Paragraph 437

Artikel 437

Die Rechte des Käufers bei mangelhafter Ware (§ 437 BGB):. c) Schadensersatz, Aufwendungsersatz (§ 437 Nr. 3 BGB), 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB verpflichtet, nach Wahl des Käufers den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern.

Die Nacherfüllung, §§ 437 Nr. 1, 434, 439 BGB; Rücktritt (§§ 218, 440 BGB beachten). etwaige Nacherfüllung, §§ 437 Nr. 2, 1. alt.

privatrechtlich

a) Abtrennung des Vertragsteils und Abtretung des Rechtes aus dem Einkaufsvertrag (§ 4331 BGB): Lieferung der mangelfreien Sache. Zwar kann eine Sache beim Erwerb sowohl einen Sach- ( 434 BGB) als auch einen Rechtsmangel ( "435 BGB") haben.

b) Gesetzlicher Einkauf ( 4532 BGB): bezieht sich auf die Geltung der Warenkaufvorschriften. Eine gutgläubige Übernahme ist bei der Abtretung von Rechten nicht möglich. Mit der Abtretung entsteht ein Recht auf eine Besitzurkunde (§ 403). Sachmängel gelten als mangelhafte Leistung und als Verletzung von Pflichten im Sinne des § 280 I BGB.

Sach- und Rechtsmängel nach §§ 434, 435 BGB: 4343 BGB Bestimmt, wann und ob die Sache einen Sachmangel aufweist. Der objektive Charakter umfasst auch Aussagen über die Art der Ware (z.B. Eigenschaft der in der Anzeige beworbenen Ware; der Handel ist auch für Informationen des Produzenten verantwortlich).

434 II BGB ("IKEA"-Klausel) Das Recht auf eine mängelfreie Sache steht auch dann zu, wenn die Sache selbst zusammengebaut wird. 4354 ) BGB Ein Kaufgegenstand kann einen Rechtsmangel aufweisen (z.B. beim Erwerb eines angeblichen Baugrundstückes, für das keine Baubewilligung vorliegt). Mit dem Eigentumserwerb können nur Eigentumsvorbehalte verbunden werden, keine Materialmängel. Bei einem rechtmäßigen Erwerb muss das Recht zum Übergabezeitpunkt fehlerfrei sein.

Rechte des Bestellers bei Mängeln der Ware (§ 4375 BGB): Soweit der Kaufgegenstand für einen Sachmangel im Sinne der 434, 435 BGB verantwortlich ist, kann der Sachmangel gemäß § 437 BGB behoben werden. 437 BGB bezieht sich auf das Gesetz über die Gewährleistung und die daraus resultierenden Rechtsbehelfe: a) die Nacherfüllung, c) Schadenersatz, Kostenersatz ( 437 Nr. 2 BGB), Das Sonderrecht des Kaufgesetzes, d. h. die Erfüllung ( 437 Nr. 1 BGB) hat gegenüber den übrigen Rechten des Bestellers den Vorzug.

Darüber hinaus kann gemäß 3236) BGB ( 437 Nr. 2 BGB) die Klage wegen Nichterfüllung eingereicht werden ad (a): Folgeerfüllung gemäß §§ 437 Nr. 1, 4397) BGB: 439 III BGB Der Auftragnehmer kann sich gegen die Erfüllung der Vertragspflichten abwehren. Zum Beispiel "wenn die naturgesetzliche Möglichkeit der Nacherfüllung wegfällt ( 275 I BGB) oder wenn die Klage nach 275 II oder III durchsetzbar ist.

Im Falle des 281 II BGB und des 323 II ist keine Frist erforderlich, wenn die Nacherfüllung verweigert wird oder wenn sie nicht zumutbar ist (2. Möglichkeit der erfolglosen Nachbesserung). Danach geht es weiter mit 323 V S. 1, nach dem bei unerheblichem Sachmangel kein Widerruf möglich ist.

Die Herabsetzung ist durch Abschätzung der Wertverminderung aufgrund des Fehlers zu ermitteln. ad ©: Schadenersatz gemäß § 437 Nr. 3 BGB: Absatz-Kette: 440, 280, 281 (Nacherfüllung ist möglich, aber nicht erfolgten Schadenersatz statt der Leistung), 283 oder 284 und 211a II (Vorliegen des Fehlers von vornherein): - 280, 281 BGB, (nicht beseitigbare Anfangsfehler), - 280, 283 BGB (Schadenersatz bei Ausschluß der Leistungspflicht), - 284 BGB (Ersatz nutzloser Aufwendungen).

Ergänzend zum Schadenersatzanspruch nach 437 BGB gibt es einen Anspruch auf Ersatz von Folgekosten gemäß § 280 I BGB. Oft ist es schwierig festzustellen, ob ein Schadenersatz nach " 280 I BGB zu zahlen ist oder ob eine Haftung für Mängel vorlag.

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