Abmahnung Ignorieren

Warnung ignorieren

Wenn Sie eine Warnung erhalten haben, sollten Sie diese Warnung nicht ignorieren, da dies erhebliche rechtliche Konsequenzen haben kann! Der eine Warnung ignoriert, spielt mit dem Feuer! Erste Warnungen durch die DSGVO sind eingetroffen. Ignorieren Sie diese Warnung und viele andere Fragen, die wir in unseren "Frequently Asked Questions" (FAQ) beantworten. So kann der Empfänger die Warnung ignorieren oder den Zugriff verweigern.

Warnung FAQ - Muss ich auf die Warnung eingehen? Darf ich die Warnung ignorieren?

Der Anmelder muss den Eingang der Anmeldung prinzipiell durch Briefe wie z. B. Kündigungsschreiben nachweisen. Es ist jedoch in der Praxis generell bekannt, dass die Wirkung der Abmahnung nicht den Beweis des Empfangs durch den Empfänger erfordert (OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. August 2004 - 2 W 101/04). Es wurde beispielsweise beschlossen, dass ein wirksamer rechtlicher Schutz nur erreicht werden kann, wenn der Geschädigte schnell handelt und der Versender der Warnung aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit nur die Versendung der Warnung nachweisen muss.

Daher wird davon abgeraten, die Warnung zu ignorieren.

Verhalten bei einer Warnung

Bei einer neuen Straftat ist dann die Abmahnung aus dem Gerichtsurteil zu vollstrecken. Doch nicht der Mahner empfängt dies, sondern der Zustand. Einige der Warnungen zeigen rasch, dass die behaupteten Forderungen fragwürdig sind. Die warnende Person hat kein angemessenes ökonomisches Gewicht an der Warnung, zum Beispiel weil ihr Unternehmen so gering und bedeutungslos ist, dass selbst ein erfolgreicher Abschluss der Warnung keinen ökonomischen Vorrang hat.

Hierbei ist es immer sinnvoll, sich die gesetzlichen Aussagen in der Abmahnung und der vorformulierten Abmahnung mit Strafklausel näher anzusehen. Die behaupteten Tatsachen werden ungenau dargelegt oder passen nicht zum Unternehmen der gemahnten Partei. In solchen Fällen ist der Tatbestand für eine Abmahnung oft ebenso ungeeignet wie die Vorwürfe. Nach dem Mahnschreiben wird ein Klageentwurf oder ein Antrag auf einstweilige Anordnung übermittelt.

Die Erfahrung zeigt, dass es umso eher wahrscheinlich ist, dass die in der Abmahnung erhobenen Forderungen entweder gar nicht oder nicht in dem geforderten Ausmaß vorlagen. In dem BLOG: Wenn die Abmahnung gerechtfertigt ist, muss der Adressat der Abmahnung die Anwaltskosten aufbringen. Eine Abmahnung ist zulässig, wenn sie auf einem Antrag auf Unterlassung beruht und dem Zahlungspflichtigen eine Möglichkeit aufzeigt, den Zahlungsempfänger ohne Anrufung der Justiz zu verklagen (GRUR 2010, 1120 - Proxy; vgl. auch BGH, GRUR 2009, 502 Rdnr. 11 - pcb; GRUR 2010, 354 Rdnr. 8 - Herbal Tea).

Bei gerechtfertigter Abmahnung sollte eine geänderte Unterlassungsverpflichtung " ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung, aber mit der Absicht verbindlicher Rechte " eingereicht werden. Der Beschwerdeführer stellt mit dieser Wortwahl klar, dass er die behaupteten Forderungen nicht unbedingt einräumt. Wenn Sie eine nicht autorisierte Warnung erhalten, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Dieser kann eine ablehnende Feststellungsklage einreichen, eine Gegenwarnung erteilen, ein Schutzdokument beim Gerichtshof einreichen oder die Warnung unter bestimmten Voraussetzungen auslassen.

Wer zu unrecht abgemahnt wurde, kann auch ein Schutzdokument bei dem zuständigen Richter einreichen. Eine ablehnende Erklärungsklage kann als Massnahme im Falle einer ungerechtfertigten Abmahnung angesehen werden. Dabei stellt das zuständige Gericht fest, dass der vom Mahner geltend gemachte Schaden nicht vorliegt. Aber wer eine ablehnende Erklärungsklage vorbringt, sollte ganz klar sein, dass es die erhöhten Anforderungen nicht gibt.

Bei einer " Gegenwarnung ", d.h. einem Brief zur Verteidigung gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung, kann man denjenigen, der die Abmahnung ausgesprochen hat, bitten, zu deklarieren, dass der in einer Abmahnung geltend gemachte Schaden nicht vorliegt. Eine Rückerstattung der Gebühren bestätigt er nur, wenn die Abmahnung auf falsche Vermutungen gestützt ist und der Mahner damit rechnen kann, dass der Mahnende im Falle einer Berichtigung seine Meinung wechselt oder der Mahner entgegen seiner Abmahnung lange Zeit keine rechtlichen Maßnahmen ergreift (BGH MMR 2004, 667 - Gegenabmahnung).

Gegenklage als " Rückklage " Gegenklage als " Rückklage " Gelegentlich empfehlen Rechtsanwälte, den Versender einer Verwarnung wegen eines rechtsverletzenden Verhaltens zu überprüfen, z.B. durch "Fliehen" seiner Webseite. Allerdings betrachten einige Gerichtshöfe eine nachträgliche Widerklage als "Gegenklage", um die Kostenerstattungsansprüche als Rechtsmissbrauch ausgleichen zu können (z.B. LG München I, BeckRS 2008, 10678).

Das Bundesgericht betrachtet eine "Rückfahrkarte" per se jedoch nicht als Rechtsmissbrauch. Manchmal sind Warnungen nicht nur ungerechtfertigt, sie sind auch illegal. Lies hier, wenn eine Abmahnung rechtswidrig ist. Unbefugte Verwarnungen können einen Eingriff in das bestehende und ausgeübte Gewerbe ( 1004, 823 I BGB) der Person bedeuten, die den Verwarnungsempfänger mitteilt.

Demjenigen, dessen Kunden eine ungerechtfertigte Abmahnung zugestellt wird, kann es dann gesetzlich untersagt sein, behauptete Rechte gegen den Kunden durchzusetzen ( "ungerechtfertigte Kundenmahnung", z.B. BGH v. 19.01.2006 - I ZR 217/03 - ungerechtfertigte Kundenmahnung). Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Abmahnung von gewerblichen Schutzrechten (d.h. Abmahnung wegen behaupteter, aber nicht vorhandener Verletzungen von Warenzeichen, Mustern, Patenten) wird nur in solchen Rechtsstreitigkeiten gewährt, in denen offensichtlich keine Schutzrechtsverletzung besteht (z.B. LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12. 2017 - 2a O 248/16).

Erst dann kann man davon ausgehen, dass die Person, die die Warnung ausspricht, schuld ist. Sind in den Urteilen des Obersten Gerichtshofs noch keine wesentlichen Fragestellungen abgeklärt, sind Schadensersatzansprüche wegen ungerechtfertigter Abmahnung ausgeschlossen (vgl. z.B. LG Düsseldorf v. 13.08. 2015 - 14c O 98/13 - Zentrierstift). Laufende Information über Abmahnung und Unterlassungsvereinbarungen:

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