Mieter Zahlt Miete zu Spät

Pächter zahlt Miete verspätet

Eine Kündigung ist nach Abmahnung möglich, wenn der Mieter die Miete wiederholt zu spät bezahlt. " Mein Mieter zahlt seine Miete zu spät! "Sie waren immer angenehme Mieter. Zu spät, um eine Fortsetzung des Mietvertrages vernünftig anzuweisen. Wenn du deine Miete nicht bezahlst, musst du aussteigen.

Vier Heilige

Wenn ein Mieter seine Miete zu spät zahlt, kann der Mieter aus wichtigen Gründen gemäß § 543 Abs. 1 und Abs. 3 BGB kündigen. Zwar wurde eine Fälligkeit der Miete am dritten Arbeitstag des Folgemonats festgelegt, doch im ausgehandelten Falle hatten mehrere Mieter ihre Miete erst Mitte des Folgemonats oder sogar später ausbezahlt.

Die Vermieterin kündigte den Mietvertrag und reichte eine Klage auf Räumung ein. Außerdem wurde im selben Prozess beschlossen, dass die Verjährung des Rückzahlungsanspruchs mit der Bezahlung einer zu hohen Anzahlung und nicht erst dann eintritt, wenn der Mieter feststellt, dass die Anzahlung zu hoch war. Hinweis: Wenn Ihr Mieter seine Monatsmiete zu spät bezahlt, müssen Sie ihn dafür anmahnen und den Mietvertrag kündigen, wenn er dies wieder tut.

Wer zu spät zahlt, hat auf Dauer keine Lust, sondern nur Probleme. Wenn ein Mieter seine Miete zu spät zahlt, kann der Mieter aus wichtigen Gründen gemäß § 543 Abs. 1 und Abs. 3 BGB kündigen. Zwar wurde eine Fälligkeit der Miete am dritten Arbeitstag des Folgemonats festgelegt, doch im ausgehandelten Falle hatten mehrere Mieter ihre Miete erst Mitte des Folgemonats oder sogar später ausbezahlt.

Die Vermieterin kündigte den Mietvertrag und reichte eine Klage auf Räumung ein. Außerdem wurde im selben Prozess beschlossen, dass die Verjährung des Rückzahlungsanspruchs mit der Bezahlung einer zu hohen Anzahlung und nicht erst dann eintritt, wenn der Mieter feststellt, dass die Anzahlung zu hoch war. Hinweis: Wenn Ihr Mieter seine Monatsmiete zu spät bezahlt, müssen Sie ihn dafür anmahnen und den Mietvertrag kündigen, wenn er dies wieder tut.

Wer zu spät bezahlt, hat auf Dauer keine Lust, sondern nur Mühen.

Beendigung unzulässig: Arbeitsamt zahlt Miete zu spät

Die Mietinteressenten dürfen ihre Mieter nicht wegen geringfügiger Verspätung durch das Sozialversicherungsamt auflösen. Wenn das Jobcenter die Mietzahlung für einen Mieter in Not übernommen hat und den im Mietvertrag festgelegten Fälligkeitstermin nicht genau einhält, ist dies kein Kündigungsgrund. Die Mieterin konnte nicht für die Verspätung durch eine staatliche Behörde haftbar gemacht werden, urteilte das Gericht am vergangenen Wochenende.

Der BGH hält die Beendigung für ungültig, weil es dafür keinen "wichtigen Grund" gibt. "Konstante unpünktliche Mietzahlungen können ein wichtiger Kündigungsgrund sein", erklärte Senatsvorsitzender Wolfgang Ball während der Verhandlungen. Die entscheidende Fragestellung ist aber: "Muss der Mieter dieses unverständliche Benehmen des Sozialamtes berücksichtigen?" Dies hat das Landgericht verneint - weil der Mieter nicht für die Verzögerung verantwortlich war.

Außerdem ist das Arbeitsamt kein "Erfüllungsgehilfe" des Mieters, so dass es nicht für die Mängel des Mieters einzustehen hat.

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