschwören. Die fristlose Kündigung ist aus besonderem Grund unter Berücksichtigung der gegenseitigen Belange (z.B. Übergriffe oder schwerwiegende Beleidigungen) rechtfertigen.