Kann ein Vermieter Fristlos Kündigen

Kündigt ein Vermieter fristlos?

Bei Nichtzahlung der Miete kann der Mieter vom Vermieter fristlos gekündigt werden, bei Nichtzahlung kann der Vermieter ihn fristlos kündigen. Wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt, kann der Vermieter fristlos kündigen. Nicht alle Rückstände rechtfertigen jedoch eine fristlose Kündigung. Bei Zuwiderhandlung kann der Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen (LG Hannover). Auch der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Ab wann kann ein Vermieter einen Mietvertrag fristlos kündigen?

B. Z. Swen Walentowski von der Deutsche Anwaltauskunft erläutert, wann und wie sich die Bewohner fristlos kündigen können. In der Regel sind die Bewohner vor der Beendigung einer Immobilie gut abgesichert. So können Vermieter beispielsweise den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Anlass vorliegt. Auf die fristlose Beendigung kann eine Klage auf Räumung erfolgen.

Ab wann kann ein Vermieter einen Vertrag fristlos kündigen? Der Vermieter kann einen Vermieter fristlos kündigen, wenn er gegen die Verpflichtungen aus dem Vertrag verstoßen hat. Dies kann der Fall sein, wenn der Bewohner die Immobilie absichtlich und schwer beschädigen oder trotz Warnung des Eigentümers die Ruhe des Hauses stören sollte.

Selbst wer für wenigstens zwei Monaten keine Mieten bezahlt, läuft Gefahr, fristlos zu kündigen. Vorsicht ist auch demjenigen geboten, der über einen langen Zeitabschnitt hinweg Forderungen ansammelt, die zusammen zwei Mietmonate ausmachen. Die Vermieterin muss den Vermieter vor einer unangekündigten Stornierung wegen Mieterschulden übrigens nicht mahnen. Wer den Vermieter fristlos beendet, hat nur wenig Zeit, um der Anzeige zu widersprechen oder aus der Behausung auszusteigen.

In den meisten Fällen muss der Bewohner die Ferienwohnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigungserklärung aufgeben. Wie kann ein Pächter eine außerordentliche Auflösung kündigen? Wie der Vermieter diese Fragen beantwortet, ist davon abhängig, wie er die unangekündigte Beendigung rechtfertigt. Wenn der Grund für die Beendigung ist, dass der Bewohner die Immobilie vorsätzlich zerstört hat, wird es für den Bewohner schwierig, die Beendigung zu verhindern.

Anders ist die rechtliche Situation bei Mieterschulden. Jeder, der seine Mietschuld in der Zeit zwischen Eingang der Kündigungserklärung und dem Auszugstag begleicht, macht die kündigungsfreie Beendigung ungültig. Das Kündigungsschreiben muss der Vermieter mitnehmen. Die Begleichung von Mietforderungen hebt jedoch nur dann eine außerordentliche Auflösung auf, wenn der Pächter die Pacht in den vergangenen zwei Jahren nicht bereits geschuldet hat.

Aus diesem Grund kann ein Pächter eine Kündigungsfrist von zwei Jahren nur durch Zahlung seiner Mieten aufheben. Darüber hinaus kann ein Pächter eine ordentliche Auflösung nicht notwendigerweise fristlos kündigen, wenn der Vermieter ihn ebenfalls fristgerecht benachrichtigt hat. Eine fristgerechte Beendigung durch nachträgliche Zahlung des Mietzinses wird nach geltender Rechtssprechung nicht ungültig - es sei denn, der Vermieter hat den Zahlungsverzug nicht zu vertreten.

Gehört eine Kündigung ohne Kündigung immer zu einer Ausweisungsklage? Der Vermieter ist nicht verpflichtet, gleichzeitig mit der sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses eine Klage auf Räumung gegen einen Pächter zu erheben. Der Vermieter wird dies jedoch in der Regel tun, wenn der Mietvertrag nicht fristgerecht ausgezogen wird.

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