Muster Abmahnung wegen Bedrohung

Probenwarnung wegen Bedrohung

Probeentlassung wegen Beleidigung eines Vorgesetzten. Aufgrund dieses Verhaltens hat der Arbeitgeber sofort gehandelt und fristlos gekündigt. Die Mustergesellschaft. und ein Muster einer Abmahnung wegen Verspätung ist zu finden. Wäre eine Drohklage hier erfolgreich gewesen?

auf Unterlassung verklagt oder gar mit einer Vertragsstrafe bedroht?

"Ich schlage dir ins Gesicht": Drohung berechtigt zur fristlosen Entlassung

Wenn ein Vorgesetzter mit der Androhung von körperlicher Gewalttätigkeit bedroht wird, kann dies eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses begründen. Eine Mitarbeiterin war im Straßenbau bei einer Gemeinde angestellt. Während der Bodenbelagarbeiten sagte er zu seinem direkten Chef in Anwesenheit eines anderen Mitarbeiters: "Ich trete dir ins Gesicht, ich lasse mich nach einer Prügelei feuern, ich gebe ihm eine plastische Operation, wenn ich meinen Rücktritt bekomme, ist mir gleich.

"Aufgrund dieses Vorfalls hat der Arbeitgeber das Anstellungsverhältnis mit dem Mitarbeiter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt". Der Vorgesetzte habe ihn vorher stark herausgefordert. Die außerordentliche Auflösung wurde vom Landgericht für rechtskräftig erklärt. Die Klägerin hatte seinen Chef in strafrechtlicher Hinsicht angedroht. Schon ein Jahr vorher war der Mitarbeiter vor der Bedrohung seines ehemaligen Chefs gewarnt worden.

Im Gegensatz zur Aussage des Beschwerdeführers konnte nach Beweiserhebung nicht nachgewiesen werden, dass der Beschwerdeführer vorher stark von seinem Obmann gereizt worden war (ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 07.11.2012, Az.: 6 Ca 1749/12). Wenn ein Mitarbeiter versucht ist, einem Chef physische Gewalttätigkeiten zu drohen, ist dies in der Regel mit einer fristlosen Entlassung verbunden.

Es ist in solchen Faellen nicht zumutbar, dass ein langjaehrig beschaeftigter Mitarbeiter bis zum Ende der Kuerzungsfrist weiterbeschaeftigt wird. Wichtig ist auch, dass der Unternehmer eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen anderen Arbeitnehmern hat, die unter anderem den Schutz der Mitarbeiter vor Gefahren einbezieht.

Es gibt kaum eine andere Erklärung für die in jüngster Zeit deutlich gestiegene Anzahl von Kündigungsverfahren mit fristloser Beendigung wegen Beleidigungen oder Drohungen. Der Hemmschwellenwert für die Verwendung von Schimpfworten gegen Kolleginnen und Vorgesetzte ist stark gefallen. Das Gericht musste sich mit Verfahren befassen, in denen Angestellte oder Unternehmer als "Wichser", "Drecksack", "Speckrolle", "Arschloch" oder "Idiot" beschrieben wurden.

Im Regelfall entscheidet das Gericht maßvoll und gibt den Tätern eine zweite Möglichkeit - es sei denn, es liegt bereits eine Verwarnung wegen ähnlichem Verhalten vor (siehe Ausgangsfall). Bei Androhung einer Straftat gegen ihn oder eine ihm nahe stehende Personen wird eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldbuße verhängt.

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