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Krank ohne au
Erkrankt ohne Auohne schuldhaftes Zögern, um dem Arbeitgeber die Krankheit zu melden.
BR-Forum: Zählung der Krankentage ohne AU
Ein AU muss vorgewiesen werden, wenn die Krankheitsdauer 3 Tage übersteigt. Wenn Sie am Freitags und Montags krank sind, zählen die WIR. Bei uns sind wir auch der Meinung, dass das WIR zählen, wenn Sie sich am Montagmorgen zum ersten Mal krank melden. Wer aber am Montagmorgen erkrankt, ist von diesem Tag an nicht mehr arbeitsfähig und nicht zwei Tage zuvor.
Die Arbeitgeberin kann mit dem BR unter Beachtung seiner Mitbestimmungsrechte vereinbaren, dass für den ersten Tag am Montagabend AU-Zertifikate für Krankheiten ausgestellt werden müssen. Falls Sie nur Mo-Fr und der MA nicht am WE arbeitet, ist er nicht gezwungen, an diesem Sonnabend einen Doktor aufzusuchen, wenn er krank wird.
Wenn er noch krank ist, muss er erst am Montagmorgen eine Urkunde haben. Erst wenn er z.B. 10 Tage lang krank ist, wird der WE zu den 10 Tagen gezählt. Wenn Sie sich am Montagmorgen krank melden, müssen Sie am Dienstag eine Urkunde vorweisen (....), es sei denn, es ist in der Firma anders und es ist normal, eine gelbe Notiz vom ersten (oder zweiten oder....) Tag vorzulegen.
Das gleiche trifft zu, wenn Sie sich am Samstag und Sonntag krank melden und am Sonntag noch krank sind, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Dienstgeber am Sonntag eine "gelbe Karte" besitzt. Montags krank, Donnerstags AU muss zuerst verfügbar sein.
Ein Tag krank ohne AU
Guten Tag, meine Partnerin muss heute arbeiten oder die Arbeitszeiten, wenn sie einen Tag ohne AU krank ist. Das Arbeitsverhältnis ist im Hinblick auf diese Vorschrift nicht zu erkennen, da nur das Notwendigste im Arbeitsverhältnis steht und aus 3 oder 4 Satzteilen besteht. Bei der Niederlassungsleitung, wo es heißt, dass diese Vorschrift für das Unternehmen zutrifft, bekommen sie nur die Antwort: Der Boss will es so.
Auch ich habe einige Artikel gelesen und verstehe sie, solange nichts anderes beschlossen oder im A-Vertrag, der die 3-Tage-Regelung vorsieht, aufgelistet ist. Treten häufiger Störungen auf, kann der Vorgesetzte am ersten Tag eine Inspektion einfordern. Nicht alle Vertragsklauseln im Anstellungsvertrag sind gültig, und je nach Ihrer Verhandlungssituation können Sie als Mitarbeiter vor der Unterzeichnung des Anstellungsvertrags die Vertragsklauseln löschen oder ändern.
Guten Tag WoMa, ganz gleich, ob Ihre Partnerin nun am ersten Tag oder später ihre AU einreicht. Das hat nichts mit Nacharbeit im Krankheitsfall zu tun. Sie wäre entweder freigestellt gewesen, dann hätte es ohnehin keine Nacharbeit gegeben, oder sie wäre im Einsatz gewesen und dann hätte es eine weitere Vergütung gegeben, aber keine Nacharbeit!
Bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit gilt 3 EZG = Lohnfortzahlung. Die AG nimmt entweder an, dass Ihre Partnerin krank ist, dann muss sie nicht daran arbeiten, oder sie hat rechtlich wirksam, egal welcher Art, festgelegt, dass am ersten Tag eine AU verfügbar sein muss. Guten Tag an alle, also seh ich es auch so, weil ich die 3-Tage-Regel nicht kennen.
Das Gesetz über die Entgeltfortzahlung legt nicht fest, wann die AU einzureichen ist. Der Auftraggeber kann, wie M Vey schon geschrieben hat, die Einreichung der AU vom ersten Tag an fordern, jedoch nur, wenn dies zuvor im Vertrag geregelt wurde (Arbeitsvertrag, Betriebsvertrag oder Tarifvertrag). Die 3-Tage-Regel findet ohne Absprache Anwendung.
Dies kann nicht der Fall sein, wenn sie zuvor anruft, was als Privatsache vereinbart ist. Der Lohnfortzahlung ist im Fortzahlungsgesetz einschließlich der Vorschriften über die Berichterstattung des Auftragnehmers unterworfen. Die AG hat dem AG erlaubt, die AU (= das Zertifikat) früher als gesetzlich vorgeschrieben zu fordern.
Meiner Meinung nach gibt es keinen "Anspruch" des Auftraggebers auf Nachbesserung dieser Frist, mit oder ohne AU-Zertifikat. Bei nicht entschuldigter Abwesenheit kann der Auftraggeber die Bezahlung ablehnen (kein AU-Zertifikat vorgelegt), dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig eine Verpflichtung zur Nachbesserung. Eine Nachbesserung wäre also die Lösung zu einer Verwarnung oder Beendigung, und ich glaube in diesem Falle "das geringere Übel".
Nur irrtümlich hatte ich begriffen, dass im Falle einer Krankheit die ganze Zeit (!) überarbeitet werden muss (Iusel ).