Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung bei Mietern
Warnung für MieterWarnung des Vermieters
Verletzt ein Pächter seine Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis, kann der Pächter ihn mahnen. Warnung bedeutet, dass der/die VermieterIn seinen/ihren MieterIn auffordert, seinen/ihren Auftrag unter konkretem Hinweis auf den Mietvertragsverstoß beizubehalten. Die Mieterin beachtet die Ruhepausen im Hause nicht ständig. Gemäß des Mietvertrages sollte die Halle einmal pro Woche von den Mietern gesäubert werden.
Die Mieterin der zweiten Etage hält sich nicht regelmässig an diese Regelung. Die Mieterin ist vertragsgemäß dazu angehalten, die Mietsumme bis zum dritten Arbeitstag des Folgemonats auf das Vermieterkonto zu übertragen. Allerdings werden die Mieteinnahmen immer zu spät auf das Bankkonto überwiesen. Sie alle sind, so verschieden die einzelnen Fallbeispiele auch sind, Vertragsbrüche, die der Hausherr mahnen kann.
Ein Warnschreiben sollte vom Vermieter nicht unterbewertet werden. Häufig wird der Weg zur Entlassung bei schweren Vertragsbrüchen oder Unterlassungsansprüchen geebnet. Der Gesetzgeber selbst verlangt eine Abmahnung nur in 541 BGB "Unterlassungsanspruch bei vertragswidriger Verwendung" und 543 BGB "Außerordentliche ordentliche Beendigung aus wichtigen Gründen". Die Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter erkennen in der Regel aber auch andere Vertragsverstöße, wie z.B. 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB "Kündigung wegen verschuldeter Pflichtverletzung", die Vorwarnung ist willkommen.
Ein ordentlicher oder gar "fristloser" Rücktritt ist nicht möglich, wenn der/die VermieterIn den MieterIn mit der einzigartigen Nichtreinigung des Stiegenhauses oder mit einer einzigartigen nicht pünktlichen Miete auffängt. Wenn der Hauswirt sie in Sicht hat, macht er die Anzahl der Verwarnungen zu den Mietrechtsverletzungen, die ihnen zum Schicksal werden können. Als Beispiel sei 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB "Kündigung wegen verschuldeter Pflichtverletzung" genannt, in diesem Falle stets zu verspätete Mietzinszahlungen im Zusammenhang mit der Behauptung "Ich bezahle, wenn der Betrag auf dem Spielerkonto ist".
Der Eigentümer war des Verhaltens des Mieters überdrüssig, zahlte die Mieten nicht rechtzeitig und wurde verwarnt. Der Vermieter hat nach etwa sieben Verwarnungen den Vertrag gekündigt, alternativ ordnungsgemäß. Der Bezirksrichter war auf ihrer Partei, sie verweigerte die sofortige Beendigung, aber die Höhe der Verwarnungen rechtfertigte eine ordnungsgemäße Beendigung des Mieters.
Eine permanente Überprüfung des Mietzinseingangs durch den Eigentümer und die repräsentative Leitung ist unzumutbar. Natürlich gibt es keine Erfolgsversprechen (z.B. der Pächter erklärt sein vertraglich abweichendes Verhalten), die unter Berücksichtigung der beiderseitigen Belange der Vertragsparteien rechtfertigt werden können (z.B. des Mieters oder anderer Nutzer ernsthaft beleidigt), der Mieters mit der Bezahlung seiner Mieten an zwei aufeinander folgenden Terminen im Nachhinein oder der Mieters mit der Bezahlung der Mieten in einem mehr als zwei Terminen umfassenden Zeitrahmen in der Größenordnung eines Betrags, der die Mieten für zwei Monat erreichen, in Rückstand ist.
Um Ihre Abmahnung nicht ungültig zu machen und im Fall einer späteren Beendigung des Mietvertrages auch einer Überprüfung vor dem Bezirksrichter standzuhalten, sollten Sie die Formalitäten eines Mietvertrages beachten. Die Anforderungen an eine rechtsverbindliche Abmahnung mit weiteren Musterbriefen haben wir für Sie in unserem Beitrag "Abmahnung im Wohnungseigentumsrecht, so formuliert man es richtig" zusammengestellt.