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Textilkennzeichnungsgesetz Abkürzungen
Abkürzungen des TextilkennzeichnungsgesetzesZeichnungen, Abkürzungen, Wortkombinationen etc. sind nicht zulässig.
Textilmarkierung
Das Wollsiegel gewährleistet die Verarbeitung von Schafschurwolle, die zum ersten Mal aufbereitet wurde. Der freiwillig vergebene, rechtlich nicht regulierte Zusatz wie "Super 120" oder "Super 120's" steht für die Garnstärke und korrespondiert mit einem mittleren Durchmesser der Faser von nur 17,75 µ nach der "IWTO". Das Gütesiegel für Wollmischungen mit einem Anteil von mind. 50% Schafschurwolle und max. 50% Vliesfasern.
Dagegen können die mit " PURE WOOL " oder " 100 % WOOL " gekennzeichneten Stoffe aus geschredderter Schurwolle sein. Der Baumwollstrauch ist das Symbol für "PURE COTTON". 100% des Gewichts aus LINEN. Nach dem TKG darf der Begriff HALBLEINEN nur für Erzeugnisse aus mindestens 40 Prozent Leinwand in Schuß (Querfasern) aus Leinwand und in Kettfäden (Längsfasern) aus Baumwollgewebe verwendet werden.
Oeko-Tex® Standard 100, der sicherstellt, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Pestizide, Schwermetalle und Regularien weit überschritten werden. Alle an der Herstellungskette teilnehmenden Produzenten werden auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit geprüft. Die IVN = International Association of the Natural Textile Industry Pure Natural Textiles, die unter spezieller Beachtung von ökologischen und sozialen Normen produziert wurden. Die " Besten " bei diesem Gütesiegel stehen für den derzeit höchstmöglichen ökologischen Standard in der Textilindustrie.
Das Vergabekriterium verbietet die Anwendung von PVC, PU, Ni, formaldehydhaltigen, chemischen Geräten (Mottenschutz mit dem Naturstoff NEM ist erlaubt ), gefährdeten Hölzern, rechtlich verbotenen Azofarbstoffen oder giftig bedenklichen Naturfarbstoffen/Synthetikfarbstoffen. Der Globale Bio-Textil-Standard, kurz GOTS, ist eine internationale Vereinigung von Naturtextilverbänden. Die mit dem GOTS-Siegel zertifizierten Stoffe werden umwelt- und sozialverträglich produziert.
Sie müssen zu 90 Prozent aus natürlichen Rohstoffen hergestellt sein, von denen 70 Prozent aus kontrolliertem biologischem Landbau stammen ( 30 Prozent aus konventioneller Produktion, höchstens aber 10 Prozent aus synthetischen Rohstoffen (bis zu 25 Prozent für Strümpfe, Leggins und Sportbekleidung)). Ein völlig nickelfreier Stoff ist gewährleistet. Der Einsatz von Azofarben oder allergieauslösenden Farben ist ebenfalls untersagt.
Sie müssen schweiß-, licht- und waschbeständig sein. Einstufung nach DIN EN 343: Um Gesundheitsbeeinträchtigungen wie z. B. Allergie, Hautausschlag, Sehstörungen oder Hirnschäden zu verhindern, werden folgende Aufkleber nicht empfohlen: Textilien: Prophylaktisch sollten neue, auf der Außenhaut getragene Stoffe vor dem ersten Einsatz mehrfach ausgewaschen werden, damit die schwermetallhaltigen Lacke und Veredelungschemikalien so weit wie möglich ausgewaschen werden.
Stoffe mit einem Formaldehydanteil von mehr als 0,15% müssen diese gesetzliche Anforderung noch einhalten. Das Fehlen von farbiger Wäsche reduziert das Kontaminationsrisiko von Stoffen.