Fristlose Kündigung durch Mieter Gründe

Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch den Mieter

Kündigungsgründe ohne Einhaltung einer Frist. Warum bin ich als Mieter berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen? Eine außerordentliche Kündigung eines Mietvertrages ist möglich, wenn ein Vertragspartner gegen seine Pflichten verstößt. Er wird unwirksam, wenn der Mieter sich durch Aufrechnung von seiner Schuld befreien konnte und die Aufrechnung unverzüglich nach Beendigung erklärt.

DRINGEND! Außerordentliche Kündigung durch den Mieter

Hallo, ich lebe seit 12 Jahren mit meinem 7-jährigen Jungen auf einer ETW zur Mietunterkunft. Jetzt lebt eine 75-jährige Frau unter uns, die uns seit gut acht Monaten mit ständigen Verbalattacken auf mich und meinen Jungen in drohender Weise an die Zimmerdecke klopft. Will mein Knabe die Treppe mit einem Kugel unter dem Ärmel verlassen, hält sie ihn auf und untersagt das Vorplatzspiel.

Dann kommt mein Junge heulend und verängstigt zurück und wagt es nicht mehr durchs ganze Jahr. Es wird geklopft und geklopft sowie das, was nicht zur Wohnungstüre passt und sich bedrohlich verhält, außerdem bedroht sie mit Klagen beim Wirt, wenn ich das 2-3 cm große Rasenstück vor meiner Werkstatt nicht aus dem ineinander greifenden Steinpflaster ausnehme.

Der Lärm, den ich und mein Junge verursachen, ist völlig normal im Leben. In Absprache mit den bisherigen Mietern haben sie mir bestätigt, dass sie dort exakt aus den gleichen Fundamenten umgezogen sind und diese Lebensbedingungen nicht mehr aushalten! Der Vermieter (wohnt nicht im Haus), den ich mehrfach ansprechen möchte, klärt dies gerne, da eigene Diskussionen nichts benutzt haben, gibt mir die Kündigung mit drei Monaten Laufzeit, es sei denn, ich hole einen Nachmieter.

Eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus einem wichtigen Grunde! Eine arglistige Verheimlichung durch den Hausherrn erkenne ich, denn wenn ich den Umstand der Nachbarschaft gekannt hätte, wäre ich nicht in den Pachtvertrag eingetreten! Aufgrund der von Ihnen beschriebenen Tatsachen können Sie durchaus einen Kündigungsgrund haben. Abweichende Bedingungen (1) Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigen Gründen auflösen.

Eine wichtige Ursache besteht, wenn unter Beachtung aller Gegebenheiten des Einzelfalles, vor allem des Verschuldens der Vertragspartner, und unter Beachtung der Belange beider Parteien die Fortführung des Vermietverhältnisses bis zum Fristablauf oder bis zur anderweitigen Kündigung des Vermietverhältnisses für die kündigende Partei nicht zu erwarten ist. In einer Zeit, die sich über mehr als zwei Tage hinzieht, mit der Zahlung des Mietzinses in einer Summe, die den Mietzins für zwei Wochen erreichen, in Rückstand ist.

Bei Satz I Nr. 4 ist die Kündigung bei vorheriger Befriedigung des Vermieters nicht möglich. Er erlischt, wenn der Mieter sich durch Verrechnung von seiner Forderung lösen konnte und die Verrechnung sofort nach Beendigung anerkennt. Eine Fristsetzung oder Verwarnung verheißt offenbar keinen erfolg, der Mieter kommt mit der Zahlung des Mietzinses im Sinn von Absatz zwei Nr. drei in Rückstand.

Auf die Kündigungsrechte des Mieters gemäß Abs. 2 Nr. 1 finden die 536b und die 536d entsprechende Anwendung. Besteht Streit darüber, ob der Leasinggeber die Nutzung des Mietobjektes fristgerecht eingeräumt oder die Situation vor Fristablauf behoben hat, obliegt die Nachweispflicht dem Leasinggeber. 543 Abs. 1 gilt auch dann als gegeben, wenn eine Partei die Ruhe der Wohnung dauerhaft beeinträchtigt, so dass die kündigende Partei unter Beachtung aller im Einzelfall vorliegenden Gegebenheiten, vor allem des Verschuldens der Parteien und unter Beachtung der gegenseitigen Belange, die Fortführung des Mietvertrages bis zum Fristablauf oder bis zur anderweitigen Kündigung des Mietvertrages nicht zu erwarten ist.

Daher müsste eine ausserordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist ausgesprochen werden. Es ist zu berücksichtigen, dass sie schriftlich und begründet sein muss. Allerdings müssen sie auch ein Geräuschprotokoll einhalten und in der Kündigung die Ereignisse detailliert nach Zeitpunkt und Vorfall aufführen. Selbstverständlich müssen Sie nach der Kündigung umziehen und können weitere Mietzahlungen abweisen.

Sollte der Mieter die Kündigung jedoch nicht akzeptieren, wird er Sie bitten, die Miete zu zahlen und Sie gegebenenfalls zu belangen. In einem Gerichtsverfahren müsste dann nachgewiesen werden, dass der oben genannte außerordentliche Kündigungsgrund vorliegt. Neben der Kündigung besteht grundsätzlich die Gefahr, den Mietvertrag wegen betrügerischer Machenschaften anzufechten, was jedoch kaum nachzuweisen ist.

In diesem Zusammenhang würde ich Ihnen empfehlen, einen zweiten Anlauf zu einer einvernehmlichen Regelung mit dem Eigentümer durch einen Auflösungsvertrag zu unternehmen.

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