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Streik
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Der Streik ist ein Mittel zum Arbeitskampf durch Kollektivstreik. Mit politischen Aktionen soll auf die Parlamente und Regierungen eingewirkt werden, um sicherzustellen, dass die Belange der Stürmer bei ihren Beschlüssen miteinbezogen werden. Ein Streik, der erst nach dem Auslaufen der Friedensverpflichtung erlaubt ist, soll im Sinne der durch das Grundgesetz gewährleisteten Kollektivverhandlungsautonomie die Unternehmer ermutigen, den Anforderungen der Gewerkschaften durch einen angemessenen Tarifvertrag nachzugehen.
Die unbefugte Einstellung von Arbeitnehmern durch eine Industriegewerkschaft wird als Wildstreik bezeichne. Diese kann er für die gesamte Streikdauer abschalten mit der Konsequenz, dass die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgesetzt werden und auch arbeitsbereite Arbeiter ihren Anspruch auf Lohn verloren haben. Unter dem Kampfschrei "Wir sind hungrig" in einem Papier des Schriftstellers Amun-Nechet wird der erste bekannte Streik in der Historie, der Streik von Deir el-Medineh, wiedergegeben.
Aufgrund des permanenten Konflikts zwischen Hauptstadt und Arbeiter als stabile große soziale Gruppen haben sich während der Industrierevolution Arbeitskämpfe als eine Art Interessensvertretung durchgesetzt, obwohl der Staat immer wieder versuchte, sie für rechtswidrig zu erklären. 2. Jahrhundert begonnen, während sie in England und Frankreich einige Dekaden früher stattfand und der Streik dort eine lange Vorgeschichte hat.
Der erste Streik in Deutschland war der Streik der Textilarbeiter im Landkreis Lennep im Jahr 1850. Alleine 1857 gab es in Deutschland 41 Schläge. Allerdings konnte der Einsatz der Arbeitnehmer für verbesserte Lebensverhältnisse nicht ohne weiteres verboten werden - trotz des Verbots kam es immer wieder zu Arbeitskampf. In der weiteren Reichsgeschichte kam es zu großen Auseinandersetzungen, vor allem im Ruhrgebiet, wo die Unternehmen jegliche Art von Kompromissen ablehnten.
Im Zuge des gewerkschaftsfeindlichen Kurses der Bergbauunternehmen kam es 1889 und 1905 zu einer Eskalation zweier Bezirksstreiks zu Bürgerkriegskonflikten. 7] Fast alle Bergleute im Ruhrgebiet, rund 90.000 Menschen, nahmen am Streik 1889 ohne zentrale Streikaufforderung teil. In der ersten Woche des Angriffs gab es elf Todesopfer und zwei dutzende Verletzte, was für den autoritären Staat nicht ungewöhnlich ist.
Auch dieser Streik war trotz der blutrünstigen Unterdrückung nicht ohne Erfolg: Er hat zur Gründung der ersten Gewerkschaften im Revier geführt und auch das von Bismarck auferlegte sozialistische Gesetz massgeblich gestürzt: Der Streik hat sich im Laufe des neunzehnten Jahrhunderts als eine der bedeutendsten Formen der Interessensvertretung von Industriearbeitern und Bergarbeitern etabliert.
Der Streik folgte im Kern der Konjunktur: Die Anzahl der Beschäftigten stieg um 1,5 Prozent: Im Krisenfall ging die Anzahl der Arbeitsniederlegungen zurück, während in wirtschaftlich boomenden Phasen die Anzahl der Arbeitsniederlegungen und Arbeitsniederlegungen stieg. Zu den gravierendsten Arbeitsniederlegungen gehörte der Bergmannsstreik im Revier 1889, der die Bildung der Bergarbeitergewerkschaft auslöste. Jenseits des ökonomischen Bereichs hat die ArbeiterInnenbewegung seit dem Ersten Weltkrieg auch über die Verwirklichung der politischen Zielsetzungen diskutiert.
In dieser Zeit fanden vor dem Hintergrund von Versorgungsengpässen und Kriegsermüdung die ersten politischen Angriffe gegen den Zweiten Weltkrieg statt. Auf die November-Revolution folgen weitere Angriffe, wie die Schlachten vom Januar 1919 und die im März 1919, die die Vergesellschaftung der Wirtschaft fordern. Ausgenommen war der Generalsstreik der Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenverbände während des Kapp-Putsches 1920.
Wie das Beispiel England verdeutlicht, ist die langfristige wirtschaftliche Situation von Arbeitskämpfen mit der Gestaltung der gesellschaftlichen Bedingungen eines Staates verbunden. Im Gegensatz zu Deutschland gab es lange Zeit keine umfassende staatliche Gesetzgebung, die einen Streik zur Hilfe zur Selbsthilfe erforderlich machte. Im Jahre 1926 fand in England ein landesweiter Generalsstreik statt (4. bis 11. Mai).
Die sozialen Auseinandersetzungen und Arbeitsniederlegungen haben ihren Höhepunkt in der weltweiten Wirtschaftskrise der 1930er Jahre erreicht, die während des Zweiten Weltkriegs verebbt ist. Allerdings hatte der Politikdruck so stark zugenommen, dass die Labour-Regierung in Großbritannien Ende der 40er Jahre mit dem Bau eines flächendeckenden Wohlfahrtsstaates begonnen hatte - ein Teil davon war das National Healthcare Systems (NHS).
Schliesslich stellt British Rail ein Ultimatum: Alle Stürmer werden abgewiesen, wenn die Aslef-Mitglieder nicht zum Einsatz an Elektro- und Diesellokomotiven erscheinen. Der Streik der britischen Bergarbeiter 1984/1985 wurde jedoch zum entscheidenden Kampf zwischen der britischen Bundesregierung und ihren Vorhaben für eine wirtschaftlich liberale Umgestaltung der Gesellschaften mit der Aufhebung der wohlfahrtsstaatlichen Regelungen. Trotz einer Welle der Solidarität in allen Landesteilen und allen Bevölkerungsschichten, die seit den 1930er Jahren kaum bekannt war, ging der Streik letztendlich unter, weil die Bundesregierung geheime Kohlereserven aufgebaut hatte.
Der Streik wurde von den Sowjets besiegt, war aber wirtschaftlich erfolgreich: Die Erhöhung der Standards wurde von der staatlichen Führung zurückgezogen. In der weiteren Entwicklung der Menschheitsgeschichte gab es weder in Ost- noch in Westdeutschland einen Generalstreik dieser Größenordnung. In Westdeutschland gab es jedoch viele nationale Arbeitsstreitigkeiten über Lohn und Sozialleistungen, während in der DDR eine Mischung aus Verbots-, Repressions- und Gesellschaftspolitik die Zahl der Arbeitsniederlegungen immer mehr zurückging und zu einem besonderen Phänomen vor Ort wurde.
Aus dem Streik für Krankengeld 1956/57 wurde der längste Arbeitskonflikt in Westdeutschland seit 1905 er wurde von der Gewerkschaft für den Bezirk Schleswig-Holstein inszeniert. Auf einige dieser Warnstreiks reagierten die Unternehmer mit massiven Lockouts. Im Jahr 1974 streikt der öffentliche Sektor in Westdeutschland für drei Tage und erreicht eine Lohnsteigerung von 11%.
Die von der Industriegewerkschaft Metallverarbeitung 2003 organisierte Streiks zur 35-Stunden-Woche in der ostdeutschen Elektro- und Metallbranche ist gescheitert, nur in der Stahlbranche wurde die 35-Stunden-Woche schrittweise eingeführt. Bei den Herweg Busbetrieben, einer Tochtergesellschaft der KWS (Leverkusener Energieverkehr Wupper-Sieg), haben am 10. Februar 2004 50 Beschäftigte gegen Niedriglohn gestreikt.
Der Streik dauert bis zum 28. Januar 2005 oder 395 Tage und ist damit einer der längste in Deutschland. Der Streik beim Cateringunternehmen GateGourmet am Düsseldorfer Airport, einer Tochtergesellschaft der Texas Pacific Group, der Food and Catering Union, dauert seit dem 1. Januar 2005 sechs Monaten.
Die Belegschaft der AEG Nürnberg hat nach der drohenden Schließung des Werkes im Jahr 2006 für vier Wochen gestreikt für einen Tarifvertrag mit großzügiger Abfindung. Die in der Union des Lokomotivführers veranstalteten Veranstaltungen der DB AG haben im Hochsommer und Winter 2007 mehrmals bis zu 30 Std. geschlagen. In dieser Zeit hat die DB mehrere arbeitsgerichtliche Maßnahmen ergriffen, die einen Streik untersagten oder eindämmten.
Mit Beschluss vom 28. Oktober 2007 hob das Landarbeitsgericht Sachsen ein Urteil des Arbeitsgerichts auf, das den Streik im Güter- und Schienenfernverkehr aufhob. 18 ] So wurde provisorisch festgehalten, dass das Recht auf Streik nach der Satzung ein hohes Schutzniveau genieße und der teilweise in der Judikatur formulierte Satz, dass es nur einen Kollektivvertrag pro Unternehmen gibt, abgeschafft wurde.
Nach dem Bundesarbeitsgericht verstößt jeder, der seine Tätigkeit aufgibt, um auf die Arbeitgeberin einzuwirken, nicht gegen die Pflicht, wenn er sich an einem von einer gewerkschaftlichen Organisation organisierten Streik beteiligen will. 21 ] Andererseits kann die Teilnahme an einem gewerkschaftsfreien Streik zu Schadensersatzansprüchen und/oder Kündigungsgründen führen. Aber auch im Falle eines Streiks nach dem BAG haben die Mitarbeiter keinen Lohnanspruch für die Dauer ihrer Teilnahme.
Die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter bekommen in diesem Zeitraum Streikgeld. Ein von einer gewerkschaftlich organisierter Streik kann von den Gewerkschaftsgerichten als zulässig angesehen werden, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind. Arbeitsniederlegungen für höhere Löhne während der Dauer eines Tarifvertrages sind inakzeptabel. Außerdem fordert die Rechtssprechung immer wieder, dass ein Streik angemessen ist und nur als letzte Möglichkeit in einem bestimmten Einzelfall ausgenutzt wird.
Gewerkschaftsfremde Arbeitskämpfe werden oft als " Wildstreiks " bezeichne. In den Jahren 1975/76 dauert ein so genannter Wildstreik und die damit verbundene Besetzung einer Betonfabrik in Erwitte 449 Tage. Der Streik und die Maßnahmen des Unternehmens (Entlassungen) wurden später vom Bundesarbeitsgericht als illegal abgelehnt. Sie ist von den üblichen Arbeitsniederlegungen zu trennen, die erst nach Ablauf des geltenden Tarifvertrages stattfinden.
Um einen Streik einzuleiten, muss auch die Gewerkschaftsseite einen Streikbeschluss fassen. Im Regelfall findet vorher auch eine Streikabstimmung statt, bei der 75% der betreffenden Gewerkschafter für den Streik abstimmen müssen. Die so genannten Pfähle befinden sich meist vor den Pforten der streikenden Unternehmen. Dies ist generell erlaubt, jedoch nicht mehr durch das Recht zum Streik zu rechtfertigen, wenn die arbeitsbereiten Mitarbeiter durch unrechtmäßigen Zwang (insbesondere durch körperliche Mittel) zum Wegbleiben gezwungen werden.
Mitarbeiter, die dennoch im Unternehmen im Streik sind, werden von den Beschäftigten als streikende Arbeiter genannt. Vereinzelt bekommen sie von ihrem Auftraggeber eine so genannte Strikebreaker-Prämie, deren Legalität zweifelhaft ist. In einigen Fällen, z.B. bei Arztstreiks, haben Streikende einen Notfalldienst eingerichtet, damit der Streik weder lebensgefährlich noch gesundheitsschädlich ist.
Nichtsdestotrotz gab es im MÃ??rz 2008 einen Streik im SBB-BÃ?ro in Bellinzona, der als Wildstreik begonnen hatte, dann von der Ortsgewerkschaft unterstÃ?tzt wurde und mit einem teilweisen Erfolg fÃ?r die BeschÃ?ftigten ausging. Gemäß der Grundrechtecharta der EU, Art. 28 (Recht auf Tarifverhandlungen und -maßnahmen), haben Beschäftigte und Unternehmer oder ihre jeweilige Organisation das Recht, im Einklang mit dem Recht der EU und den nationalen Gesetzen und Praktiken Tarifvereinbarungen auf den entsprechenden Stufen zu verhandeln und zu treffen und im Falle von Interessenskonflikten gemeinsame Aktionen zur Wahrung ihrer Rechte, einschließlich der Interessenstreiks, durchzuführen.
Was das Sozialarbeitsrecht anbelangt, so sieht der AEUV vor, dass die EU keine Befugnisse im Bereich des Arbeitsentgelts, des Vereinigungsrechts, des Streikrechts und des Ausschlussrechts der Arbeitnehmer hat (Artikel 153 Absatz 5 AEUV). Eine völlige Trennung von "politischem" und "wirtschaftlichem" Streik ist in der Vergangenheit kaum möglich - seit der Wende von 1848 wurden Arbeitsunterbrechungen immer wieder mit über die Lohnerhöhung hinausgehenden Anforderungen im weiteren Sinn in Verbindung gebracht.
Politikstreiks in der Diktatur oder gegen Putschversuche gegen die bestehenden demokratischen Staaten können zur Entfaltung oder zur Wahrung der Demokratisierung beitragen: Der im Auftrag von Reichspräsidenten Friedrich Ebert nach dem Kapp-Putsch 1920 verkündete Generalsstreik (der gegen die unter Gustav Bauer (SPD) gewählte demokratische Bundesregierung von SPD, Mitte und DDP gerichtet war) leistete einen Beitrag zur Verdrängung des Staatsstreichs und zur Verfassungsschutz.
Den Putschversuchen konnten die Streitkräfte und kommunistische Kampfeinheiten mit einem Generaltreffer entgegenwirken[38]. Der Grund für das Verbot wird erläutert, aber nicht die Ursache oder Im Sinne des Grundrechtes auf Meinungsfreiheit werden kleine Streiks nicht mit einer strafrechtlichen Strafe wegen Zwang eines Verfassungsorganes belegt, sondern können zu einem Schadenersatzanspruch des Unternehmers wegen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungsverpflichtung führen.
Der Grund für das Streikverbot liegt darin, dass in einer Repräsentativdemokratie die politischen Willensentscheidungen von den dafür im verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Prozedere geschaffenen Institutionen zwanglos getroffen werden müssen. Es wäre auch gegen den Grundsatz der Demokratisierung, wenn die Unionen streiken und die politischen Anforderungen umsetzen würden, die nicht von einer Parlamentsmehrheit mitgetragen werden.
Das Streikverbot in Deutschland wird mit dem Völker- und Europarecht in Frage gestellt. Die Streikrechte werden nicht so eng wie in Deutschland im Kontext mehrerer völkerrechtlicher Vereinbarungen behandelt, sondern auch im Kontext der ständigen Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. di[40] und die Industriegewerkschaft BAU[41] fordern von den im Dt. Parlament repräsentierten Konfliktparteien, der LINKEN, ein parteipolitisches Recht auf Streik.
Die GEW hat sich auch auf ihrer Gewerkschaftskonferenz 2013 für einen Streik ausgesprochen. Dagegen sind in Frankreich und Italien der Streik als organisationsunabhängiges Individualrecht durch die Bundesverfassung gewährleistet und ein anerkanntes Ausdrucksmittel des Willens, auch gegen Parlamente und Regierungen. Politikstreiks sind hier nicht nur erlaubt, sondern kommen auch immer wieder als Mittel der Politik debatte zum Tragen: Die Mai-Unruhen in Paris 1968 und der darauf folgende allgemeine Streik haben in Frankreich zu neuen Wahlen, Gehaltserhöhungen und Hochschulreformen geführt.
Aus dieser Klassifizierung geht klar hervor, dass die oft gleichbedeutend gebräuchlichen Bezeichnungen Streik und allgemeiner Streik nicht bedeutungslos sind. Der Streik kann sowohl in der Politik als auch in der Gesellschaft stattfinden. So ist es beispielsweise vorstellbar, dass ein Sektorstreik, der auf wirtschaftliche Zielsetzungen abzielt, die Gestalt eines allgemeinen Arbeitskampfes annehmen könnte. Wenn die Teilung auf die in den Jahren 2000 und 2010 verstärkten Warnstreiks in Südeuropa angewendet werden soll, handelt es sich in der Regel um defensive allgemeine politische Warnstreiks in Gestalt von Demonstrationstreiks.
Allerdings hat der EuGH den tuerkischen Funktionaeren das Recht eingeraeumt, einer gewerkschaftlichen Organisation beizutreten und Tarifvertraege abzuschliessen[55] sowie grundsaetzlich das Streikrecht[56]. Artikel 11 der EMRK schützt das Recht auf Kollektivverhandlungen und das Recht auf Streik. Rund 500 Richtern und Staatsanwälten war die Kundgebung am Donnerstag, den 14. November 2007 in Düsseldorf kein Streik, sondern ein Einspruch gegen die Vergütungspolitik der Landesregierung NRW[62] Die Protestierenden protestieren dagegen, dass ihre Gehälter seit vier Jahren nicht mehr angehoben wurden und zugleich 1.500 Arbeitsplätze im Justizwesen auf der Streikliste stehen.
Arbeitsniederlegungen außerhalb des Berufslebens sind Formen von Protest und Boykott, die den Ausdruck Streik im übertragenden Sinn verwenden. Politisch gesehen gehören der Hungerstreik ebenso dazu wie der Streik der Ärzte in der Gesundheitspolitik. Einsatz des Begriffes Streik in anderen Formen des Protestes: Die Schiedsgerichtsbarkeit wird in Ländern ohne oder mit beschränktem Recht in Anspruch genommen, in denen die Streitparteien den Schiedsspruch eines gemeinsamen Mediators von Anfang an anzuerkennen oder anzuerkennen haben.
Die Fernsehserie Shada aus der Reihe Doktor Who konnte wegen eines Angriffs in den Ateliers nicht beendet werden und bleibt ein Stück. Der Streik wird auf dem Videoband mit dem Bruchstück als "Arbeitskampf" bezeichnet. Streik des Berliner Bosch-Siemens - Hausgerätewerkes gegen die Stilllegung, Direktor: Holger Wegemann, Deutschland 2007, Auszug.
Wir wollen Sex (Originaltitel: Made in Dagenham) ist ein englischer Regisseur Nigel Cole aus dem Jahr 2010 über die Problematik des gleichen Entgelts für die Frau in der britischen Autoindustrie und die Problematik der Bereitschaft von Frau zum Streik und der Gewerkschaftsorganisation. Bordas, 1981, ISBN 2-04-011481-5 Torsten Bewernitz (Hrsg.): Die neuen Streiks.
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