Nachtruhestörung Mietrecht

nächtliche Störung im Mietrecht

wie das Mietrecht wirklich aussieht Dadurch sind während dieser Ruhephasen Außengeräusche nicht mehr merklich. Das Geschirr ist bei Stereomusik sehr strenge. Vorsicht: Auch außerhalb der Ruhepausen darf eine Anlage nicht so weit nach oben gedreht werden, dass der benachbarte Mensch dadurch beeinträchtigt wird. Sobald die Bullen anrufen..

.. Wenn es zu viel wird, kommt vielleicht die Gendarmerie.

Der Beamte mahnt, teilweise wiederholt, kann den Geräuschpegel mit einem Lautstärkemesser erfassen, evtl. das System bei Wiederholung abholen und gar Parteigäste nach Haus senden. Bei einer nächtlichen Störung der Ruhe müssen Sie mit einer Geldstrafe für Lärmbelästigungen im unteren 3-stelligen Prozentbereich rechnen. 2. Beamte dürfen die Ferienwohnung nur wegen einer einfachen Störung der Ruhe nicht benutzen.

D. h. sie müssen zuerst das Gesprächsthema mit dem Organisator der Feier finden. Auch wenn ein Besucher die Funktionäre reinlässt, kann der Vermieter sie auffordern, die Ferienwohnung zu räumen. Im Übrigen: Bei Tatverdacht, z.B. bei illegalen Betäubungsmitteln auf der Partei, kann die Gendarmerie die Wohnungen aufsuchen.

Mieterrechte bei Lärmbelastung

Prinzipiell muss jeder Bewohner (Hauptmieter, Untervermieter, Wohnbewohner, Bewohner einer Gewerbeeinheit) einen gewissen Geräuschpegel tolerieren, der von außen oder von aussen eintritt. Wenn die Lärmpegel nicht mehr akzeptabel und damit inakzeptabel sind, hängen sie von der Lärmart und der örtlichen Lage ab, z.B. Uhrzeit der Lärmbelastung, sei es ein neues Gebäude oder ein altes Gebäude, das Gebäude ist empfindlich, der Geräuschpegel geht von Kinder aus.

Ist der Lärm nicht mehr akzeptabel, hat der Pächter das Recht auf eine einstweilige Verfügung gegen die Ursache des Mangels. Die Mieterin kann den Täter durch eine einstweilige Verfügung und zwangsweise Inhaftierung aufhalten. Andererseits hat der Pächter das Recht auf Mietminderung durch den Pächter, da die gemietete Wohnung oder Gewerbefläche aufgrund der Lärmbelastung mit einem unzumutbaren Fehler belasten.

Der Betrag der Mietzinsreduktion richtet sich immer nach den Gegebenheiten des Einzelfalles. Die Mietpreisreduktion ist umso größer, je sensibler die Lärmbelästigung ist. Ein Mietminderungsanspruch besteht jedoch nur für den Zeitpunkt, in dem dieser eintritt. In einem Extremfall hat der Pächter gegenüber dem Hausherrn die Forderung, dass dieser den ruhigen, störenden Nachbar beendet.

Die Lärmbelastung sollte dem Hauswirt so frühzeitig wie möglich mitgeteilt und zur Behebung des Mangels auferlegt werden. Weil der Pächter das generelle Risiko der fristlosen Beendigung wegen der reduzierten Pacht durch den Pächter wegen Nichtbezahlung der Pacht hat. Sollte der Hausherr die Entfernung der Schallquelle nicht einhalten, sollte auch eine rechtliche Auseinandersetzung erwogen werden.

In Gerichtsverfahren liegt es in der Verantwortung des Mieters, die Länge und das Ausmass der Geräuschbelastung nachweisen. Der Lärmort und -zeitpunkt, die Lärmart und -methode, falls ZeugInnen anwesend sind, sollten mit Datum, Namen und Adresse aufgezeichnet werden. Schließlich ist das grösste Lärmproblem der Nachweis dafür. War die Lärmbelastung dem Vermieter jedoch bereits bei Vertragsabschluss bekannt, kann das Recht auf Mietminderungen ausgeklammert werden; z.B. wird ein gewisser Grad an Bautätigkeit in einem Neubaugebiet häufiger toleriert.

Gemäß der Schallschutzverordnung gelten eine Nachtpause von ca. 2 - 3 Uhr und Ruhepausen an Werktagen von ca. 5 - 4 Uhr sowie von ca. 5 - 4 Uhr.

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