Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung Betriebsrat
Beendigung des BetriebsratsEinspruch des Betriebsrates nach § 102 Abs. 3 BetrVG
Lediglich ein ordentlicher Einspruch hat rechtliche Konsequenzen. Die Beanstandung ist gebührend geltend gemacht worden, wenn sie in schriftlicher Form vorliegt und hinreichend belegt ist. Schriftliche Form: Der Einspruch ist in schriftlicher Form zu erheben und vom verantwortlichen Betriebsrat zu unterzeichnen. Die Beanstandung kann nicht per E-Mail erfolgen. Argumentation: Ein Einspruch ist nur dann "richtig", wenn er ausreicht.
In seinen Begründungen hat der Betriebsrat den Sachverhalt darzulegen, aus dem sich das Bestehen eines der in 102 Abs. 3 BetrVG genannten Einspruchsgründe ergebe. Es reicht aus, wenn die vom Betriebsrat genannten Sachverhalte das Vorhandensein eines Einspruchsgrundes ermöglichen. Bei der Wahl des zu entlassenden Mitarbeiters hat der Unternehmer die sozialen Aspekte nicht oder nicht hinreichend beachtet, die Kündigung verstösst gegen eine Leitlinie nach 95 BetrVG, der zu entlassende Mitarbeiter kann weiterhin an einem anderen Arbeitsort im gleichen Unternehmen oder in einem anderen Unternehmen des Betriebes beschäftigt sein, der Mitarbeiter kann weiterhin unter veränderten vertraglichen Bedingungen beschäftigt sein und der Mitarbeiter hat seine Zustimmung gegeben.
1.4.7 Was ist das Recht des Betriebsrats unter Kündigungen?
Welche Gesetze hat der Betriebsrat unter Kündigungen auferlegt? An Kündigungen im Sinn von  102 BetrVG zählen die ordentlichen (pÃ?nktlichen), auÃ?erordentlichen (ohne KÃ?ndigung) und die à "nderungskündigung (Kündigung eines Arbeitsvertrags mit gleichzeitiger Offerte eines Arbeitsvertrags mit geänderten Bedingungen). Das 102 BetrVG trägt Die Überschrift Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungenâ, aber es geht bei der Verordnung nur um ein Anhörungsrecht.
Die BR ist zu hören und kann einer Kündigung mit gewissen Gründen entgegentreten. Dagegen kann der Auftraggeber nach Anhörung des BR die Kündigung in jedem Falle erteilen. Das BR ist vor jedem Kündigung zu hören. Der Mitarbeiter hat also die Kündigung erhalten, bevor sie ausgestellt und ausgeliefert wurde. Der Mitarbeiter darf auch nicht vor der Meinung des BR gekündigt werden (z.B. innerhalb der einwöchigen Frist).
Alle erforderlichen Dokumente müssen beim BR eingereicht werden, namentlich Gründe Kündigung Kündigung Das BR sollte auf den betroffenen Mitarbeiter hören, wenn nötig, auf Kündigung Erfolgt die Anhörung des BR nicht vor Kündigung, ist die Kündigung entsprechend ineffizient. Doch Vorsicht: Die Kündigung ist solange gültig, bis ein Arbeitsrichter entschieden hat, dass sie ineffizient ist.
In jedem Falle muss die Gekündigte eine Beschwerde vor dem Arbeitsgericht einreichen. So lange dies nicht passiert, ist die Kündigung gültig, auch wenn der BR widerspricht. Dabei hat der Auftraggeber nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt bei der Wahl des Arbeitnehmers zu kündigenden in sozialen Kriterien, die Kündigung gegen eine im Unternehmen vorhandene und mit dem BR ( (gem. 95 BetrVG) abgestimmte Selektionsleitlinie würde, die an kündigende Arbeitnehmer an einer anderen Stelle im gleichen Unternehmen oder in einem anderen Unternehmen des Betriebes weiterbeschäftigt werden kann, eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unter geänderten Arbeitsvertragsbedingungen ist möglich und der Arbeitnehmer hat damit Einverständnis erklärt
Dementsprechend hat der Arbeitnehmer das Recht, auf Gesuch hin bis zum Ende des Arbeitsgerichtsverfahrens weiterbeschäftigt Mitglied des Arbeitsgerichts zu werden, wenn der BR sich gegen Kündigung ausgesprochen hat. So hat wäre auch im Falle einer illegalen Kündigung der Mitarbeiter zunächst aus dem Unternehmen und erst danach würde bestimmt, dass er/sie weiterbeschäftigt werden muss.