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Türkisches Arbeitsrecht
Das türkische ArbeitsrechtTürkei: Türkisches und innerdeutsches Arbeitsrecht im Überblick
Es gibt einige Ähnlichkeiten zwischen dem Arbeitsrecht in Deutschland und der Türkei, aber auch eine Vielzahl von Unterschieden. In einigen Punkten knüpft das Arbeitsgesetzbuch der Türkei von 2003 an arbeitsrechtliche Vorschriften an - wie zum Beispiel Entlassung und Entlassungsschutz. Weitere Themen wie die gesetzliche Abfindungsregelung für ausscheidende Arbeitnehmer fallen nicht unter das Gesetz.
Im Großen und Ganzen ist das Arbeitsrecht in der Türkei viel beschäftigungsfreundlicher, vor allem in der praktischen Anwendung. Anstellungsverträge: So wie in Deutschland: Arbeitsverhältnisse können sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form abgeschlossen werden - trotzdem sollte jeder Vertrag in schriftlicher Form abgeschlossen werden, so dass nachvollziehbar ist, was beschlossen wurde. Die Beschränkung eines Arbeitsvertrags mit uns erfordert zu seiner Gültigkeit die schriftliche Form, dies trifft in der Türkei nur bei zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnissen von mehr als einem Jahr zu.
Die türkischen Unternehmer müssen rascher entscheiden, ob der neue Arbeitnehmer in das Unterfangen eintritt. Auch unter Tarifverträgen in der Türkei, mit einer eventuellen Bewährungsfrist von bis zu vier Monaten, kann man sich nicht mit den Bedingungen in Deutschland abfinden (sechs Monate Bewährungsfrist). Arbeitszeiten: Nach dem Gesetz ist ein Arbeitstag von acht Arbeitsstunden zulässig, was eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Arbeitsstunden ausmacht.
In der Türkei ist die Höchstarbeitszeit 45h/Woche. Es gibt in der Türkei eine gesetzlich festgelegte Höchstzahl von 270 Mehrarbeitsstunden pro Jahr, die nicht übertroffen werden darf. Sieht der Arbeitsvertrag keine Überstundenvergütung vor, hat der Mitarbeiter ein Anrecht auf eine Prämie von 50 vH.
In Deutschland sind Mehrarbeiten dann zu verrechnen, wenn unter den gegebenen Voraussetzungen nur gegen Entgelt mit Mehrarbeiten zu rechnen ist. Abbruch: Nach deutschem und türkischem Recht können Beschäftigungsverhältnisse durch einfache oder außergewöhnliche Kündigungen, im gegenseitigen Einvernehmen durch Rücktritt, durch Todesfall oder, bei Befristung, durch Ablauf einer Kündigungsfrist aufgelöst werden. Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Aufträge können unter bestimmten Voraussetzungen fristgerecht aufgelöst werden.
Kündigungsfristen des Arbeitgebers richten sich nach der Laufzeit des Beschäftigungsverhältnisses. Dies sind die Termine in der Türkei, die den Terminen in Deutschland nachempfunden sind: Sie entsprechen den Terminen in Deutschland: Bei Nichteinhaltung dieser Termine kann Schadenersatz verlangt werden (Schadenersatz - ibar tazminati). Die Tatsache, dass das Recht der Türkei auf dem Arbeitsrecht beruht, zeigt sich auch in den Regelungen zur Sonderstellung.
Bei Vorliegen eines Grundes können die Vertragsparteien das Anstellungsverhältnis aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen. Sowohl im tÃ?rkischen als auch im dt. Recht sind die GrÃ?nde fÃ?r eine außerordentliche KÃ?ndigung angefÃ?hrt. Die Vertragsparteien in der Türkei müssen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses jedoch innerhalb von sechs Tagen nach Bekanntwerden des Grundes der Beendigung, längstens jedoch innerhalb eines Kalenderjahres, ohne Einhaltung einer Frist von zwei Tagen aufkündigen.
Kündigungen bedürfen der Schriftform. Entlassungsschutz: Die Türkei hat auch einen speziellen Entlassungsschutz für Mitarbeiter, die seit mehr als 6 Monaten im selben Unternehmen sind. Zum Wohle der Unternehmen gilt dieser spezielle Entlassungsschutz jedoch erst ab der Anzahl von 30 Mitarbeitern im Unternehmen. Im Inland können sich die Mitarbeiter bereits auf den speziellen Entlassungsschutz verlassen, wenn mehr als zehn Mitarbeiter im gleichen Unternehmen arbeiten.
Eine Kündigungsklage kann innerhalb eines Monates nach Beendigung eingereicht werden (in Deutschland innerhalb von drei Wochen). Im Erfolgsfall muss der Unternehmer den Mitarbeiter anstellen oder, wenn er nicht will, eine vom Richter festgelegte Vergütung auszahlen. Zudem gibt es eine maximale Vergütung von vier Monatsgehältern für Ausfallzeiten.
Ist ein Mitarbeiter seit mehr als zwölf Monaten in der Türkei tätig, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Vergütungsregelungen in der Türkei zu befolgen. In diesem Falle sind die Unternehmer zur Zahlung einer Abfindung gezwungen (K? der Tazminat?). Die Dienstaltersvergütung ist auch dann geschuldet, wenn Mitarbeiter aus gerechtfertigten Grund (z.B. Wehrpflicht für Männer, Pension, Heirat für Frauen) oder aus gesundheitlichen oder zwingenden Grund ausfallen.
Feiertag: Eine besondere Eigenschaft des Urlaubsrechts ist, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestaufenthalt von der Länge des Arbeitsverhältnisses abhängig ist. In Deutschland haben die Mitarbeiter in der Regel Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestaufenthalt von 24 Arbeitstagen (vier Wochen). In der Türkei hingegen nehmen die Mitarbeiter keinen Mindestaufenthalt von 26 Tagen, bis sie 15 Jahre beschäftigt sind.
Ursprünglich beträgt der Mindestaufenthalt 14 Arbeitstage, bei einem Arbeitsverhältnis von fünf Jahren 20 Arbeitstage. Nach einer Wartezeit von sechs Monaten können die deutschen Mitarbeiter ihren Anspruch auf Freistellung geltend machen. In der Türkei gibt es eine Wartezeit von einem Jahr. Diesbezüglich ist das Arbeitsrecht in der Türkei ebenfalls Arbeitgeber-freundlich. Im Gegensatz zu Deutschland hat die Türkei seit vielen Jahren einen gesetzlichen Mindestgehalt.
Soziale Abgaben für ihre Mitarbeiter entrichten die Unternehmer bei der SGK (Sosyal Güvenlik Kurumu) in Höhe von aktuell ca. 18,5 Prozentpunkten des Bruttolohns. Die Mitarbeiterbeteiligung beträgt 14 vH. Waehrend in Deutschland der Anteil von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Arbeitslosigkeit 3 % beträgt, zahlt der Dienstgeber in der Tuerkei den Anteil des Arbeitslosengeldes von 2 % des Bruttolohns.
Die Mitarbeiter zahlen 1 % ihres Bruttolohns an die Arbeitslosigkeit.