Abmahnung Email

Vorsicht E-Mail

Schließen Sie E-Mail-Empfänger sicher vom Versand aus, vermeiden Sie Warnungen und Strafen. Gewerbetreibende nutzen den Versand von Werbemails gerne, um auf ihre Produkte, Dienstleistungen oder Internetauftritte hinzuweisen. Vorsicht: Was sind die Gründe? Manche Anwender berichten, dass sie die Warnung entweder in Form einer E-Mail oder als sogenanntes Popup im Browser erhalten haben. Haben Sie eine Warnung erhalten, weil Sie eine weitere E-Mail-Werbung gesendet haben?

Warnung für Werbepost/E-Mail-Werbung und Newsletter

Die Entgegennahme solcher unaufgeforderten Werbebriefe und Newsletter ist nicht nur für die Beteiligten ärgerlich, sondern bringt oft auch indirekt finanzielle Verluste in der Wirtschaft mit sich. Das Aussortieren von Spam-Mails kann zeitaufwendig sein, da der Adressat nicht immer auf den ersten Blick weiß, ob eine Werbe-E-Mail verfügbar ist oder ob die betreffende E-Mail wirklich aussagefähig ist.

Immer mehr Privatpersonen und Firmen wehren sich deshalb dagegen und mahnen den Einsender. Es sollte daher sorgfältig geprüft werden, ob die der Warnung beiliegende Unterlassungsverpflichtung unterzeichnet werden sollte. Ab wann kann beim Versand einer Werbe-E-Mail oder eines Rundschreibens eine Warnung verschickt werden? Werbe-E-Mails und -Rundschreiben dürfen prinzipiell nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers versendet werden.

Eine vermutete Einwilligung des Adressaten, da seine Kontaktinformationen in Social Networks oder auf andere Weise veröffentlicht sind, reicht nicht aus, um Werbe-E-Mails an diese Personen zu senden. Nach der Rechtssprechung ist für den erlaubten Newsletterversand das sogenannte "Double Opt-in-Verfahren" erforderlich (vgl. BGH, Entscheidung vom 10.02.2011, Az.: I ZR 164/09).

Dazu muss sich der Adressat zunächst in den E-Mail-Verteiler aufnehmen und anschließend eine Bestätigungs-E-Mail erhalten. Nur nach der Bestätigungs-E-Mail durch den Absender ist der Versand eines Rundbriefes möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Werbepost oder der Rundbrief an einen Privatadressaten oder an eine kommerzielle E-Mail-Adresse gesendet wird.

Der Empfänger hat in beiden FÃ?llen Anspruch auf Unterlassung. Die Unterlassungsansprüche für Privatpersonen und Firmen ergeben sich aus den §§ 823, 1004 BGB. Das Versenden einer unaufgeforderten E-Mail an ein bestimmtes und ausgeübtes Geschäft ist eine Intervention und rechtfertigt daher einen einstweiligen Rechtsschutz (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2009, Az.: I ZR 218/07).

Steht das werbende Post- oder Newsletterunternehmen in einem bestimmten Konkurrenzverhältnis zum empfangenden Betrieb, liegt der Anspruch nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern im Kartellrecht begründet. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist der Versandt von Werbe-E-Mails nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Adressaten gestattet.

Was kostet eine Abmahnung? Der Absender hat stets die anfallenden Gebühren für eine berechtigte Abmahnung aufgrund unaufgeforderter Werbe-E-Mails oder eines Rundbriefs zu erstatten. Entscheidend für den Streitwert ist, ob die Werbepost oder der Rundbrief an einen Privatadressaten oder an ein bestimmtes Untenehmen versandt wurde und ob die Grundlage für den Anspruch im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im Kartellrecht zu finden ist.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob ein individueller Fall vorliegt oder ob mehrere Werbe-E-Mails verschickt wurden, wie viel der Empfänger das Problem zu beheben hat und was der Anlass für die Aushändigung ist. Bei der Abmahnung von Werbe-E-Mails und Newsletter wird je nach Fall ein Wert zwischen ? 100,00 und ? 10.000,00 gerichtlich festgelegt.

So können die aussergerichtlichen Mahnkosten zwischen 83,54 und 887,03 Euro betragen. Schlussfolgerung: Werden unaufgefordert Werbe-E-Mails und Newsletter verschickt, hat der Adressat einen Anspruch auf Unterlassung. Ist Ihr Posteingang regelmässig mit Werbe-E-Mails und Newsletter gefüllt oder haben Sie eine Warnung für den Versand einer Werbe-E-Mail oder eines Newsletter bekommen?

Wir informieren Sie über die Erfolgschancen und die damit verbundenen Mehrkosten.

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