Abmahnung österreich

Warnung Österreich

Das Arbeitsgesetz Warnung. Ab wann muss ich meinen Vertrag kündigen? Macht es Sinn, gegen eine Warnung einzuschreiten? Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht Alexander Bredereck, Berlin

Durch die Verwarnung wird die Unzufriedenheit des Arbeitgebers mit einem gewissen Benehmen oder der Leistung des Mitarbeiters festgestellt und als Verletzung der sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Pflichten angesehen. Die Warnung ist mit der Drohung verknüpft, dass der Mitarbeiter mit einer Entlassung gerechnet werden muss, wenn sich das ermahnte Vorgehen wiederholt.

Die Arbeitgeberin möchte regelmässig eine Verwarnung aussprechen oder sich auf eine Beendigung vorzubereiten. Die ( "wiederholte") Verwarnung ist in der Regel unabdingbare Vorraussetzung für eine effektive Entlassung aus Verhaltensgründen. Der Warnhinweis kann informell erfolgen. Vorraussetzung für eine effektive Verwarnung ist, dass der Auftraggeber oder der Verwarnungsberechtigte den Beschäftigten über Natur und Form der gerügten Vertragsverletzungen und Pflichtverletzungen ausreichend informiert und diese mit dem Verweis auf die Gefährdung des Inhalts oder der Existenz des Beschäftigungsverhältnisses in einem wiederholten Fall kombiniert.

Im Warnhinweis muss das ermahnte Benehmen peinlicherweise exakt wiedergegeben werden. Die Arbeitgeberin muss die Stelle, das Alter und die Uhrzeit des gemahnten Handelns angeben. Anhand der Warnung muss der Mitarbeiter in der Lage sein, sein schlechtes Benehmen zu bemerken und sein Benehmen dementsprechend zu verändern. Bei einer mangelhaften Leistung genügt es daher nicht, wenn der Unternehmer nur allgemeine Beschwerden vorbringt.

Obwohl es keine Frist für eine Verwarnung gibt, sollte die Verwarnung umgehend als Reaktion auf den Verstoss ergehen. Durch die Verwarnung verzichtete der Unternehmer auf sein Recht zur Beendigung des konkreten Verhaltens. Ein späterer Austritt des Mitarbeiters aus den gleichen Gründen ist daher nicht zu fürchten. Die Entlassung kann jedoch in Erwägung gezogen werden, wenn der Mitarbeiter das ermahnte Vorgehen wieder aufgreift.

Abhängig von der Stärke des gemahnten Handelns können auch mehrere Warnungen zur Beendigung notwendig sein. Obwohl die ebenfalls ermahnte permanente Pünktlichkeit eines Mitarbeiters prinzipiell eine Entlassung begründet, genügen zwei oder drei Verzögerungen innerhalb eines langen Zeitrahmens nicht. Es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Dauer einer Warnung.

Unbefugte Warnungen müssen sofort aus der Personendatei entfernt werden. Er kann beantragen, dass seine Antwort in die Mitarbeiterakte einfließt. Fachanwalts-Tipp für Mitarbeiter: Wenn Sie eine Verwarnung bekommen, mit der Sie nicht übereinstimmen, genügt oft eine Gegenerklärung zum Personaldossier. Beschwerden gegen eine Verwarnung sollten in der Wirtschaft nur dann eingereicht werden, wenn man den Unternehmer vorsätzlich provoziert, z.B. um eine Entlassung und anschließende Abfindungen zu erwirken.

Bei einer nachträglichen Beendigung muss der Auftraggeber die Ordnungsmäßigkeit der Mahnung nachweisen. Fachanwalttipp für Arbeitgeber: Kurz und bündig. Wenn nur ein kleiner Teil des gemahnten Verhalten später nicht nachgewiesen werden kann, ist die ganze Warnung ineffizient.

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