Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Anwalt Urheberrecht Regensburg
Rechtsanwalt Copyright RegensburgCopyright - Weidner & Rössler Anwälte
Der Urheberrechtsschutz gewinnt durch die zunehmende Internationalisierung des Alltagslebens zunehmend an Bedeutung. Jeder, der Bilder unabhängig vom jeweiligen Bildmotiv im Internet publiziert, riskiert, vom Autor gewarnt zu werden. In der Vergangenheit wurde dort regelmässig ein Strafverfahren eingeleitet, das es dem Autor erlaubte, die Person des Aktenschreibers rechtlich zu bestimmen.
Es gilt in diesem Falle das Urheberrecht. Im Moment kommt wieder eine Warnflut der Anwaltskanzlei Waldorf-Frommer, die Urheberrechtsverstöße durch File-Sharing über die Firma Bitt-Torent Clients betrifft. Insbesondere wenn andere Menschen im Haus des Betreffenden leben, z.B. erwachsene oder kleinere Familienmitglieder oder Zimmergenossen in einer Wohngemeinschaft, oder es könnte sein, dass Gäste die Copyright-Verletzung hätten begehen können, ist die Chance nicht schlecht, dass die ganze Nachfrage der Strafverteidiger bereits aussergerichtlich abgewehrt werden kann.
Der technische Unterschied zwischen File-Sharing, anderen Downloads und Streaming ist für die juristische Bearbeitung des Falls von wesentlicher Wichtigkeit. Bei der Dateifreigabe wird auf dem Computer ein anderes Computerprogramm eingerichtet, das auch andere Benutzer des entsprechenden Netzwerkes haben. Solche Syteme wie z. B. Tornado oder E-Mule arbeiten jedoch so, dass die Beteiligten in der Regel andere Personen ebenfalls von ihrem eigenen Computer herunterladen lassen müssen.
D. h., wenn eine Akte heruntergeladen wird, können die einzelnen bereits heruntergeladenen Bestandteile für andere Benutzer zeitgleich heruntergeladen werden. Dies ist bereits als Publikation von geschützten Werken zu verstehen und kann strafrechtlich verfolgt werden und Schadenersatzansprüche anstoßen. Die Urheberrechtsinhaber können selbst oder durch einen Bevollmächtigten Dateiteile von einem Benutzer downloaden und erhalten so seine IP-Adresse ganz rechtsgültig aufgedruckt.
Aber auch hier ist es notwendig, zu überprüfen, wie die IP-Adresse ausgelesen wurde. Doch wer sich ein wenig mit dem Thema beschäftigt hat, kann daraus bereits schließen, dass in diesem Falle der Prüfer der IP-Adresse bereits für die Verteilung des urheberrechtlich geschütztes Werks verantwortlich sein kann und damit selbst eine Copyright-Verletzung erlitten hat.
Für andere Download- und Streaming-Vorgänge gibt es jedoch nur eine einzige Möglichkeit der Anbindung zwischen dem Computer des Benutzers und dem Datenserver, von dem die Datenflüsse zu ihm durchlaufen werden. In diesem Fall weiß nur eine Person die IP-Adresse der anderen Partei. Eine dritte Partei, d.h. der Autor oder sein Vertreter, könnte sich bestenfalls in den Computer einer der Parteien einer IP-Adresse einhacken.
Hier gilt jedoch ein Verbot der Verwertung von Beweismitteln, so dass der Download oder das Streamen durch diesen Benutzer nicht nachgewiesen werden kann. Die Rechtsanwälte der Autoren konnten im Zusammenhang mit der "RedTube-Affäre" an das Landgericht veräußern, um die IP-Adresse des Benutzers beim Streamen zu ermitteln, dass ein speziell dafür entwickelter ("magischer") Dienst dies legal tun konnte.
Es wurde getäuscht, weil es die Rechtssprechung zur Dateifreigabe auf ein Streaming-Problem anwandte, ohne die Differenzen zu wissen oder zu schätzen. Sie sollten daher darauf achten, welchen Anwalt Sie in solchen Angelegenheiten beauftragen. Schnelle rechtliche Schritte sind erforderlich.
Auch die Schadenersatzansprüche und die geschätzten Abmahnungskosten, d.h. die Kosten des Prozessgegners für die Mahnung, sind in fast allen Faellen erheblich ueberzogen. Auch hier sollten Sie sich nicht überstürzen und nicht vor der Ratschläge und Vertretungen durch Ihren eigenen Anwalt zurückschrecken, da dies in der Regel die billigere Alternative ist.