Unterlassungserklärung per Email

Abmahnung per E-Mail

Eine Unterlassungserklärung des Plattformbetreibers wurde jedoch nicht abgegeben. Die Abwerbung von Mitarbeitern per E-Mail oder Telefon ist grundsätzlich wettbewerbsrechtlich zulässig. Eine Abmahnung kann auch mündlich oder per E-Mail erfolgen. Bei sehr engen Terminen zusätzlich per Fax oder E-Mail im Voraus. Dennoch schrieb ihm der Angeklagte einige Zeit später per Briefpost.

Unterlassungserklärungen per Telefax oder E-Mail kein Schuldanerkenntnis

Oft erreichen uns Verteidigungsanfragen, in denen die Beteiligten uns darüber informieren, dass sie bereits ein Unterlassungsschreiben an das Warnbüro gerichtet haben und befürchten, dass dies bereits ein Schuldbekenntnis oder wenigstens eine Aussage gegen sie ist. Die Abgabeerklärung ist ein abstrakter Schuldverzicht oder die Anerkennung einer Schuld gemäß §§ 780, 781 BGB.

Eine Unterlassungserklärung von Privaten (sonst bei Gewerbetreibenden) ist daher nur bei schriftlicher Vorlage gültig. Die Unterlassungserklärung per E-Mail oder Telefax genügt nicht dem Schriftformerfordernis. Das vorzeitige Einreichen einer Unterlassungserklärung per Telefax oder E-Mail ist daher harmlos, da sie überhaupt nicht zustandekommt.

Eine Unterlassungserklärung kann daher ohne Anerkenntnis des Mangels stets in schriftlicher Form erfolgen. Natürlich sollte bei der Abfassung der Deklaration darauf geachtet werden, dass sie ohne rechtliche Verpflichtungen und unbeschadet der Sach- und Gesetzeslage erfolgt, obwohl sie rechtlich bindend ist. Ansonsten kann die Ernsthaftigkeit weggelassen werden, was die Deklaration ungültig macht.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 07171 - 18 68 66 oder per E-Mail (info@anwaltskanzlei-hechler.de) zur Verfügung.

? Unterlassungserklärung per Brief/E-Mail - - Allgemeines Zivilrecht

Die Unterlassungsansprüche bestehen selbständig, ob eine Verwarnung der Störung oder gar der Erlass einer Unterlassungserklärung zum Zwecke der Unterbreitung durch die störende Partei bei der störenden Partei eingegangen ist. Der Unterlassungsantrag kann daher auch ohne vorherige Akteneinsicht fundiert sein. Eine einstweilige Verfügung des Blaue konnte nur kostenrelevant sein (§ 93 ZPO).

Also ist die Fragestellung, muss der spätere verklagende Kreditgeber überhaupt nachweisen, dass er den Unruhestifter ermahnt hat? Sollte der Störenfried absichtlich gegen ein zuvor erklärtes Personenverbot verstoßen, erkenne ich einen Grund zur Beanstandung, so dass eine Verwarnung nicht notwendig ist und daher nicht nachgewiesen werden muss.

Erst dann, wenn der KlÃ?ger sonst keinen Anlass zur Vermutung hatte, ohne Beanstandung nicht zum Zweck zu kommen, hÃ?tte die Frage, ob vor Stellung der Beanstandung eine Mahnung fruchtlos, im Wesentlichen fÃ?r die durch das Verfahren entstandenen Mehrkosten geblieben wÃ?re. Nein. Der Sinn der Verwarnung, wenn es notwendig ist, einen Klagegrund festzulegen, setzt jedoch voraus, dass die Störung mindestens eine vernünftige, nicht zu kurz bemessene Zeit abwartet, ob die störende Partei die Unterlassungserklärung gibt.

Der zeitliche Rahmen ist abhängig vom Thema der Auslassung und der Eile.

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