Chmiel Consulting

Die Chmiel Beratung

Debcon: Filesharing Verkauf von Forderungen an Chmiel Consulting Zunächst HITMIX Music Agency Erich Öxler, dann Debcon GmH, jetzt Chmiel Consulting Inhaber André Chmiel - wieder einmal gibt es eine Filesharing-Forderung wegen abgetretenen Lizenzansprüchen auf Schadensersatz nach einer vermeintlichen Copyright-Verletzung über eine P2P-Börse. Nach dem aktuellen Brief von Chmiel Consulting ist die Sache gegen eine Ausgleichszahlung von 250 Euro zu regeln. Zahlungsanfrage von Chmiel Consulting - um was geht es?

Kurz nach 20 Uhr war das erste Serienfax schon vor einiger Zeit. Stattdessen eine Aufforderung von Chmiel Consulting:"(....) mit diesem Brief teilen wir Ihnen mit, dass die Debcon GbR, die von der HITMIX Musicagentur, Erich Öxler, gegen Sie aus unberechtigter Anreicherung nach § 102 S. 2 Urheberrechtsgesetz in Zusammenhang mit 818 Abs. 2 BGB erhobenen Lizenzgebührenansprüche mit wirtschaftlicher Wirksamkeit zum 07.07.2017 veräußert und an uns übertragen hat.

Die Chmiel Consulting und Debcon GmbH: Wer mit wem? Es gibt eine Überlappung zwischen der Firma Chmiel Consulting und ihrem Eigentümer André Chmiel sowie der Debcon GmbH: Ein André Chmiel war früher einer der geschäftsführenden Gesellschafter der Debcon. Die Handelsregistereintragung der Debcon AG beinhaltet folgende Mitteilung vom 31.10.2014: "Nicht mehr Geschäftsführer: Chmiel, Andre, Chmiel, J örg K. O., Chmiel Consulting, (....)" Zahlungsaufforderung: Was ist zu tun?

Das Gleiche wie nach jeder Tauschbörsenerinnerung und nach jeder Tauschbörsezahlung: Das gleiche trifft auf diesen Brief zu:

Die Chmiel Consulting: Forderungsverkauf durch die Debcon-Gesellschaft mbH

Nach dem aktuellen Brief von Chmiel Consulting vom 02.02.2018 soll die Sache gegen eine Ausgleichszahlung von 185 Euro geregelt werden.

Wie bei jeder Tauschbörsenerinnerung und jedem Tauschbörseninkasso ist das erste Gebot von Chmiel Consulting, nicht vorzeitig zu bezahlen, sondern zuerst sorgfältig zu überprüfen.

Zahlungsanfrage von Chmiel Consulting - was tun? Im Falle einer Copyright-Verletzung durch File-Sharing über einen P2P-Filesharing-Dienst ist nur der Angreifer zur Zahlung der Lizenzgebühr verpflichtet, nicht aber ein nicht involvierter Verbindungsinhaber.

Ebenfalls 2018, nach einer Filesharing-Warnung: Kein Verursacher, keine Lizenzkosten.

Mehr zum Thema