Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Verbale Beleidigung am Arbeitsplatz
Mündliche Beleidigung am ArbeitsplatzSonstige Verhaltensregeln bei Arbeitsstreitigkeiten
Ihre Arbeitgeberin ist empört über diese Respektlosigkeit: Er beschuldigt sie, sie zu beleidigen - sie macht sich auf ihre Entlassung gefasst. Die Arbeitsgerichtsbarkeit befasst sich tagtäglich mit ähnlichen Vorgängen. Wenn Sie Ihren Vorgesetzten oder Mitarbeiter mündlich angreifen, können Sie entlassen werden. "Beleidigung ist in diesem Kontext als eine Aussage zu sehen, die die Würde der anderen Partei missachtet", erklärt Boris Arendt, Anwalt mit Schwerpunkt in Berlin.
"Christian Götz, Sekretär der Gewerkschaft der Berliner Verwaltung der Vereinten Nationen, betont: "Nicht jede grobe Aussage im Zorn ist eine Beleidigung. Auch das Bildungsniveau der Person und ihre psychologische Lage müssen berücksichtigt werden. "So ist zum Beispiel auf der Baustelle der verbale Ansatz in der Regel stärker als in der Bank", sagt Götz.
"Generell ist keine verhaltensbedingten Kündigungen möglich, wenn der Mitarbeiter den Chef im Privatgespräch mit anderen beleidigt", erläutert Luis Fernando Ureta, Anwalt mit Interessensschwerpunkt Gewerberecht in Hannover. Das gilt in jedem Fall, wenn man sich darauf verlassen kann, dass die Diskussion in diesem Kreise bleibt, so der Anwalt. "Die Beleidigung in einem großen Zirkel ist nicht so rasch gelöst.
"Es hat eine ganz andere Auswirkung und ist daher ernster", sagt Ureta. "Die Beleidigung muss nicht zwangsläufig während der Arbeitszeiten eingetreten sein, um Anlass zur Beendigung zu geben", so Volker Römermann, Arbeitsrechtler in Hannover. Die Beleidigung des Arbeitsgebers auf der persönlichen Internetseite des Mitarbeiters kann natürlich zu einer Entlassung führen.
"Im Falle einer geschriebenen Beleidigung kann davon ausgegangen werden, dass sie gut durchdacht und durchdacht war. "Andererseits verschließen die Gerichten kaum die Augen vor fremdenfeindlichen, rassistischen oder anti-semitischen Äußerungen: Nach der konsequenten Judikatur des Bundesarbeitsgerichts sind solche Aussagen prinzipiell zur Rechtfertigung einer Entlassung angemessen, so Rechtsanwältin Römermann.
"Bei Arbeitskämpfen zum Beispiel sind die Köpfe der Menschen aufgeregt, und in dieser speziellen Lage muss der Unternehmer kleine Beschimpfungen hinnehmen", sagt der Gewerkschafter und Anwalt Christian Götz. Selbst wenn der Vorgesetzte seinen Mitarbeiter herausfordert und ihm eine Beleidigung entgegensetzt, ist eine Entlassung nicht rechtfertigen. "Wenn sich die Kolleginnen und Kollegen gegenseitig beschimpfen, muss der Boss vielleicht eingreifen", sagt Ureta.
Er hat in diesem Kontext eine Sorgfaltspflicht. Der Anwalt empfiehlt prinzipiell, zuerst zu probieren, den Konflikt mit einem GesprÃ?ch beizulegen. "Die Beleidigung ist vor Gericht nur sehr schwer zu beweisen", sagt Ureta. Wenn jedoch die Vorderseiten gehärtet sind, sollten zu Beweismittelzwecken Hinweise auf Zeit, Platz und Gehalt der Beleidigung gemacht werden.
Zeitzeugen sind in diesem Kontext rar, aber natürlich hilfsbereit. Anwalt Römermann bekräftigt auch das Beweisproblem: "Sowohl Unternehmer als auch Angestellte sollten alle bei einem Ereignis Beteiligten im Sinne eines möglichen arbeitsgerichtlichen Verfahrens vernehmen und sie auffordern, den Verlauf der Ereignisse in schriftlicher Form festzuhalten. "Es ist sehr wichtig für den Auftraggeber, sich über den genauen Wortlaut des Mitarbeiters zu informieren, bevor er die Folgen ausspricht.
In den meisten FÃ?llen ist eine Vorwarnung erforderlich.