Verhalten bei Kündigung durch den Arbeitgeber

Kündigungsverhalten des Arbeitgebers

strafrechtlich verfolgt wird). Besonders im Falle einer Verhaltenskündigung sollten Sie diese nicht vorzeitig aussprechen und vor allem an eine Warnung denken. Die Kündigung muss vom Arbeitgeber beachtet worden sein. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung kann die Situation anders aussehen. Dies basiert auf einem kontrollierbaren Verhalten des Mitarbeiters.

Die Kündigung durch den Arbeitgeber! Grundlegende Regeln für das korrekte Verhalten

Die Kündigung ist nicht nur im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitsgebers gefährdet, sondern kann auch zu einem plötzlichen Verlust eines zuvor als gesichert eingestuften Arbeitsplatzes durch geänderte Rahmenbedingungen (neuer Bereichsleiter, neue Unternehmensausrichtung, Produktionsverlagerung usw.) kommen. Die Arbeitgeber bemühen sich in solchen Fällen, das Beschäftigungsverhältnis zu kündigen. Eine Kündigung oder das Anbieten einer Aufhebungsvereinbarung führt in der Regel zu Verunsicherung und Verunsicherung beim betreffenden Mitarbeiter.

Im Kündigungsfall sind folgende vier grundlegende Regeln zu beachten: Die Kündigung eines Anstellungsverhältnisses muss immer in schriftlicher Form sein. In den meisten Fällen sendet der Arbeitgeber die Kündigung per Einschreiben (normaler Postbrief, Einschreiben/Rückschein, Einschreiben) oder läßt die Kündigung durch einen Kurier in Ihren Posteingang schicken.

Die Kündigung wird mit dem Einfügen der Kündigung in Ihre Mailbox als zugegangen betrachtet. In der Regel wird dann davon ausgegangen, dass Sie die Kündigung bekommen haben. Deshalb ist es besonders hilfreich, dass Sie Ihre Mailbox jeden Tag ausleeren. Wenn Sie die Mailbox aufgrund einer länger andauernden Abwesenheit, z. B. Urlaub, nicht entleeren können, müssen Sie eine entsprechende Anweisung erteilen und über die empfangene Mail informiert werden.

Beachten Sie den Zeitpunkt der Kündigung. Der Arbeitgeber überlässt Ihnen die Kündigung entweder zuhause oder an Ihrem Arbeitsplatz. Die Kündigung sollte in der Regel akzeptiert werden. Eine Verpflichtung, den Eingang der Stornierung in Textform zu erklären, besteht nicht. Die Kündigungsfrist beträgt ab Zugang der Kündigung ca. 2 Monate (ausreichende Anzahlung im Postfach, s. Punkt 2).

ln diesen drei Tagen müssen Sie unbedingt etwas unternehmen. Eine Rechtsberatung durch die Rechtsanwaltskanzlei des zuständigen Arbeitsgerichtes findet prinzipiell nicht statt. Ähnlich wie in anderen Rechtsbereichen sind auch im Bereich des Arbeitsrechts zahlreiche besondere Merkmale zu berücksichtigen. Bei den vier oben genannten Punkten handelt es sich nur um die grundlegenden Regeln, die beachtet werden müssen. Darüber hinaus müssen aber noch viele weitere Aspekte berücksichtigt werden.

Unter anderem ist zu prüfen, ob die Kündigung von der richtigen Stelle erfolgt ist, ob ein Arbeitnehmervertreter existiert und gehört wurde, ob so genannte Sperrfristen bestehen, welche Forderungen (z.B. Urlaubsgeld, Sonderzahlungen) Ihnen zukommen, welcher Kollektivvertrag relevant ist und so weiter. Prinzipiell ist es ratsam, jede Kündigung gerichtlich durchzusehen.

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