Was tun bei Abmahnung Filesharing

Vorgehensweise bei einer Warnung Filesharing

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Wie kann ich bei einer Warnung vor Filesharing vorgehen? Quick-Info zur Warnung beim Filesharing.

Rechtsanwalt erklärt: Was soll ich tun, wenn ich eine Dateifreigabewarnung erhalte?

Wer einen Spielfilm, ein Foto oder einen Titel im Netz vertreibt, kann von einer Anwaltskanzlei eine Mail bekommen: Warnung vor Dateifreigabe. In Deutschland haben sich einige Anwaltskanzleien darauf konzentriert, Massenwarnungen zu versenden. Wie kann man vorgehen, wenn man zu Recht oder zu unrecht gewarnt wird? Es wird erläutert, wie Sie mit Warnungen umgehen und ob Sie auch dafür zuständig sind, was andere in Ihrem Netzwerk tun.

Motherboard: Was soll ich tun, wenn ich eine Warnung über die Dateifreigabe in meinem Postfach habe? Das Schreiben der mahnenden Anwaltskanzlei enthält den von Ihnen vermeintlich illegal geteilten Spielfilm, das Lied oder ein anderes Stück sowie das genaue Zeitdatum. Falls ja, lassen Sie trotzdem Bekannte zu Haus im Netz oder teilen Sie eine Verbindung mit Ihren MitbewohnerInnen?

Anwaltskanzleien verlangen oft, dass Sie innerhalb von zwei Monaten antworten. Soll ich nicht erst meinen eigenen Rechtsanwalt mitnehmen? Ist die Anschuldigung nicht korrekt, können Sie zunächst selbst darauf antworten und die Lage beschreiben. Die Warnmeldung ist ein Online-Tool, das Ihnen Vorschläge zur Formulierung eines solchen Briefes gibt.

Warnungen sind auch ein massenhaftes Geschäft. Für deutsche Unternehmen, die beispielsweise die Rechte für US-amerikanische Kinofilme wahrnehmen, sind die warnenden Anwaltskanzleien tätig. Man sollte Menschen warnen, die solche Bilder im Netz bereitstellen. Im Falle einer Abmahnung muss ich neben dem Betrag auch eine Mahnung unterzeichnen.

In den Abmahnungen der Anwaltskanzleien wird jedoch in der Regel ein Wert von rund 5000 EUR angegeben. Wenn Sie die Copyright-Verletzung begehen, müssen Sie dafür bürgen und die Erklärung zur Unterlassung unterzeichnen. Sie haben die Copyright-Verletzung also nicht selbst vorgenommen. Muß ich den Rechtsanwälten mitteilen, wer meine Internetverbindung noch benutzt hat?

Der Gesetzgeber schreibt seit Oktober 2017 vor, dass ein Verbindungsinhaber für die Personen, die seinen Internetzugang benutzen, nicht haftbar sein muss. Es gibt aber immer noch Juroren, die die Dinge anders betrachten. So gehört die Anwaltskanzlei Waldorf-Frommer zu den aktiven mahnenden Anwaltskanzleien und sendet eine lange Reihe von Anfragen mit Beschwerden.

Daher sollte der Verbindungsinhaber untersuchen, wer welche Software auf dem Computer hatte und wer was im Netz gemacht hat. Daher ist es nicht gestattet, andere Menschen zu erforschen. Sie müssen also Ihren Mitbewohnern mitteilen, dass Sie auf ihre Computer Zugriff haben möchten und vielleicht Ihren eigenen Computer so einrichten, dass Sie immer wissen, welche Seite sie aufsuchen.

An dieser Stelle finden Sie alle Beiträge aus unserer Serie "Jurist erklärt". Sie sollten sich von einem solchen Fragenkatalog nicht beirren lassen, sondern können zum Beispiel erklären: "Da meine Zimmergenossen mir gegenüber klar zum Ausdruck gebracht haben, dass sie ein Recht auf Intimsphäre und das Recht auf Geheimhaltung von IT-Geräten haben, war es für mich nicht möglich, auf ihre Computer zuzugreifen und zu erfahren, wer von meinen Zimmergenossen den Verstoß begehen könnte.

"Wird die mahnende Firma mich in Frieden lassen, wenn ich erkläre, dass ich nicht für das Filesharing zuständig bin? Das mit den Warnungen ist sehr verwirrend. Woher haben die mahnenden Rechtsanwälte überhaupt meinen Vornamen? Der Anwalt wird es von Ihrem Anbieter herausfinden. Sie müssen dem zustaendigen Bezirksgericht mitteilen, dass sie den Besitzer eines Internet-Anschlusses suche, von dem aus die Copyright-Verletzung vorliegt.

Diese Datenausgabe wird in den meisten Faellen vom Gerichtshof gebilligt, Sie werden es nicht einmal erfahren. Vorraussetzung ist jedoch, dass die Verletzung des Urheberrechts kommerziell war. Wie ist eine "kommerzielle" Copyright-Verletzung? Dies gilt jedoch nicht für nahezu jeden, der vor dem Austausch von Dateien gewarnt wurde. Die juristische Auslegung geht daher noch weiter: Die von mir verbreitete Arbeit muss eine große Zahl von Menschen ansprechen.

Einige Jurymitglieder scheinen sich vorzustellen, dass man immer mehrere tausend Menschen im Netz erreicht und daher kommerziell handelt. Gewöhnlich habe ich im Netz viel Glueck, wenn ich ueberhaupt 50 Jahre alt werde. Warum verhalten sich die Juroren so, wenn diese Bewertung offensichtlich falsch ist? Meines Erachtens werden in den Warnungen die rechtlichen Grundsätze umgedreht, so dass eine sehr große Zahl von Verbindungsinhabern zur Verantwortung gezogen werden kann.

Die Verwertungsgesellschaft arbeitet mit ihrem Businessmodell. Es wird oft gesagt, dass Warnungen verhindern sollen, dass Menschen Urheberrechte verletzen. In der Zwischenzeit wird die Dateifreigabe immer weniger, aber aus einem anderen Grund: weil die Menschen auf Streamingangebote umsteigen. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Content-Industrie vom Filesharing profitieren kann. Von der EU-Kommission wurde ein Sachverständigengutachten zu den Schäden durch Filesharing in Auftrag gegeben.

Die Folge: Wie bei YouTube wirkt das Filesharing werbewirksam und verursacht, dass mehr Menschen für die Arbeit bezahlen. Sind es auch Juroren, die das Recht zugunsten der Nutzer deuten? Die Gegenpartei muss in diesem Falle nachweisen, wer die Urheberrechtsverletzung begehen konnte.

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