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Ruhestörung durch Laute Musik
Friedensstörung durch laute Musikrein, weil hier der Lärm durch die Nutzung des Fahrzeugs angesprochen wird. Zeit, ein Störungsmeldung hat keine Chance auf Erfolg. zu wählen, "wenn man das Problem nicht selbst lösen kann".
Ordnungswidriges Verhalten durch laute Musik: Was kann die Gendarmerie vor Ort tun?
Wie kann die Gendarmerie vorgehen, wenn aus einer Ferienwohnung laute Musik zu hören ist? Und was können laute Nachbarsleute noch tun? Wird eine laute Feier zelebriert, so hat dies vor allem in einem Wohnhaus rasch eine störende Wirkung. Dann sollten die betreffenden Anwohner zunächst den persönlichen Kontakt aufnehmen - was in vielen Situationen bereits hilft.
Wenn das nicht hilft und die Gendarmerie wegen der damit einhergehenden Störung des Friedens angerufen wird, erhebt sich die Frage, welche Macht die Funktionäre haben. Weil im jeweiligen Polizeigesetz der Proportionalitätsgrundsatz zur Anwendung kommt, hat die Erfahrung gezeigt, dass die Polizeibeamten zunächst die Glocke läuten und den ruhig störenden Pächter oder Wohnungsbesitzer bitten werden, die Anlage leise zu schalten.
Hilft dies jedoch nicht, muss der Störer mit weiteren Massnahmen vor allem am Spätabend oder in der Dunkelheit gerechnet werden. Bei weiteren Verstößen oder Missachtung der Anweisungen muss der beruhigende Nebenmann ggf. darauf vorbereitet werden, dass die Polizisten die Ferienwohnung mitnehmen.
Hier besteht die Gefahr, dass eine Beeinträchtigung der Ruhezeit z. B. gegen 9 Abs. 1 LIM-SchG NRW verstößt. Demnach ist es von 22.00 bis 6.00 Uhr untersagt, alles zu tun, was die Ruhe der Nacht stört. Schlafen heißt, dass der Nächste in dieser Zeit die Musik nur so stark einstellen darf, dass sie im Grunde nur in seinem eigenen Haus zu hören ist.
Doch auch außerhalb dieser Pausen können Polizeibeamte das Recht haben, die Anlage mitzunehmen, besonders wenn die Nachbarschaft sehr lauter ist und der Krach in der anderen Wohneinheit gut zu vernehmen ist. Das resultiert zum Beispiel aus 10 LmSchG NRW. Danach dürfen zur Klangerzeugung oder Tonwiedergabe verwendete Vorrichtungen ( "Musikinstrumente, Tonwiedergabevorrichtungen und dergleichen) nur so weit verwendet werden, dass die unbeteiligten Menschen nicht wesentlich gestört werden.
Wer seinen Ruhestand stört, muss auch mit einer Geldstrafe rechnen. 2. Weil die Unterbrechung der nächtlichen Ruhezeit in der Regel eine administrative Straftat ist. In NRW zum Beispiel resultiert dies aus 17 Abs. 1 LmSchG NRW. Danach verhält sich zum Beispiel jeder, der zwischen 22.00 und 6.00 Uhr bewusst oder nachlässig Aktivitäten ausführt, die die Ruhezeit beeinträchtigen können, unangemessen.
Dies ist übrigens auch möglich, wenn am Tag sehr laute Musik zu hören ist. In NRW bedeutet dies, dass Vorrichtungen in einem Umfang eingesetzt werden, der für die Unbeteiligten nach § 17 Abs. LImSchG eine erhebliche Belästigung darstellt. So kann die Kriminalpolizei beispielsweise gegen die Besucher einer Partei vorgehen, wenn sie trotz Benachrichtigung weiter störenden Krach machen.
Der betroffene Kunde wird in diesem Falle gebeten, die Ferienwohnung zu räumen. Lehnt er ab, kann die Gendarmerie bei Bedarf nachhelfen. Bei Bedarf kann die Gendarmerie auch besonders hartnäckige Besucher oder Wohnungseigentümer im sogen. Dies kann z.B. zugelassen werden, um eine Raumausweisung mit Nachdruck zu erzwingen.
Das Gericht entschied mit Beschluss vom 15.06.1999 (Az. 3 A 209/97), dass ein Wohnungseigentümer, der trotz wiederholter Bitte und später Uhrzeit die Musik nicht ablehnte und immer noch gegen die Wand getrommelt hatte, bis zum folgenden Morgen um 6.00 Uhr verhaftet werden konnte. Schlussfolgerung: Laute Nachbarschaft, die zur Vermietung wohnt, kann sich auch an ihren Besitzer richten.
Möglicherweise haben sie ein Anrecht auf Herabsetzung ihrer Mieten. Dies ist nur anzunehmen, wenn die Nachbarschaft dadurch mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Das ist sehr stark von den Gegebenheiten abhängig. Feiert der Nachbar z.B. mehrmals laut, ohne die Ruhezeit zu berücksichtigen, kann ein Mietminderungsanspruch in Erwägung gezogen werden.
Unbarmherzig laute Nachbarschaft muss auch mit einer Verwarnung und einer anschließenden Beendigung durch den Hausherrn gerechnet werden. Bei Störungen ist es am besten, ein Geräuschtagebuch zu führen.