Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Tropico 5 Abmahnung
Trophäe 5 VorsichtWarnung Kalypso Media GmbH Schutt Waetke Rechtsanwälte
Für Inhalte, Vollständigkeit und Aktualität von den Angaben übernehmen veröffentlichen wir keine Gewähr. Rechtsanwälte Schüt, Waetke, An der RaumFabrik35, Calypso MediaGmbH ließ von Rechtsanwälte Schüt, Waetke wegen einer Copyright-Verletzung durch die Verwendung und Auswertung von Programmen in sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken (sog. Tauschbörsen wie BitTorrent, eKad, eDonkey oder eMule) warnen.
Verwarnungen fanden bisher z.B. unter für folgende Arbeiten statt: Die Lieferung einer strafverstärkten Unterlassungserklärung und die Auszahlung einer Pauschale in Höhe von regelmäà EUR 500,-- für die Entschädigung der entwickelten Rechtsanwaltsgebühren und als allgemeiner Schadensersatz wurden gefordert. Der eingereichte Schlichtungsvorschlag verweist nur auf die konkreten Rechtsverletzungen, so dass bei weiteren Verstößen gegen das Urheberrecht, die nicht durch eine eingereichte Unterlassungserklärung abgedeckt sind, eine weitere Abmahnung ergehen kann.
Durch die Unterschrift auf der eingereichten Seite Unterlassungserklärung und die Bezahlung des Abrechnungsbetrages wird nur die (eine) Sache beigelegt. Dies entschädigt vor allem nicht für sonstige Verstöße gegen das Urheberrecht von zurückliegenden, die dem Warner nicht bekannt waren. Aus diesem Grund können weitere Warnungen ausgegeben werden. Das Landgericht Halle (Saale) kommt daher mit Beschluss vom 24. Nov. 2009 (Az. 95 C 3258/09) zu dem Schluss, dass in einem Warnfall, in dem dem Tauschbörsen erstmals nur ein Film-Titel geboten wurde, der Schätzwert von EUR 10000,-- überhöht ist.
Der Gerichtshof hielt EUR 1200,-- für für angebracht, da es sich um einen geringfügigen Verstoß handelt: "Die Zugänglichmachen von Film- und Musikdateien im Netz über werden die Film- und Musikbranche in erheblichem Maße zu geschädigt machen. "Das Amtsgericht Darmstadt würdigt mit Entscheidung vom 20.04. 2009 (Az. Qs 99/09) im Rahmen der Fragestellung, ob die Einsichtnahme in Akten/ Informationen gewährt (Konfliktgebiet Grundrechte) wird, dass auch bei zwei zum Hochladen angebotene Filmwerke ein Trivial vorhanden ist und somit aufgrund der Trivialität keine Einsichtnahme in Akten gewährt: " Da die Kanzlei bereits beschlossen hat, wird eine solche Trivialität angenommen, wenn über nur eine einzige Musikstück oder ein einzelnes Filmstück zum Download zur Verfügung gestellt wurde (LG Darmstadt, Entscheidung vom 12. Jan. 2009).
Nr. 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 für individual Musikstücke; Entscheidung vom 17.04. 2009, Nr. 9 Qs 98/09 für individual film works). Maßgeblich ist das jeweilige Fehlverhalten im konkreten Fall, das in jedem Fall zu beurteilen ist für selbst getroffen wird, da die rechtlichen Verstöße anderer Nutzern nicht auf den/die Betroffene zurückgeführt werden können.
Im vorliegenden Verfahren, in dem zwei Kinofilme der Klägerin innerhalb von mehreren Arbeitsstunden entweder mehrfach oder unter durchgängig zum Download zur Verfügung gestellt wurden, ergibt sich jedoch die De-minimis-Begrenzung auf präzisieren Danach gibt es konkrete und messbare Hinweise darauf, dass für eine systematische Rechtsverletzung begangen hat und der von Täter verursachte, privatrechtliche Schadensersatz im Sinn von  97 Urheberrechtsgesetz (UrhG) nicht mehr als für anzusehen ist.
Gleiches trifft auf für zu, wo fünf Musik-Alben angeboten werden, da ein Fotoalbum mit einem Film zu vergleichen ist, oder - unter der Voraussetzung, dass es im Durchschnitt etwa 10 Tracks auf einem Fotoalbum gibt - wenn man 50 einzelne Musikstücken von einem oder mehreren Künstlern anbietet. So ist zu beachten, dass unter anderem mit dem Bezirksgericht Halle (Saale) und dem Landesgericht Darmstadt mindestens ein Teil der Rechtssprechung bei einer erstmals erfolgten Urheberrechtsverletzung durch File-Sharing in kleinem Umfange (Landgericht Darmstadt: Bagatelle mit bis zu 5 Film- oder 5 Musikalien oder 50 Einzelmusiktiteln ) ein streitiger Wert von eindeutig unter dem ansonsten üblichen EUR 10.
Die verlangte Entschädigung aus Aspekten der Lizenzvergleichung (Angebot zum Upload obwohl dafür keine Konzession des Rechtsinhabers vorlag), ist nach Auffassung des Landgerichts Halle (Saale) mit Entscheidung vom 24. November 2009, Az. 95 C 3258/09 nur in Höhe von EUR 100,- bezugsberechtigt. Zielsetzung dieses Standards ist es, die Betreffenden vor unverhältnismÃunverhältnismà hohe Berechnungen der Warnung Rechtsanwälte mit ersten Warnungen zu schützen.
Selbst wenn diese Bestimmung für im jetzigen Falle nicht direkt zu berücksichtigt werden kann, da sie nur angewendet werden kann für Fälle Fälle, in der nach dem 01.09.2008 eine Verwarnung ergangen ist, das Ziel des Gesetzgebers, mit der Schaffung dieser Bestimmung bei der Beurteilung des Streitwertes Fälle. "Nach Auffassung des Landgerichts Halle (Saale) ist daher für nur einen einzigen Urheberrechtsverstoß in einem Film, soweit eine Übertragung auf ein Programm möglich ist, ein Schadensersatz für Lizenzanalogie in Höhe von EUR 100,00 anzusetzen.
Zudem sind, wie bei jeder Warnung im Urheberrechtsbereich, die Fragestellungen des Beweisproblems bei der Ermittlung des Verbindungsinhabers mittels der IP-Adresse, der Missbrauch des W-LAN-Netzes durch Dritte und schließlich die Fragestellung an prüfen, ob auf Grund der simplen, routinemäà zur Verfügung gestellten Buchstaben eine Deckelung von Rechtsanwaltsgebühren angegeben ist, ohne dass es zu einer schwierigen rechtlichen Begrenzung von Ausführungen kommt (siehe dazu auch Deckelung Rechtsanwaltsgebühren).
Auch wenn davon auszugehen ist, dass die ausdrückliche Warnung ungeprüft eingetreten ist, wird eine antwortliche Konsultation empfohlen, da Unterlassungserklärung von der Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwälte Schutt, Waetke nicht unterschrieben werden sollte ungeprüft, da diese zu weit reichend ausgestaltet ist und eine Pflicht für 30 Jahre beinhaltet. Es ist nicht ratsam, selbst eine geänderte Unterlassungserklärung einzureichen und nichts anderes zu tun, da dies nicht dazu dient, die Sache auf führt zu regeln und die im Netz verfügbaren Templates zum Teil fehlerhaft und nicht auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt sind.
Zielsetzung eines antwortlichen Tätigkeit sollte im beschriebenen Falle eine Verteidigung von Ansprüche sein oder soweit die Rechtsverletzung nicht auszuschließen ist, unter Übergabe einer kompetent modifizierten Unterlassungserklärung, die Minderung der Ansprüche des Widersprechenden, Sicherstellung vor weiteren Verwarnungen und eine gesonderte Beilegung außerhalb eines Rechtsstreites. Unsere Hinweise: im einzelnen überprüfen verlassen, ob die angebliche Copyright-Verletzung vorhanden ist und ob vor allem die behaupteten Ansprüche rechtlich durchsetzbar sind; unter keinen Umständen das angefügte strafverstärkte Unterlassungserklärung Zeichen, ohne vorher eine fachliche Beratung einzuholen.
Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, sollte übernahmen eine geänderte Unterlassungserklärung zugestellt werden (ohne die Übernahme der Pflicht, den Wert des Streitgegenstandes zu ermitteln und ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht, unter der auflösenden Voraussetzung einer anderen Gerichtsentscheidung, usw.); rufen Sie nicht den warnenden Anwalt an, um zu handeln. Von einer ungeprüfte modifizierten Unterlassungserklärung für für empfehlen wir Ihnen, den eigenen Rechtsstreit zu verwenden; eine sachkundige Bearbeitung Ihres Falls sollte mit folgendem Ziel erfolgen: - Verhindern eines juristischen Vorgangs mit weiteren Gebühren (Schadensbegrenzung); - Reduzieren von für und der ggf. zu gewährende Schadenersatz (Schadensminderung); - Schreiben von Bestätigung des opponierenden Vertreters mit Angabe des (reduzierten) Streitwerts alle anderen Ansprüche des Abmahnrechtsinhabers Unterlassungserklärung sind (Schadensprävention).
Für die Erstellung einer geänderten Unterlassungserklärung benötigen Sie die Unterstützung eines Anwaltes, der zunächst überprüft ob die Abmahnung im Einzelfall gerechtfertigt war und die weiteren Vorgehensweisen mit Ihnen abstimmt. Gerne beraten wir Sie per Telefon in welcher Art, mit welchem Wagnis und mit welchen Erfolgschancen wir in Ihrem Falle vorgehen können.
Wenn Sie sich nach unserem Anruf entschließen, dass wir für Sie tätig werden sollen, sind die Dokumente dann bereits für eine sofortige Verarbeitung verfügbar. Nennen Sie uns Ihre gewünschte Zeit für a Rückruf, wir werden uns bemühen, diese beizubehalten. Wir sind uns der Sache bewusst, wenn Sie dies tun wünschen innerhalb weniger Minuten für können Sie werden tätig
Das in den Foren häufig nur ein geänderter häufig zu liefern und keine Zahlungserleichterungen zu machen oder die generelle Geltendmachung durch den Zahlungseingang von EUR 100,00 zu wollen, kommt mit einer Beschwerde auf teueres Unterlassungserklärung zu Stande. Die Abmahnung, die Sie erhalten haben, erfordert eine schnelle Erledigung.