Aushang Rauchverbot im Betrieb

Rauchverbot in der Firma

In der Regel reicht es nicht aus, einen Hinweis auf ein Rauchverbot im Unternehmen zu veröffentlichen. die Gebäude der Produktionsanlagen der Betriebsleiter. Die Raucherzimmer müssen mit dem Hinweis "In diesem Raum darf geraucht werden" gekennzeichnet sein. Das Rauchen ist uneingeschränkt verboten. Stadien sind daher vom Rauchverbot nicht betroffen.

Sehr viel rauchen für nichts

Ein Angestellter wird entlassen, weil er unautorisierte Raucherpausen hat. Wir haben in der Lounge am geöffneten Schaufenster geraucht, jetzt gehen wir auf die Strasse. Eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber hat es nie gegeben. Lieber Kollege Kühl, allgemein kann man behaupten, dass diejenigen, die unautorisierte Ruhepausen einlegen, mit Folgen kalkulieren müssen.

Zuerst hätte er dich vor deinem schlechten Benehmen warnen sollen. Zur Rechtfertigung einer fristlosen Beendigung muss Missbrauch - in Ihrem Falle unerlaubte Raucherpausen - an sich ein wesentlicher Grund für die Beendigung sein. Die Tatsache, dass Sie Ihre Raucherpausen zuerst im Unternehmen selbst und dann vor dem Unternehmen gemacht haben, ohne dass Ihr Auftraggeber dies beanstandet hat, ist an sich kein bedeutender Grund für eine Beendigung und begründet keinesfalls eine außerordentliche Aufhebung.

In den Arbeitspausen weist Sie Ihr Dienstherr an, nicht zu Rauchen (z.B. am Aushang). Du (und deine Kollegen) ignorieren diese Anleitung und gehen außerhalb der normalen Arbeitspausen weiter nach draußen zum Rauch. Nun könnte Ihr Auftraggeber vor diesem Missbrauch warnen. Wenn Sie Ihr Verhalten trotz der Warnung wiederholt haben, hat Ihr Vorgesetzter das Recht zur fristlosen Kündigung.

Wie man sieht, ist eine sofortige Beendigung ohne Vorwarnung nicht so leicht. Auf eine Vorwarnung kann Ihr Auftraggeber nur verzichtet, wenn Ihr schlechtes Benehmen so schwerwiegend ist, dass eine Vorwarnung nicht zu erwarten ist. Es sollte auch Ihrem Auftraggeber bewusst sein, dass Sie Ihr Benehmen nicht verändern werden.

Da mein letztes Engagement für das Rauchverbot zu einer Vielzahl von Bemerkungen geführt hat, beziehe ich mich auf die folgenden vom Bundesarbeitsgericht festgelegten Grundsätze: Nach § 5 Abs. 1 S. 2 ArbStättV hat der Unternehmer gegebenenfalls ein generelles oder auf bestimmte Arbeitsbereiche begrenztes Rauchverbot zu erteilen.

Wöchentlich, immer am Mittwoch. Aus allen Fragen, die uns jede Woche auftauchen, suchen wir uns eine aus.

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