Wann kann der Vermieter Kündigen

Ab wann kann der Vermieter den Vertrag kündigen?

Ihr Vermieter hat andere Regeln im Mietrecht als Sie, um Ihren Mietvertrag zu kündigen. Der Vermieter muss den Mieter jedoch vorher warnen, bevor er kündigt. Es kann jedem von uns passieren. Ein Mieter kann zwar jederzeit grundlos kündigen, aber für den Vermieter ist es viel schwieriger, einen unerwünschten Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Ein Vermieter kann seinen Mieter nach allgemeinen Regeln nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.

Kann der Vermieter kündigen, wenn eine Mietermäßigung vereinbart wurde?

Sie können als Mietinteressent die Mieten reduzieren, wenn ein deutlicher Mietausfall besteht und kein Anlass besteht, die Mietreduktion auszuschließen (siehe ABC der Mietminderung). Im Falle von sehr großen Mietausfällen kann gar eine Mietreduzierung von 100% in Erwägung gezogen werden, so dass der Pächter praktisch keine Mieten mehr bezahlen muss.

Jeder, der zur Minderung des Mietzinses befugt ist, muss keine Kündigungen durch den Vermieter fürchten oder, falls der Vermieter kündigen sollte, ist dies gesetzlich nicht gerechtfertigt. Die Vermieterin muss eine gerechtfertigte Mietzinsreduktion in Kauf nehmen und kann diese nicht als Grund für eine Beendigung verwenden. Es gibt aber auch Aufstellungen, die den Vermieter zur fristlosen Abmeldung ermächtigen.

Dies ist z.B. der Fall, falls der Pächter den Kürzungsbetrag "schuldhaft" zu hoch hat. Schuldig bedeutet, dass der Vermieter einen geringfügigen Fehler nachlässig oder gar absichtlich als zu hoch einstuft und damit den Verminderungsbetrag zu hoch ansetzt. Dies wäre der Fall, falls der Mieter aufgrund eines sehr geringfügigen Fehlers in seiner Eigentumswohnung die Mietpreise deutlich reduzieren würde.

Befindet sich der Vermieter dann mit mehr als zwei Monaten Miete im Verzug, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung ermächtigt. Sollte jedoch der betreffende Fehler den Anspruch des Mieters auf Mietzinsreduktion begründen und der Pächter die Mietzinsreduktion mäßig anwenden, z.B. indem er sich an früheren Gerichtsentscheidungen zur Mietzinsreduktion orientieren will, kann der Vermieter den Vertrag auf keinen Fall kündigen (siehe zur Mietzinsreduktion, gestaffelt von 1 bis 2).

Die Kündigung des Vermieters ist auch dann nicht möglich, wenn die Höhe der Mietzinsminderung mehr als zwei Monate betragen sollte. Mietinteressenten, die eine Mietreduzierung vornehmen, sollten das gesparte Kapital nicht sofort aufwenden. Sinnvollerweise ist es, die gesparte Mietsumme erst einmal beiseite zu legen. Eine Rechtsstreitigkeit mit dem Vermieter ist aufgrund der Mietreduzierung vorhersehbar.

Dann kann es sein, dass die Mietzahlung später erfolgen muss, auch weil z.B. die Mietkürzung zu hoch ist. Wir empfehlen Ihnen in jedem Falle, sich bei einer Mietreduzierung an einen Anwalt zu wenden. Lies auch: Defekte und Mietminderung: Wann kann die Mietsumme reduziert werden?

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