Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Hauptjob und Nebenjob
Nebenjob und HauptberufHaupt- und Nebenjob: Wenn Ihre Vorstellungen Ihr Einkommen übersteigen
Wenn Sie Ihre Vorstellungen realisieren wollen, aber noch nicht genug haben, können Sie Ihr Vorhaben auf zwei Wegen erreichen: Sie können so lange einsparen, bis Sie gemeinsam genug haben. Oft bleiben nur Teilzeitjobs oder andere zusätzliche Einkünfte übrig. Damit haben rund 2,2 Mio. Beschäftigte eine Haupt- und eine Nebenbeschäftigung, so die Angaben des IAB.
Aber eine typische Nebenbeschäftigung als Oberkellner, Taxichauffeur oder Händler wird rasch ziemlich mühsam, wenn man nicht genug Ruhe bekommt. Sehen Sie sich in Ihrer Ferienwohnung oder Ihrem Weinkeller um. Ihre Vorteile: Sie räumen die Ferienwohnung, den Weinkeller oder den Schrank, machen sich frei von kontaminierten Flächen und erhalten auch dafür Bargeld.
Eine Zweitbeschäftigung ist wegen der weiteren Wege zum nächsten Auftrag oft so zeitaufwändig. Wer von zuhause aus arbeiten kann - zum Beispiel als Freiberufler, die freiberufliche Aufgaben übernehmen - hat deutlich weniger Zeit. Am Abend können Sie dann bequem am Computer oder Tisch sitzen, ohne Ihre Ferienwohnung wieder zu verlassen: Wenn Sie gerne gut schreiben, können Sie z.B. für Internetportale schreiben, die oft auf der Suche nach gutem Text sind.
Sehen Sie sich in Ihrem Umfeld um: Welcher Auftrag wird häufig an Freiberufler erteilt? Verfügen Sie über oder können Sie sich die notwendigen Fertigkeiten angeeignet haben, um solche kleinen Bestellungen nebenbei zu übernehmen und so Ihre Registrierkasse zu verbessern? Dies bedeutet: Fachleute, die ihren Vierbeiner oder ihre Katz von einem Tierarzt versorgen ließen, können die anfallenden Gebühren einfordern.
Dies bedeutet: Wer einen Nebenjob als Tierpfleger anstrebt, hat nun gute Landkarten - und bekommt durch diese wunderschöne Arbeit auch noch ein nettes Zusatzeinkommen. Hast du ein Steckenpferd, mit dem du dein ganzes Leben lang verdienen kannst? Vorsicht: Prüfen Sie immer Ihren Anstellungsvertrag! Vor dem Start einer Nebenbeschäftigung, ob berufstätig oder selbständig:
Überprüfen Sie vorab den Anstellungsvertrag Ihres ersten Jobs. Diese kann vorsehen, dass eine Teilzeitbeschäftigung bewilligt werden muss oder dass der Unternehmer mindestens über die Nebenbeschäftigung und das zusätzliche Einkommen aufklärt wird.